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Michael-Matthias Nordhardt
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Sara Talmon
SWR3 Moderatorin Sarah Talmon (Foto: SWR3)

Du willst zum Arzt, aber dein Arzttermin liegt in deiner Arbeitszeit. Darfst du den Termin dann annehmen? Unser Überblick aus der SWR-Rechtsredaktion.

Arzttermin in der Arbeitszeit? Immer mit dem Chef sprechen!

Das Wichtigste ist: Immer mit deinem Chef oder deiner Chefin sprechen. Wegen eines Arzttermins unentschuldigt zu spät oder gar nicht zur Arbeit kommen: Das geht auf keinen Fall. Wenn du das machst und dein Arbeitgeber kein Verständnis hat, dann droht dir eine Abmahnung. Aber auch sonst ist es in der Regel gut, wenn du das Gespräch suchst: Oft lassen sich so flexible Lösungen finden, mit denen alle einverstanden sind.

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SWR Rechtsredaktion Während der Arbeitszeit zum Arzt? Das sind deine Rechte!

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Wann muss der Arbeitgeber einen Arzttermin während der Arbeitszeit akzeptieren und was ist Privatsache? Frank Bräutigam aus der SWR Rechtsredaktion erklärt es.

Arzttermine sind im Grundsatz Privatsache

Die Grundregel ist: Arztbesuche sind Privatsache und gehören in die Freizeit. Das bedeutet, dass du keinen generellen Anspruch auf Freistellung hast, wenn du während der Arbeitszeit zum Arzt willst. Und erst recht keinen Anspruch auf Geld für die Zeit, für die du dann im Job ausfällst. Du musst also versuchen, Arzttermine in die Freizeit zu legen – und sie zum Beispiel für frühmorgens oder für den Abend ausmachen. Wenn das nicht klappt, kann es am Ende sogar sein, dass du Urlaub nehmen musst, um zum Arzt zu gehen.

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Wann Arztbesuche während der Arbeitszeit trotzdem erlaubt sind

Trotzdem gibt es gibt ein paar Situationen, da darfst du während der Arbeit zum Arzt und bekommst auch dein Geld. Zusammengefasst kann man sagen: immer dann, wenn der Arztbesuch während der Arbeitszeit „notwendig“ ist.

Wenn du akut krank bist, darfst du während der Arbeit zum Arzt

Ein Arztbesuch ist notwendig, wenn du aus zwingenden medizinischen Gründen während der Arbeitszeit zum Arzt musst. Bedeutet: Wenn du akut krank bist, also zum Beispiel morgens aufwachst, Krankheitssymptome hast und merkst, dass es dir echt nicht gut geht. Oder du bist bei der Arbeit und bekommst plötzlich starke Schmerzen. „Einfach so“ zum Arzt gehen, ist aber selbst dann nicht drin: Du musst dich auf jeden Fall bei deiner Chefin oder deinem Chef melden und Bescheid geben.

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Wenn du den Termin nicht beeinflussen kannst, darfst du zum Arzt

Mit manchen gesundheitlichen Problemen muss man nicht sofort zum Arzt, irgendwann aber schon. Bei solchen Arztbesuchen, die nötig, aber nicht ganz so dringend sind, gilt Folgendes: Du darfst sie während der Arbeit wahrnehmen und bekommst dein Geld, wenn dich der Arzt zur Untersuchung oder Behandlung in die Praxis bestellt und du auf den Termin keinen Einfluss hast. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat es mal so beschrieben: wenn der Arzt den Arbeitnehmer „zu einem bestimmten Termin einbestellt und der Arzt den terminlichen Wünschen des Arbeitnehmers auf Verlegung der Untersuchung oder Behandlung nicht nachkommen kann oder will“.

Ein Beispiel wäre die Fachärztin, die sagt: „Kommen Sie am Dienstagnachmittag vorbei, morgens vor der Arbeit und abends danach gibt es auf absehbare Zeit keine Termine bei mir.“ Oder Behandlungen, die zu bestimmten Uhrzeiten durchgeführt werden müssen – wie Blutabnahmen nüchtern am Morgen. Auch hier gilt aber der Grundsatz, dass du dich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer erstmal um einen Termin außerhalb der Arbeitszeit bemühen musst. Du musst dir aber nicht extra einen anderen Arzt suchen, nur weil der vielleicht Termine anbietet, die besser zu deinen Arbeitszeiten passen.

Arzttermine während der Arbeit bei Teil- und Gleitzeit

Auch wenn du in Teilzeit oder Gleitzeit arbeitest, darfst du bei akuten Krankheiten und Schmerzen während der Arbeitszeit zum Arzt. Für die Zeit, die du deshalb ausfällst, bekommst du dein Geld. Insofern gelten keine Unterschiede zur Vollzeit. Unterschiede zur Vollzeit gibt es aber bei weniger dringenden Arztbesuchen: Weil du in Teilzeit generell mehr Freizeit hast, ist es leichter, Arzttermine in die Freizeit zu legen. Deshalb wird der Arbeitgeber dann eher von dir verlangen können, dass du nicht während der Arbeitszeit zum Arzt gehst. Bei Gleitzeitregelungen dürfte der Arbeitgeber verlangen können, dass du die Zeit, in der du beim Arzt warst, wann anders ausgleichst.      

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Unsere Quellen

Transparenz ist uns wichtig! Hier sagen wir dir, woher wir unsere Infos haben!

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