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Vanessa Valkovic
Vanessa Valkovic

Du hast ein Paket bestellt und die Sendungsverfolgung zeigt an, dass es angeblich zugestellt wurde. Allerdings hast du es nicht erhalten. Hier erfährst du, was du tun kannst!

Paket angeblich zugestellt, aber nicht erhalten: Was kann ich tun?

Wenn nach zwanzig Tagen ein Paket noch nicht angekommen ist, dann gilt es als „verloren gegangen“, erklärt Maximilian Heitkämper von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Er empfiehlt:

  • Als erstes sollte ich mich an den Paketdienstleister wenden.
  • Wenn sich dann nichts tut, kann ich mich bei der Bundesnetzagentur melden. Das sei dann die nächste Instanz, bei der es auch eine Beschwerdestelle gebe.

Es sollte in jedem Fall eine Unterschrift angefordert werden, damit sich leichter belegen lässt, dass es sich nicht um Nachbarn oder Familienmitglieder handelt und eine Zustellung nicht belegt werden kann.

Was, wenn nur mit einem Strich unterschrieben wurde?

Wenn einfach jemand einen Strich als Unterschrift angegeben hat, ist das nicht zulässig, sagt Heitkämper: „Es muss eine gewisse Individualität erkennbar sein, dass man auch eine Person damit identifizieren kann. Die Unterschrift muss unterscheidbar sein.“

Übrigens rät der Experte, falls möglich, Pakete lieber direkt zu Paketstationen zu liefern. „Weil ich weiß im Zweifelsfall auch, dass innerhalb der regulären Öffnungszeiten da jemand ist und der passt auf die Sachen auf.“ Wer auf Nummer sicher gehen möchte, der müsse bereit sein, mehr für den Versand zu bezahlen, so Heitkämper.

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Paket nicht erhalten: Was sind meine Rechte?

„Das kommt darauf, wo man etwas gekauft hat,“ erklärt Christoph Heuser aus der ARD-Rechtsredaktion. Wurde bei einem Händler bestellt, könne man eine Neulieferung fordern oder aber das Geld zurückverlangen. Dabei könne sich der Händler auch nicht darauf berufen, dass seine AGB etwas anderes aussagen. Aber: Das gelte nur, solange das Paket nicht zugestellt ist.

Wenn die Zustellung erfolgt ist, bei vorheriger Zustimmung beispielsweise auch durch Ablegen vor der Tür oder im Hausflur, trägt der Verkäufer ab diesem Moment keine Verantwortung mehr.

Der Experte erklärt: Wenn der Verkäufer eine Privatperson ist (z.B. bei Ebay-Kleinanzeigen), hat der Käufer keine Rechte, falls das Paket verloren geht. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Verkäufer durch einen Einlieferungsbeleg nachweisen kann, dass er das Paket versendet hat.

Wer haftet, wenn ich mein Paket nicht erhalte?

Der Händler hafte, wenn er seine Ware an eine Privatperson verkaufe und zu diesem Zweck versende, erklärt Heuser.

Bei einem Privatkauf allerdings trägt allein der Käufer das Risiko, wenn das Paket verschwindet. Empfehlenswert ist es deswegen, einen versicherten Versand zu wählen. In diesem Fall übernimmt der Paketzusteller den entstandenen Schaden.

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