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Rechtsweg oder Linksweg? Nein. Natürlich ist hier nicht die Richtung sondern der Zugang zur Gerichtsbarkeit gemeint.

„Der Rechtsweg ist ausgeschlossen“ ist eigentlich ein No Go. Wir sind ein Rechtsstaat, da kann man gegen alles und jeden klagen. Ob man gewinnt, ist eine andere Frage. Die Rechtsweggarantie ist ein Grundrecht.

Wenn bei einem privaten Geschäft irgendjemand bestimmen will: „Der Rechtsweg ist ausgeschlossen”! — dann heißt es: Aufpassen! Steht dieser Satz in den AGB eines Vertrages: Finger weg! Denn: auch im Privaten gibt es zwingendes Recht; Ansprüche, die man einklagen kann, zum Beispiel das Gewährleistungsrecht für etwas, das ich kaufe und das nicht funktioniert.

Bei einer Sache gilt der Satz aber doch: bei Wetten und Gewinnspielen, bei privaten, nicht bei staatlichen wie Lotto oder Oddset.

Antwort von Bernd Wolf, SWR-Rechtsredakteur

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SWR3