Deine Reise beginnt für dich und deine Begleitung in Balderschwang im Allgäu. Eines der Highlights: Eine Übernachtung in der Iglu-Lodge auf dem Nebelhorn!
Was ist die Iglu-Lodge?
2.000 Meter über dem Meer. 3.000 Kubikmeter gefrorenes Wasser – und du mittendrin! Einmal in einem echten Iglu übernachten – dieser Traum könnte für dich wahr werden.
Außerdem erwartet dich unter anderem ein Iglubau-Workshop und ein Winter-BBQ mit Lagerfeueratmosphäre!
Wie kannst du gewinnen?
Und so gewinnst du deine Winter-Traumreise: Im Radio wird noch bis zum 12. November täglich zwischen 7 und 10 Uhr jeweils ein außergewöhnlicher Berg mit seinen Mythen beschrieben. Dieser Berg kann überall auf der Welt sein. Jetzt bist du gefragt: Weißt du, um welchen Berg es geht?
Und das beste: Die Lösung gibt es schon vorab im Radio – immer um 15.20 Uhr am Nachmittag vor dem Gewinnspiel. Du willst mit dabei sein? Dann melde dich an!
Wenn du beim Gewinnspiel dabei sein willst, kannst du dich hier registrieren:
Trage dich in dieses Formular ein!
Teilnahmebedingungen
Diese Teilnahmebedingungen gelten für das Gewinnspiel „SWR3 Gipfeltreffen“, das von SWR3 veranstaltet wird.
Verantwortlich für das Gewinnspiel ist der Südwestrundfunk – Anstalt des öffentlichen Rechts – vertreten durch den Intendanten, Kai Gniffke, Hans-Bredow-Straße, 76530 Baden-Baden, kurz SWR.
Registrieren kann man sich zwischen dem 2.11.2021, 5:00 Uhr und dem 12.11.2021, 9:00 Uhr auf www.SWR3.de. Die Spielrunden finden vom 8.11.2021 bis 12.11.2021 in der 7 Uhr -, 8 Uhr- und 9 Uhr-Stunde statt. Es wird ein außergewöhnlicher Berg mit seinen Mythen beschrieben. Der Name des Berges muss vom Spielrundenteilnehmer erraten werden.
Gewinn
Die Gewinnerin/der Gewinner darf mit einer Begleitperson bei dem Special-Urlaubs-Event im Allgäu vom 11.1.2022 bis 14.1.2022 dabei sein. Der Gewinn umfasst im Wesentlichen: Unterbringung vom 11.1.2022 bis 13.1.2022 in einem Hütten-Doppelzimmer im Hüttenhotel Boden Balderschwang in Balderschwang, eine Übernachtung (13.1.2022 - 14.1.2022) im Eishotel IgluLodge in einem Schlaf-Iglu (Doppelbelegung – ohne Badezimmer!), Frühstück, Mittagessen und Abendessen, exklusives Eventprogramm für die Gewinner vor Ort einschließlich Transfers.
Teilnahmeberechtigung
Das Mindestalter für die Teilnahme an der Gewinn-Aktion ist 18 Jahre.
Die/der Gewinner*in und ihre/seine Begleitperson müssen im Besitz eines gültigen Ausweisdokuments (Personalausweis/Reisepass/Kinderausweis) sein.
Die Reise ist für Mobilitätseingeschränkte leider nicht geeignet. Die Teilnahme bei der Gewinnerreise erfordert aufgrund des Programmablaufs eine gute körperliche Konstitution. Die/der Reiseteilnehmer*in muss versichern können, dass ihr/ihm keine gesundheitlichen Einschränkungen bekannt sind, die ihn an der Teilnahme an der Reise hindern würden.
Schwangere Reiseteilnehmerinnen benötigen eine Bescheinigung des behandelnden Gynäkologen, aus der hervorgeht, wann der errechnete Geburtstermin ist und dass die Schwangere für die ausgelobte Reise (ohne ärztliche Begleitung und bei extrem niedriger Temperatur) reisefähig ist. Im dritten Trimester ist von der Teilnahme an der Reise abzuraten, da bei einem Notfall der Weg ins Krankenhaus länger dauert.
Teilnehmer*innen müssen die für den Reisezeitraum gültigen Corona-Vorgaben des Bundes, des Landes Bayern, des/der bereisten Land- und Stadtkreise und des Veranstalters akzeptieren.
Durchführung des Gewinnspiels
Die Teilnahme an der Spielrunde wird unter allen teilnahmeberechtigten Gewinnspiel-Teilnehmern ausgelost.
Die/der Gewinner*in wird über die Details des Gewinns per Mail benachrichtigt. Sofern die/der Gewinner*in sich auf diese Benachrichtigung nicht, innerhalb der vorgegebenen Frist, zurück meldet, verfällt der Gewinn und es wird eine/ein neue(r) Gewinner*in ermittelt.
Im Falle einer unzustellbaren Gewinnbenachrichtigung ist der SWR nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen und der Gewinn verfällt ebenfalls.
Hinweise zum Gewinn
Für die Teilnahme an der Reise gilt: Kinder unter 10 Jahren können leider nicht dabei sein. Kinder/Jugendliche können an der Reise teilnehmen, sofern die/der Gewinner*in eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person (§ 1 Abs. 1 Nr. 3, 4 JuSchG) ist. Berechtigungen bzw. schriftliche Zustimmungen sind mitzubringen und auf Verlangen nachzuweisen bzw. vorzulegen.
Die Gewinnerreise kann nur zu dem von der Allgäu Events GmbH & Co. KG festgelegten Zeitpunkt eingebucht und angetreten werden. Sollte die Reise zu dem entsprechenden Zeitpunkt nicht eingebucht und angetreten werden, verfällt der Gewinn ersatzlos. Eine Barauszahlung des Gewinns oder eine Umwandlung in Sachpreise ist nicht möglich. Ein Weiterverkauf des Gewinns ist nicht erlaubt.
Erweiterungen der Reisepakete oder Zubuchungen zusätzlicher Begleitpersonen sind leider nicht möglich.
Die Reiseteilnehmer*innen haben dafür Sorge zu tragen, dass sie während der Reise über ausreichende Geldmittel verfügen. Sie müssen in der Lage sein, Lebenshaltungskosten und Zusatzausgaben während der Reise aus eigenen Mitteln bestreiten zu können.
Sonstiges
Für die Teilnahme an der Reise gelten zusätzliche Teilnahmebedingungen.
Die An- und Abreise nach/von 87538 Balderschwang im Allgäu muss selbst sowie auf eigene Kosten und eigenes Risiko organisiert und durchgeführt werden. (Winterausrüstung ist erforderlich, je nach Witterung auch Schneeketten!)
Die/der Teilnehmer*in erklärt sich damit einverstanden, dass ihre/seine persönlichen Daten zum Zweck der Organisation und Durchführung des Gewinnspiels gespeichert und genutzt werden. Jede/jeder Teilnehmer*in erklärt sich auch damit einverstanden, dass ihr/sein Name, ihr/sein Wohnort sowie Gespräche mit ihr/ihm im Programm von SWR3 veröffentlicht werden. Die/der Gewinner*in und die Begleitperson erklären sich auch bereit, für eine weitergehende Berichterstattung zur Verfügung zu stehen. Eine Weitergabe der Daten zu werblichen Zwecken erfolgt nicht. Den Teilnehmern stehen gesetzliche Auskunfts-, Änderungs- und Widerrufsrechte zu. Mehr Informationen zum Datenschutz gibt es hier.
Der SWR ist in diesem Zusammenhang auch berechtigt, die Daten der/des Gewinnerin/Gewinners und ihrer/seiner Begleitperson an den Kooperationspartner und deren Ausführungsgehilfen zu übermitteln, um die Durchführung des Gewinns zu ermöglichen.
Der SWR ist ebenso berechtigt, den Namen und den Wohnort der/des Gewinnerin/Gewinners und der Begleitperson, zum Zwecke der Berichterstattung über das Gewinnspiel, auch an andere Medienunternehmen weiter zu geben.
Eine darüber hinaus gehende Speicherung oder Verarbeitung der Daten findet nicht statt.
Der SWR behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden. Dies gilt insbesondere falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Den Teilnehmer*innen stehen in diesem Fall keinerlei Ansprüche gegen den SWR oder die Allgäu Events GmbH & Co. KG .
Der SWR kann Teilnehmer*innen aus wichtigem Grund vom Gewinnspiel ausschließen, insbesondere wenn der berechtigte Verdacht oder Nachweis falscher Angaben, Manipulation oder Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder sonstige unerlaubte Handlungen vorliegt. Die Teilnahme über Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste oder sonstige Dienstleister ist nicht zulässig.
Sofern die Reise aus einem wichtigen Grund nicht stattfinden kann oder der Ablauf des Events Änderungen erfährt, werden wir die Gewinner*innen informieren. Ersatzansprüche oder Ansprüche wegen vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen.
Aktive und ehemalige Mitarbeitende des SWR, der SWR Media Services GmbH, der ARD oder deren Kooperationspartner sowie deren Angehörige dürfen nicht teilnehmen.
Bezüglich der Veranstaltung des Gewinnspiels haftet der SWR in vollem Umfang bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.