Das Gewinnspiel ist beendet!
Wir haben die Tickets am 6. Januar verlost. Hier gibt es noch die Teilnahmebedingungen.
Darum geht es in der neuen Doku über die Fantas
Wie haben es die Fantastischen Vier geschafft, nach über 30 Jahren immer noch in Originalbesetzung zusammen unterwegs zu sein und neue Musik zu veröffentlichen? Mit ihren Hits Troy, Mit freundlichen Grüßen, Sie ist weg oder Zusammen gehörten die Fantas zu den ersten und sind bis heute eine der wichtigsten deutschen Hip-Hop-Bands. Die Doku zeigt den gemeinsamen Weg der Band mit bisher unveröffentlichten Konzertaufnahmen und auch privaten Geschichten.
Smudo im Interview bei SWR3 Talk
Am 8. Januar hat Kristian Thees in seiner Show mit dem fantastischen Viertel Smudo gesprochen. Wie schwer der Erfolg war, warum sie gehasst wurden und warum sie sich für Die da geschämt haben, erzählen sie in der Doku. Ein paar spannende Einblicke gibt es hier von Smudo, der schon lange Probleme mit dem Alter hat. So wie auch die gesamte Band...

Talk mit Thees Smudo
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Die Fanta 4 gibt es jetzt schon seit 33 Jahren !! Wie schwer der Erfolg war, warum sie gehasst wurden, und warum sie sich für DIE DA geschämt haben, erzählen sie in einer neuen Doku.
Ein paar spannende Einblicke gibt es hier von Smudo, der schon lange Probleme mit dem Alter hat. So wie auch die gesamte Band...
Die größten Hits und ihre Geschichte: Sie ist weg
SWR3-Musikredakteur Matthias Kugler erzählt in dieser Podcast-Folge die Geschichte des ersten Nummer-1-Hits der Fantastischen Vier. Bis heute sind die Fantas stolz auf diesen Song.

Die größten Hits und ihre Geschichte Sie ist weg – Die Fantastischen Vier
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Sie ist weg wird im Oktober 1995 zum ersten Nummer-1-Hit der Fantastischen Vier. Das Stuttgarter Hip-Hop-Quartett Thomas D., S.M.U.D.O, Michi Beck und Andy Y. ist bis heute stolz auf diesen Song.
Neues Album der Fantastischen Vier kommt im Januar
Am 13. Januar, nur ein Tag vor dem großen Kino-Event mit SWR3, erscheint das neue Album der Fantas. Es ist ein Best-Of-Album, für das alle Hits und Klassiker mit Band neu aufgenommen wurden. Mehr Infos dazu bekommt ihr hier:
Musikjahr 2023 Festivals und neue Alben – darauf könnt ihr euch dieses Jahr freuen!
Welche Konzert-Highlights und neue Musik gibt es 2023? Hier holt ihr euch Vorfreude auf Rock am Ring, das SWR3 New Pop Festival, das Rheinland-Pfalz Open-Air und vieles mehr.
New Pop Festival: Die Fantas sind bereits Pioneer of Pop
2019 haben wir den Fantastischen Vier den Ehrenpreis beim SWR3 New Pop überreicht (letztes Jahr wurde übrigens Ed Sheeran Pioneer). Hier könnt ihr unser großes Special mit den Fantas noch mal ansehen:
SWR3 Pioneer of Pop 2019 Die Fantastischen Vier: Warum sie sich TROY und Metallica „Weicheier“ sind
Die Fantastischen Vier sind die ersten Deutschrap-Popstars – ihr erstes Konzert ist allerdings „'ne Kackparty“. Ob das mit diesem Muttersprachen-Hiphop funktioniert, wissen sie damals noch nicht. 30 Jahre später werden sie SWR3 Pioneer of Pop.
Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel
Diese Teilnahmebedingungen gelten für das Gewinnspiel „DIE FANTASTISCHEN VIER Filmdoku“, das von SWR3 veranstaltet wird. Verantwortlich für das Gewinnspiel ist der Südwestrundfunk - Anstalt des öffentlichen Rechts - vertreten durch den Intendanten, Kai Gniffke, Hans-Bredow-Straße, 76530 Baden-Baden, kurz SWR.
Die Verlosung findet am 6.1.2023 stündlich zwischen 6:00 Uhr und 12:00 Uhr statt. Fürs Gewinnspiel registrieren kann man sich, wenn man in diesem Zeitraum einen Hit der FANTASTISCHEN VIER in voller Länge hört, per Anruf auf der Gewinnhotline 01802 929 100 (pro Anruf 6 Cent).
Gewinn
Jede/r Gewinner:in kann mit drei Begleitpersonen beim Event am 14.1.2023 im SCALA Ludwigsburg dabei sein.
Teilnahmeberechtigung
Das Mindestalter für die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist 16 Jahre.
Durchführung des Gewinnspiels im Programm von SWR3
Der Gewinn wird unter allen teilnahmeberechtigten Gewinnspiel-Teilnehmer:innen, die sich im entsprechenden Zeitfenster registriert haben, verlost.
Die Gewinner:innen werden außerdem am 6.1.2023 telefonisch bzw. per Mail kontaktiert. Sofern die/der ausgeloste Gewinner:in nicht erreichbar ist und/bzw. sich nicht innerhalb von 3 Stunden nach der Kontaktaufnahme zurückmeldet, verfällt der Gewinn und es wird eine neue Gewinnerin/ein neuer Gewinner ermittelt. Die Gewinnspielteilnehmenden sollten deshalb, ihre Anrufliste sowie ihre Mails und auch die SPAM-/Sicherheits-Filter regelmäßig checken.
Im Falle einer unzustellbaren Gewinnbenachrichtigung ist SWR3 nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen und der Gewinn verfällt ebenfalls.
Sollte ein/e Gewinnspiel-Teilnehmer:in über ihr/sein Alter getäuscht haben und On Air als Gewinner:in genannt worden sein, ist der Gewinn nichtig, wenn sich die Angabe unwahrer Tatsachen herausstellt.
Hinweise zum Gewinn
Für den Besuch des Events gilt: Kinder und Jugendliche können das Event besuchen, sofern die Gewinnerin/der Gewinner oder eine volljährige Begleitperson der Gewinnerin/des Gewinners für sie eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person (§ 1 Abs. 1 Nr. 3, 4 JuSchG) ist. Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren können mit schriftlicher Zustimmung der Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten am Event teilnehmen. Berechtigungen bzw. schriftliche Zustimmungen sind zum Event mitzubringen und auf Verlangen nachzuweisen bzw. vorzulegen.
Der Gewinn kann nur zu dem festgelegten Zeitpunkt angetreten werden. Sollte der Gewinn zu dem entsprechenden Zeitpunkt nicht angetreten werden, verfällt der Gewinn ersatzlos.
Eine Barauszahlung des Gewinns oder eine Umwandlung in andere Sachpreise ist nicht möglich. Der Gewinn ist nicht übertragbar (auch nicht innerhalb der Familie), sondern nur für die eigene Verwendung gedacht. Ein Weiterverkauf der Zugangsberechtigung ist nicht erlaubt.
Erweiterungen des Gewinns sind leider nicht möglich.
Sofern das Event aus einem wichtigen Grund nicht stattfinden kann oder der Ablauf des Events Änderungen erfährt sind Ersatzansprüche oder Ansprüche wegen vergeblicher Aufwendungen ausgeschlossen.
Sonstiges
Die An- und Abreise zum bzw. vom Event-Ort wird von der/vom Teilnehmer:in selbst sowie auf eigene Kosten und eigenes Risiko organisiert und durchgeführt.
Die/der Teilnehmende akzeptiert, dass es sich bei dem Event nicht um eine vom SWR verantwortete Leistung handelt. Für die Teilnahme an dem Event gelten die entsprechenden AGBs des Veranstalters und die Hausregeln des SCALA. Die/der Teilnehmende erklärt sich damit einverstanden, dass ihre/seine persönlichen Daten zum Zweck der Organisation und Durchführung des Gewinnspiels gespeichert und genutzt werden.
Der SWR ist berechtigt, die Daten der Gewinnerin/des Gewinners an den Gewinnspender und dessen Ausführungsgehilfen zu übermitteln, um die Durchführung des Gewinns zu ermöglichen.
Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer erklärt sich auch damit einverstanden, dass ihr/sein Name, ihr/sein Wohnort sowie Gespräche mit ihr/ihm im Programm von SWR3 veröffentlicht werden.
Die Gewinnerin/der Gewinner und die Begleitperson erklären sich auch bereit, für eine weitergehende Berichterstattung zur Verfügung zu stehen.
Eine Weitergabe der Daten zu werblichen Zwecken erfolgt nicht. Den Teilnehmern stehen gesetzliche Auskunfts-, Änderungs- und Widerrufsrechte zu. Mehr Informationen zum Datenschutz gibt es auf https://www.swr3.de/datenschutz.
Der SWR ist ebenso berechtigt, den Namen, den Wohnort der Gewinnerin/des Gewinners, zum Zwecke der Berichterstattung über das Gewinnspiel, auch an andere Medienunternehmen weiterzugeben.
Der SWR behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden oder den Spielmodus zu ändern. Dies gilt insbesondere falls eine ordnungsgemäße Durchführung pandemiebedingt, aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Den Teilnehmer:innen stehen in diesem Fall keinerlei Ansprüche gegen den SWR oder den Veranstalter des Events zu.
Der SWR kann Teilnehmende aus wichtigem Grund vom Gewinnspiel ausschließen, insbesondere wenn der berechtigte Verdacht oder Nachweis falscher Angaben, Manipulation oder Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder sonstige unerlaubte Handlungen vorliegt. Die Teilnahme über Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste oder sonstige Dienstleister ist nicht zulässig.
Aktive und ehemalige Mitarbeitende des SWR, der SWR Media Services GmbH, der ARD oder deren Kooperationspartner sowie deren Angehörige dürfen nicht teilnehmen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.