Ob Ebay Kleinanzeigen, Kleinanzeigen.de oder Facebook Marketplace: Auf dem Flohmarkt des Internets gibt es viele Möglichkeiten an Seltenes, Besonderes oder an Schnäppchen zu kommen – im Idealfall sogar noch in deiner Region.
Mit diesen Tipps schützt du dich als Käufer vor Betrug
Tipp 1: Preise vergleichen
Wenn ein eigentlich teures Produkt zu einem sehr günstigen Preis angeboten wird, solltest du misstrauisch werden. Ein neues iPhone für nur 100 Euro ist ein unrealistisches Angebot. Wer das Geld im Voraus einfach überweist, wird wahrscheinlich weder die Ware noch das Geld wiedersehen. Um ein Gefühl für einen angemessenen Preis zu bekommen, helfen Vergleichsportale wie Idealo oder Check24.
Grundsätzlich gilt: Preise sind verhandelbar. VB steht für Verhandlungsbasis. Aber auch bei Festpreisen (FP) kann manchmal noch ein kleiner Rabatt verhandelt werden.
Tipp 2: Bezahlung am besten per Paypal
Am besten ist es, wenn du die Ware vor Ort anschauen kannst und dann direkt Bar bezahlst. Wenn du ein Familienmitglied, einen Freund oder Bekannten mitnimmst, bist du im Streitfall besser dran, da du einen Zeugen hast. Bei teureren Produkten ist außerdem ein Kaufvertrag von Vorteil.
Wenn du keine Möglichkeit hast, die Ware persönlich zu kaufen, wirst du sie dir per Post schicken lassen müssen. Meide dabei Vorkasse, Überweisungen per MoneyGram oder Western Union oder Nachnahme. Bei der Nachnahme bezahlst du dem Postboten den Kaufpreis der Ware. Du hast allerdings keinerlei Garantie, ob deine Ware auch wirklich im Paket ist. Einige Internetseiten berichten darüber, dass Betrüger Pakete mit Kartoffeln oder Steine füllten. Eine Möglichkeit: Das Paket noch im Beisein des Postboten öffnen.
Eine andere – und die sicherste – Möglichkeit: über Paypal bezahlen.
So vermeidest du Betrug bei Paypal-Bezahlungen
Bei Paypal gibt es zwei Möglichkeiten, Geld zu versenden: entweder an „Freunde und Familie“ oder als „Waren und Dienstleistungen“. Nur wer die Option „Waren und Dienstleistungen“ auswählt, hat Käuferschutz. Wenn die Ware dann nicht ankommt, kannst du dein Geld über Paypal zurückfordern. Vorsicht vor Verkäufern, die dich überreden wollen via „Freunde und Familie“ zu bezahlen, damit sie sich die Gebühr sparen.
Das sind deine Rechte Paket zugestellt, aber nicht angekommen: Wer haftet?
Ein Paket wird sehnsüchtig erwartet. Der Blick in den Status der Sendeverfolgung zeigt: Das Paket wurde zugestellt. Angekommen ist es aber nie. Was kann ich jetzt tun?
Tipp 3: Verkäufer überprüfen
Überprüfe vor dem Kauf den Verkäufer. Kontrolliere, wann das Profil erstellt wurde. Wenn das Profil erst kürzlich erstellt wurde, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass es sich um einen Betrüger handelt. Kontrolliere außerdem, welche Artikel der Verkäufer sonst noch anbietet, um ausschließen zu können, ob das gleiche Produkt mehrmals angeboten wird.
Tipp 4: Kontakt zum Verkäufer
Kommuniziere am besten nur über die jeweilige Plattform mit dem Verkäufer. Wenn der Verkäufer lieber per E-Mail kommunizieren will, solltest du ablehnen.
Mit diesen Tipps schützt du dich als Verkäufer vor Betrug
Der Tipp, nur auf dem Portal selbst zu kommunizieren, gilt nicht nur für Käufer sondern auch für Verkäufer. In den folgenden Screenshots eines SWR3-Redakteurs wollte der vermeintliche Käufer lieber auf Whatsapp kommunizieren.
Sein Trick: Vertrauen zu gewinnen, indem er zum Beispiel ein Bild schickt, wie er gerade zur Bank fährt und auch die Überweisung mit Bildern bestätigt. Dann kommen unglaubwürdige Forderungen, dass das Paket jetzt erst verschickt werden muss, bis die Zahlung gutgeschrieben werden kann.

Tipp 1: Bezahlung mit Schutz – trotz Gebühren
Nicht nur der Käufer hat Käuferschutz, auch der Verkäufer hat einen Verkäuferschutz. Diesen Schutz gibt es aber nur bei Transaktionen via „Waren und Dienstleistungen“. Das kostet allerdings Geld. Die Gebühren dafür zahlt der Verkäufer: 2,49 Prozent, wenn das Transaktionsvolumen weniger als 2000 Euro beträgt, plus eine Festgebühr von 0,35 Euro.
Tipp 2: Übergabe klar vereinbaren
Auch bei einer persönlichen Übergabe kann es zu Betrug kommen. Misstrauisch solltest du werden, wenn der Käufer die Ware nicht selbst abholen kann oder will – und im Voraus per Paypal zahlen möchte. Der „Bekannte“ holt die Ware ab, der Käufer zieht anschließend dank Käuferschutz die Bezahlung per Paypal zurück, weil er die Ware nicht bekommen hat. Ware und Geld sind weg. Der Tipp: Lass dir eine Vollmacht vorlegen und vergleiche den Namen und die Anschrift des Käufers mit seiner Paypal-Zahlung. Lass dir außerdem von dem „Bekannten“ Name und Anschrift geben.
Tipp 3: Die Ware und der Doppelte-Lottchen-Trick
Der Doppelte-Lottchen-Trick trifft hauptsächlich bei Elektrogeräten zu. Wenn du ein funktionierendes Elektrogerät verkaufen willst, meldet sich der Betrüger und will das Gerät entweder direkt abholen (und bezahlen) oder sich schicken lassen (und bezahlen). Kurz darauf reklamiert der Betrüger, dass das Gerät nicht funktioniert und will sein Geld zurück – und bekommt es wahrscheinlich auch. Denn auch bei Privatverkäufen gilt die Gewährleistungspflicht (§ 434 BGB). Der Betrüger schickt ein baugleiches defektes Gerät zurück und behält das funktionierende.
Vorsicht vor Dreiecksbetrug als Käufer und Verkäufer
Eine Betrugsform bei Kleinanzeigen- und Online-Shopping ist extrem schwer zu erkennen: Vom sogenannten Dreiecksbetrug kannst du sowohl als Verkäufer (Nutzer A) als auch Käufer (Nutzer C) betroffen sein. Wie diese Masche funktioniert, erklären wir dir unter der Erklärgrafik.

Nutzer A will eine beliebige Ware für 200 Euro verkaufen. Nutzer B hat Interesse und inseriert ein ähnliches Angebot: ähnliche Ware, gleicher Preis. Nutzer C hat Interesse an der Ware von Nutzer B.
Nutzer B will Nutzer A dann über Paypal bezahlen. Ebenso möchte Nutzer C über Paypal Nutzer B bezahlen. Nutzer B leitet dabei die Paypal-Adresse von Nutzer A an Nutzer C weiter. Nutzer C denkt er bezahlt Nutzer B, schickt das Geld aber an Nutzer A.
Variante 1
Nachdem Nutzer A das Geld erhalten hat, kommt Nutzer B entweder zum Abholen vorbei – oder lässt es abholen.
Gleich zweimal sollten hier die Alarmglocken klingeln: Wer persönlich vorbeikommt, sollte Bar bezahlen (oder vor Ort mit Paypal). Außerdem solltest du einem „Bekannten“ ohne Vollmacht nichts rausgeben.
Variante 2
Die Alternative: Nutzer B möchte die Ware zugeschickt bekommen. Wenn die hinterlegte Adresse (und Name) bei Paypal nicht mit der von Nutzer B genannten Adresse (und Namen) übereinstimmt, solltest du vorsichtig sein.
Ansonsten hat am Schluss Nutzer C gezahlt und keine Ware bekommen. Nutzer B hat nichts gezahlt, aber die Ware. Und Nutzer A hat keine Ware mehr und verliert wahrscheinlich auch wieder das Geld, weil Nutzer C die Zahlung zurückziehen wird – wenn mit Käuferschutz bezahlt wurde.
Nicht anklicken! Abofalle mit DHL-Fake: Unzustellbares Paket per SMS
Es kursiert eine Betrug-SMS. In der steht, ein Paket wäre nicht zustellbar und im Verteilerzentrum der DHL stecken geblieben. Doch Vorsicht, sonst landet ihr in der Abofalle.