Wer privat versichert ist, darf fünf Tage pro Jahr bezahlt freinehmen – wer gesetzlich versichert ist, darf sogar zehn Tage bezahlt zuhause bleiben, um sein krankes Kind zu betreuen. So steht es in § 45 SGB V, sagt Christoph Vollbrecht, Arbeitsrechtler in Karlsruhe, in SWR3.
Wie ist das bei mehreren Kindern?
Bei mehreren Kindern heißt das: fünf Tage pro Kind – aber maximal 25 Tage pro Elternteil und pro Kalenderjahr. Bei Alleinerziehenden gibt es Sonderregelungen. Da verdoppelt sich der Anspruch. Die Obergrenze liegt bei 50 Tagen pro Jahr. Bei einem kranken Kind haben Alleinerziehende einen Freistellungsanspruch von 20 Tagen im Jahr und diese Tage werden auch bezahlt.
Aber: Kind muss jünger als 12 sein
All das gilt aber nur, wenn das kranke Kind nicht älter als zwölf ist. Ist das Kind 13 Jahre alt und krank – und es muss betreut werden – wird es schwierig. Laut Christoph Vollbrecht gibt es dann nur die Möglichkeit bezahlten oder unbezahlten Urlaub zu nehmen. Optimal ist es, wenn man Überstundenkonto hat, welche man dafür abbauen kann.
Dies gilt auch, wenn alle erlaubten Krankheitstage aufgebraucht sind.
Infos zum Arbeitszeitgesetz Pausen bei der Arbeit – wann und wie lange müssen sie sein?
Pausen bei der Arbeit sind wichtig, aber was passiert, wenn ich keine mache? Hier gibt's einen Überblick über die Regeln und das Arbeitsrecht in Deutschland.
Darf ich mein krankes Kind mit zur Arbeit nehmen?
Eventuell. Einen Anspruch darauf hat man nicht, aber: Wenn es der Arbeitgeber erlaubt, darf das Kind mit zur Arbeit.
Wer bleibt bei euch daheim?
Wer ist im Job „entbehrlicher“? Die Mutter, der Vater – oder wechselt ihr euch ab? Stimmt ab!