Wem das Fahrrad gestohlen wird, der kann sich meistens darauf verlassen, dass er es nie wieder sieht. Doch was ist, wenn man dann doch mal Glück hat und es irgendwo in der City sieht? Darf man es sich dann einfach zurückholen?
Angenommen, du siehst dein gestohlenes Fahrrad irgendwo in der Stadt. Einfach „zurückstehlen“ wäre da natürlich eine Option, die dir sofort in den Sinn kommt. Immerhin ist das ja dein Fahrrad. Unsere Rechtsexperten ordnen den Fall für euch ein.
Hier gibts die Erklärung von ARD Rechtsexperte Frank Bräutigam im Video: 👇
Auch bei Diebstahl: Du bleibst der Fahrrad-Eigentümer!
First things first: Wenn dein Fahrrad gestohlen wird, bleibst du in aller Regel Eigentümer. Der Diebstahl führt also nicht dazu, dass dein Fahrrad jetzt jemand anderem gehört. Das gilt sogar dann, wenn der Dieb das Rad weiterverkauft und der Käufer gar keine Ahnung hat, dass das Rad dir gestohlen wurde.
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Geklautes Fahrrad zurückklauen? Besser nicht!
Trotzdem ist Selbstjustiz eine schlechte Idee. Also: Einfach mitnehmen, davon ist abzuraten. Wenn das Rad abgeschlossen ist, dann darfst du nicht einfach das Schloss knacken. Denn wenn du es zerstörst, kannst du dich unter Umständen wegen Sachbeschädigung strafbar machen. Denkbar ist es ja auch, dass das Rad in einem Hof oder auf einem fremden Grundstück steht und du einen strafbaren Hausfriedensbruch begehst, wenn du es dir holst.
Und nicht zuletzt könnten andere Menschen in solchen Situationen auch auf die Idee kommen, dass du ein Dieb bist – sie wissen ja nicht, dass du selbst bestohlen wurdest.
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Geklautes Fahrrad: Von der Polizei helfen lassen
Aus all diesen Gründen ist es am besten, wenn du die Polizei rufst und dir helfen lässt. Da ist es natürlich von Vorteil, wenn du beweisen kannst, dass es wirklich dein Fahrrad ist. Idealerweise hast du irgendwo noch die Rahmennummer deines Fahrrads notiert. Oder du hast noch einen Kaufvertrag oder Fotos von dir mit dem Rad.
Denkbar wären auch Zeugen, die bestätigen können, dass dieses Fahrrad dir gehört. Möglichkeiten gibt es jedenfalls viele und für dich entsteht kein Risiko.
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Die hierfür relevanten Rechtsquellen lauten übrigens: §§ 242, 303, 123 StGB; §§ 932, 935, 985 BGB