Die einen nutzen die Lichthupe, die andern die akustische Hupe, um auf sich aufmerksam zu machen. Doch Vorsicht: Eigentlich darf in Deutschland laut Bußgeldkatalog nur in zwei Fällen gehupt werden. An der Ampel hupen, wenn diese von Rot auf Grün springt und den Vordermann zum Losfahren animieren, gehört definitiv nicht dazu. Schleichende Autofahrer, die dadurch den Verkehrsfluss lahmlegen, dürfen ebenfalls nicht angehupt werden. Wer die Hupe drückt, um jemanden zu grüßen, kann auch belangt werden.
Wann und wo darf gehupt werden?
Außerorts
- Wenn Verkehrsteilnehmer auf Gefahren hingewiesen werden sollen.
- Als Überholsignal
Innerorts
- Nur erlaubt, wenn jemand durch das Warnsignal auf Gefahren hingewiesen werden soll: Springt zum Beispiel ein Fußgänger noch schnell über die Ampel, obwohl diese schon rot anzeigt, dürfen Autofahrer den Passanten unter bestimmten Umständen anhupen. Zum Beispiel, wenn eine „Schädigung des Fußgängers droht“.
Wer in anderen Fällen hupt, kann mit einem Bußgeld bestraft werden. Selbst der Huplaut ist gesetzlich geregelt. In der StVZO gibt es strikte Vorschriften zur Hup-Lautstärke. Außerdem gibt eine zugelassene Hupe nicht mehrere Signale hintereinander ab, sondern nur einen Ton, der als Warnzeichen dient.
Das kostet illegales Hupen

- Ohne Anlass hupen (z.B. Autofahrer, denen die nötige Geduld fehlt): 5 Euro Bußgeld
- Mit Belästigung hupen: 10 Euro
- Hupkonzert: 10 Euro (Hupkonzert bedeutet im Beamtendeutsch übrigens: „Schallzeichen, die aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen.“)
► Wer immer wieder einen Bußgeldbescheid wegen Hupens erhält, gefährdet seinen Führerschein. Dieses Verhalten im Straßenverkehr gilt nicht als rücksichtsvoll, sondern als aggressiv.
Hupen im Hochzeits-Korso
Ausnahmeregelungen für Hochzeitsgesellschaften gibt es nicht. Kollektives Hupen ist verboten – oft wird das Korso-Hupen aber toleriert.
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Andere Länder, andere Sitten
In Indonesien kann zum Beispiel bei Rotlicht über eine Ampel gefahren werden, wenn es nur ausreichend genug mit der Hupe ankündigt wird. Es gilt: Wer zuerst hupt, darf zuerst fahren.
Ansonsten ist das Thema Hupen in unseren unmittelbaren Nachbarländern ähnlich geregelt wie in Deutschland. In Italien muss die Lichthupe innerorts die Hupe ersetzen. Die akustische Hupe darf in Italien ohnehin nur im Notfall benutzt werden. Dasselbe gilt für die Niederlande. Auch in Frankreich darf die Hupe nur bei direkter Gefahr gedrückt werden. Missbräuchliche Benutzung von Warnsignalen wie Hupe oder Lichthupe kosten in der Schweiz 40 Franken, das entspricht in etwa 34 Euro.
Alle Infos und einen Bußgeldrechner gibt es hier: Bußgeldkatalog zum Thema Warnzeichen
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