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SWR3

Nutzung der „Teilen“-Funktionen des SWR3-Video-Players

Die „Teilen“-Funktionen des SWR3-Video-Players erlauben es den Nutzer*innen, Links zu Beiträgen von SWR3.de über soziale Netzwerke, Messenger-Dienste oder per E-Mail zu teilen.

Einbetten/Embedding-Funktion des SWR3-Video-Players

Die Embedding-Funktion gestattet die Einbindung des SWR3-Video-Players in fremde Angebote außerhalb des SWR und ermöglicht es so, die Inhalte von SWR3.de zu teilen, ohne hierfür im Einzelfall eine Erlaubnis der Rechteinhaber einzuholen. Mit der Nutzung dieser Funktion erkennt der Nutzer die nachfolgenden Nutzungsbedingungen an.

Der Nutzer erkennt ausdrücklich an, dass es sich bei den bereitgestellten Inhalten um redaktionelle Inhalte von SWR3 handelt, die nicht der Nutzer, sondern SWR3 bereitstellt und wird dies bei der Gestaltung der Einbettung in sein Online-Angebot beachten.

Das bedeutet insbesondere:

Die Nutzung der Embedding-Funktion ist auf das Teilen der SWR3-Inhalte zu privaten und nicht-kommerziellen Zwecken beschränkt.

Die Erhebung von Entgelten für die Nutzung des eingebetteten SWR3-Video-Players durch den Nutzer ist ausgeschlossen. Der Nutzer garantiert außerdem, dass das bereitgestellte Video werbefrei abgespielt und dargestellt wird. Sofern der Nutzer Werbung im Umfeld des Videoplayers im eigenen Online-Auftritt präsentiert, ist diese so zu gestalten, dass zwischen dem Multimedia-Beitrag und den Werbeaussagen inhaltlich weder unmittelbar noch mittelbar ein Bezug hergestellt werden kann. Insbesondere ist es nicht gestattet, das bereitgestellte Video durch Werbung zu unterbrechen oder sonstige online-typische Werbeformen zu verwenden – etwa durch Pre-Roll- oder Post-Roll-Darstellungen, Splitscreen oder Overlay. Jegliche Änderungen am SWR3-Video-Player sind nicht gestattet.

Eine Einbettung des SWR3-Video-Players in einem Kontext, der gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen die guten Sitten verstößt, insbesondere in ehrverletzendem, gewaltverherrlichendem, rassistischem, verleumderischem, pornographischem oder jugendgefährdendem Kontext, ist unzulässig.

Bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen erlischt die Befugnis, den SWR3-Video-Players zum Einbetten der SWR3-Inhalte zu nutzen.

Unabhängig davon kann der eingebettete Inhalt nicht länger geteilt werden, wenn er aufgrund des Ablaufs der Verweildauer nach dem jeweiligen Telemedienkonzept oder aus anderen Gründen aus dem Onlineangebot von SWR3 gelöscht wurde. Eine Vorankündigung erfolgt nicht.

Nach der gefestigten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verbietet das Urheberrecht nicht das unveränderte Teilen frei zugänglicher Inhalte in Form der Verlinkung bzw. des Embeddings (siehe Urteile vom 21.10.2014 – Az. C-348/13 und vom 08.09.2016 – Az. C-160/15). Sofern ein verlinkter Beitrag in seltenen Ausnahmefällen einmal unzulässige Inhalte oder Äußerungen enthalten sollte, kann nicht ausgeschlossen werden, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Haftung des Nutzers möglich ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung der Embedding-Funktion des SWR3-Video-Players auf eigene Gefahr erfolgt. Ansprüche des Nutzers gegen die ARD-Rundfunkanstalten wegen der Nutzung der Embedding-Funktion sind ausgeschlossen.

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