Acht Meter tief ist das Kind gestürzt – und hat sich nach neuen Erkenntnissen doch verletzt. Der Betreiber der Bergbahn sprach zuvor von einem „glimpflich“ ausgegangenen Sturz. Die Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt.
Das muss wirklich ein unglaublicher Schock für alle Beteiligten gewesen sein: Ein achtjähriges Mädchen stürzte vergangenen Freitag (7. März) bei der Fahrt auf den Feldberg aus dem Sessellift. Acht Meter tief. Das Unglück geschieht in der Herzogenhornbahn von Todtnau-Fahl (Kreis Lörrach). Das Mädchen wird mit dem Hubschrauber in ein Krankenhaus geflogen.
Staatsanwaltschaft schaltet sich ein und ermittelt
Die Staatsanwaltschaft ermittelt in dem Fall nun wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung. Es würde jetzt geprüft werden, „ob ein objektiv sorgfaltswidriges Verhalten zu dem Unfall beigetragen hat“, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen. Der Geschäftsführer der Feldbergbahnen GmbH, Julian Probst, sagte der Badischen Zeitung: „Wir haben größtes Interesse daran, das aufzuklären. So etwas ist noch nie passiert und soll sich nicht wiederholen.“
Der Unfall beschäftigt inzwischen auch die Landesbergdirektion. Die Behörde gehört zum Regierungspräsidium Freiburg und ist zuständig für die Aufsicht der Seilbahnen in Baden-Württemberg.
Unfall mit Sessellift: Unklarheit über Verletzungen des Kindes
Die Eltern des Kindes widersprechen einer ursprünglichen Darstellung der Feldbergbahnen, dass ihr Kind unverletzt geblieben ist. Der Vater des Mädchens erzählt von Prellungen an Halswirbelsäule, Becken und im Unterleib. Auch die seelische Belastung, sagt er, sei enorm. Es ist ihm wichtig zu betonen, dass seine Tochter nicht „unverletzt“ geblieben sei und er beklagt, dass die Sicherheitsmechanismen an diesem Tag offenbar nicht funktioniert hätten. Das Mädchen hat die Klinik inzwischen verlassen.
Kind stürzt aus Sessellift: Frau berichtet vom Unfall
Eine Frau, die das Kind retten wollte, schilderte der Badischen Zeitung, wie sie den Sturz des Kindes wahrgenommen hatte. Das Mädchen sei beim Einstieg von dem Sessellift am Rücken getroffen worden und konnte sich erst gar nicht richtig hinsetzen. Der Bügel konnte deswegen nicht geschlossen werden. Sie habe das Mädchen festgehalten, doch es sei immer weiter runtergerutscht.
Frau muss Kind loslassen
„Ich wusste, es würde nur noch viel schlimmer werden“, erzählt die Frau, die das Kind festhielt. Nach etwa zwei Minuten habe sie eine schreckliche Entscheidung treffen müssen, hieß es: Sie kenne die Seilbahn und wisse, dass der Abstand zum Boden immer größer werde. Sie habe das Mädchen losgelassen, das in einen Baum und umherstehende Büsche gestürzt sei. Oben angekommen hätten sie das Personal auf den Vorfall hingewiesen. Ein Rettungshubschrauber sei gekommen.
Weitere Informationen zu der tragischen Geschichte am Feldberg haben unsere Kollegen von SWR Aktuell:
Lift-Unfall am Feldberg: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung
Fahrt im Sessellift mit Kindern: Darauf müsst ihr achten!
Diese Geschichte zeigt die Gefahren von Sesselliften. Erfahrene Bergfexe warnen: Bei Kindern muss man im Sessellift auf alles Mögliche gefasst sein.
Das Wichtigste: Kinder sind Energiepakete – und Fahrten mit dem Sessellift sind aufregend! Das dürfen die Kleinen auch genießen. Nur: Rumhampeln und Hin- und Herrutschen vor lauter Aufregung sind gefährlich. Profis raten: Beruhigt eure Kinder ein bisschen – natürlich ohne ihnen den Spaß an der Fahrt zu verderben. Das gilt übrigens auch für den Umgang mit nervösen Anfängern.
Kinder können im Sessellift unter Umständen einfach „durchrutschen“
Ebenfalls super-wichtig: Achtet darauf, dass eure Kids nicht zu weit vorne an der Kante sitzen, sondern ganz hinten und schön in die Lehne gekuschelt. Sind Kinder nämlich entsprechend klein, ist es durchaus möglich, dass sie durch die Sicherung rutschen.
Beim Ein- und Aussteigen gilt: Kinder immer zuerst, da sie oft zusätzliche Hilfestellungen brauchen. Sitzen die Kleinen sicher, könnt ihr euch selbst niederlassen.
Ab wann dürfen Kinder allein im Sessellift fahren?
Das ist überall anders geregelt. Meist gilt: Kinder unter 1,25 Metern müssen begleitet werden. In der Schweiz dürfen Kinder grundsätzlich ab sechs Jahren alleine fahren. Begleitpersonen müssen in der Regel Erziehungsberechtigte sein. An manchen Orten sollen sie mindestens 16 Jahre alt sein. Notfalls informieren euch Schilder oder das Personal vor Ort.
Was ihr generell und in jedem Alter beim Ein- und Aussteigen oder beim Öffnen und Schließen der Sicherung beachten müsste, hat unter anderem Reiseveranstalter Snowtrex zusammengefasst.
Und hier verrückte Bilder vom ältesten Sessellift Europas – das Thema Sicherheit wurde vor 85 Jahren noch ein wenig lockerer gesehen:
Vorsicht übrigens auch mit Alkohol auf der Piste, auch wenn unsere Comedy es von der witzigen Seite nimmt:
Redaktioneller Hinweis: In einer früheren Version dieses Artikels hatten wir mit Bezug auf die Feldbergbahnen GmbH berichtet, das Mädchen sei unverletzt geblieben. Die Eltern haben das inzwischen anders dargestellt.
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