Teilnahme- und Datenschutzbestimmungen
Diese Teilnahmebedingungen gelten für das Gewinnspiel „Mit SWR3 Harry Styles in London erleben“, das von SWR3 veranstaltet wird. Verantwortlich für das Gewinnspiel ist der Südwestrundfunk - Anstalt des öffentlichen Rechts - vertreten durch den Intendanten, Kai Gniffke, Hans-Bredow-Straße, 76530 Baden-Baden, kurz SWR.
Das Gewinnspiel findet am 18.5.2022, zwischen 16 Uhr und 17 Uhr im Hörfunk-Programm von SWR3 statt.
Musikmann Matthias Kugler erzählt gegen 16:10 Uhr Facts über Harry Styles. Hörer:innen, die die drei eingebauten Fehler gefunden haben, können bis 16:30 Uhr auf der Gewinnspielhotline 01802-929 100 (pro Anruf 6 Cent)anrufen, die Fehler und ihre persönliche Daten hinterlassen, um sich fürs Gewinnspiel zu registrieren. Der Gewinn wird unter den teilnahmeberechtigten Gewinnspielteilnehmer*innen, mit den korrekten Lösungen, ausgelost. Ob man gewonnen hat, erfährt man gegen 16:45 Uhr im Radio.
Gewinn
Die/der Gewinner:in kann mit ihrer/seiner Begleitperson beim exklusiven Album Release Event von Harry Styles am 24.5.2022 in London dabei sein. Die An- und Abreise nach/von London (vom nächstgelegenen Bahnhof/Flughafen) und eine Übernachtung im 4* Hotel Indigo London Paddington in London (Doppelzimmer) inkl. Frühstück ist inklusive.
Teilnahmeberechtigung
Das Mindestalter für die Teilnahme an dem Gewinnspiel und an der Reise ist 18 Jahre.
Teilnehmende am Gewinnspiel und deren Begleitperson müssen im Besitz eines, für die Reise gültigen Reisepasses sein. Deutsche Staatsangehörige benötigen einen Reisepass der mindestens bis zum 25.11.2022 gültig ist. Je nach Staatsangehörigkeit muss der Reisepass auch länger gültig sein. Personen, die zur Einreise nach Großbritannien ein Visum benötigen und kein entsprechend gültiges Visum haben, können leider, aufgrund der langen Bearbeitungszeiten der Generalkonsulate und Botschaften für Visa-Anträge nicht an der Aktion teilnehmen.
Die Ein- bzw. Ausreise nach/aus Großbritannien erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der jeweiligen Behörden. Der SWR/die ARD und Sony Music übernehmen keine Haftung, falls die entsprechenden Einwanderungsbehörden die Ein- bzw. Ausreise ablehnen sollten.
Die Reise ist für Mobilitätseingeschränkte leider nicht geeignet.
Die Reiseteilnehmenden versichern, dass sie für die Reise reisefähig sind und ihnen keine gesundheitlichen Einschränkungen bekannt sind, die sie an der Teilnahme an der Reise hindern würden. Für die Einhaltung etwaiger für die Durchführung der Reise wichtiger Gesundheitsbestimmungen oder für sonstige gesundheitliche Vorsorgemaßnahmen (besonders in Hinblick auf die Corona-Pandemie) sind die Reisenden selbst verantwortlich.
Schwangere brauchen von ihrem behandelnden Gynäkologen eine Bescheinigung aus der hervorgeht, wann der errechnete Geburtstermin ist und dass die Schwangere, für die ausgelobte Reise reisefähig ist. Außerdem müssen Schwangere, bei einem evtl. Flug, die Vorgaben der Airline beachten.
Teilnehmende am Gewinnspiel und deren Begleitperson müssen, aufgrund der Anreise und Abreise, am 24.5.2022 und am 25.5.2022 ganztägig Zeit haben.
Durchführung Gewinnspiels
Der Gewinn wird unter allen teilnahmeberechtigten Gewinnspiel-Teilnehmer:innen, mit der korrekten Lösung, verlost.
Die/der Gewinner:in wird ON AIR genannt und telefonisch bzw. per Mail benachrichtigt.
Sollte ein/e Gewinnspiel-Teilnehmer:in über ihr/sein Alter getäuscht haben und On Air als Gewinner:in genannt worden sein, ist der Gewinn nichtig, wenn sich die Angabe unwahrer Tatsachen herausstellt.
Sofern die/der ausgeloste Gewinner:in nicht erreichbar ist und/bzw. sich nicht innerhalb von einer Stunde nach der Kontaktaufnahme zurückmeldet, verfällt der Gewinn und es wird eine neue Gewinnerin/ein neuer Gewinner ermittelt.
Die Gewinnspielteilnehmenden sollten deshalb, ihre Mails und auch die SPAM-/Sicherheits-Filter regelmäßig checken.
Im Falle einer unzustellbaren Gewinnbenachrichtigung ist SWR3 nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen und der Gewinn verfällt ebenfalls.
Hinweise zum Gewinn
Für die Buchung der Reise müssen, im Falle eines Gewinns, die eigenhändig unterschriebenen Teilnahmebedingungen und die Kopien der erforderlichen Reisedokumente bis spätestens Donnerstag, 19.5.2022, 8:00 Uhr als PDF- oder JPG-Dokument an SWR3 geschickt werden. Die Nutzung eines Filehosting-Dienstes ist nicht möglich.
Der Gewinn kann nur zu dem festgelegten Zeitpunkt angetreten werden. Sollte der Gewinn zu dem entsprechenden Zeitpunkt nicht angetreten werden, verfällt der Gewinn ersatzlos.
Eine Barauszahlung des Gewinns oder eine Umwandlung in Sachpreise ist nicht möglich. Der Gewinn ist nicht übertragbar (auch nicht innerhalb der Familie), sondern nur für die eigene Verwendung gedacht. Ein Weiterverkauf ist nicht erlaubt.
Erweiterungen des Gewinns sind leider nicht möglich.
Reiseteilnehmende haben dafür Sorge zu tragen, dass er während der Reise über ausreichende Geldmittel verfügen. Sie sollten im Besitz einer international gültigen und gängigen Kreditkarte sein und in der Lage sein, Lebenshaltungskosten und Zusatzausgaben (beispielsweise Transfer zwischen dem Bahnhof/Flughafen am Reiseziel und dem Hotel und zurück, Transfer zwischen dem Hotel und der Konzert-Location und zurück, Mahlzeiten, Getränke, Parkgebühren, Taxi, Trinkgelder etc.), während der Reise aus eigenen Mitteln bestreiten zu können.
Sofern das Event aus einem wichtigen Grund nicht stattfinden kann oder der Ablauf des Events Änderungen erfährt sind Ersatzansprüche oder Ansprüche wegen vergeblicher Aufwendungen ausgeschlossen.
Die An- und Abreise zum entsprechenden Bahnhof/Flughafen, die Shuttlefahrten zwischen dem Bahnhof/Flughafen in London und dem Hotel bzw. zwischen dem Hotel und der Eventlocation und jeweils zurück wird von der/vom Teilnehmer:in selbst sowie auf eigene Kosten und eigenes Risiko organisiert und durchgeführt.
Die Zuteilung des Verkehrsmittels für An- und Abreise (Flug oder Bahnfahrt) erfolgt durch Sony Music; aus organisatorischen Gründen haben die Teilnehmer*innen keinen Anspruch auf Änderung dieser Zuteilung.
Sonstiges
Die/der Teilnehmende akzeptiert, dass es sich bei den Zugfahrten/Flügen, der Hotelübernachtung und dem Event nicht um vom SWR verantwortete Leistungen handelt. Für die Teilnahme an dem jeweiligen Event gelten die entsprechenden AGBs des jeweiligen Leistungserbringers/Veranstalters.
Die/der Teilnehmende erklärt sich damit einverstanden, dass ihre/seine persönlichen Daten zum Zweck der Organisation und Durchführung des Gewinnspiels gespeichert und genutzt werden.
Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer erklärt sich auch damit einverstanden, dass ihr/sein Name, ihr/sein Wohnort sowie Gespräche mit ihr/ihm im Programm von SWR3 veröffentlicht werden.
Die Gewinnerin/der Gewinner und die Begleitperson erklären sich auch bereit, für eine weitergehende Berichterstattung zur Verfügung zu stehen.
Eine Weitergabe der Daten zu werblichen Zwecken erfolgt nicht. Den Teilnehmern stehen gesetzliche Auskunfts-, Änderungs- und Widerrufsrechte zu. Mehr Informationen zum Datenschutz gibt es auf https://www.swr3.de/datenschutz.
Der SWR ist in diesem Zusammenhang auch berechtigt, die Daten der Gewinnerin/des Gewinners und der Begleitperson an Ausführungsgehilfen zu übermitteln, um die Durchführung des Gewinns zu ermöglichen.
Der SWR ist ebenso berechtigt, den Namen, den Wohnort der Gewinnerin/des Gewinners, zum Zwecke der Berichterstattung über das Gewinnspiel, auch an andere Medienunternehmen weiterzugeben.
Der SWR behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden oder den Spielmodus zu ändern. Dies gilt insbesondere falls eine ordnungsgemäße Durchführung pandemiebedingt, aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Den Teilnehmer:innen stehen in diesem Fall keinerlei Ansprüche gegen den SWR und/oder Sony Music zu.
Der SWR kann Teilnehmende aus wichtigem Grund vom Gewinnspiel ausschließen, insbesondere wenn der berechtigte Verdacht oder Nachweis falscher Angaben, Manipulation oder Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder sonstige unerlaubte Handlungen vorliegt. Die Teilnahme über Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste oder sonstige Dienstleister ist nicht zulässig.
Sofern das Event aus einem wichtigen Grund nicht stattfinden kann oder der Ablauf des Events Änderungen erfährt, werden wir die Gewinner informieren. Ersatzansprüche oder Ansprüche wegen vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen.
Aktive und ehemalige Mitarbeitende des SWR, der SWR Media Services GmbH, der ARD oder deren Kooperationspartner sowie deren Angehörige dürfen nicht teilnehmen.
Bezüglich der Veranstaltung des Gewinnspiels haftet der SWR in vollem Umfang bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Dieser Gewinn wird nicht aus dem Rundfunkbeitrag finanziert.
Gewinnspender ist Sony Music.