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Christian Kreutzer
Christian Kreutzer
Amelie Heß
Amelie Heß

Möglicherweise wissen viele Familien gar nicht, dass sie Anspruch haben oder der Vorgang ist ihnen zu kompliziert. Hier erfahrt ihr, wie ihr das Geld bekommt.

Arme Familien in Deutschland rufen offenbar deutlich weniger Hilfen ab, als ihnen eigentlich zusteht. Zwar ist die Zahl der berechtigten Kinder für den sogenannten Kinderzuschlag deutlich gestiegen, so Mathias Ringler von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, aber es würden weiterhin nicht alle Familien, die anspruchsberechtigt sind, erreicht. Damit entgehen ihnen immerhin bis zu 250 Euro pro Monat und Kind.

Aus welchen Beweggründen Familien ihren Antrag auf Kinderzuschlag nicht stellen, wissen wir nicht – wir sind jedoch davon überzeugt, dass es überwiegend an fehlender Kenntnis liegt“, so Ringler weiter.

(...) Wir müssen digitales Streetworking betreiben und Familien in unseren lokalen Netzwerken direkt beraten – also dort finden und ansprechen, wo sie sich aufhalten. In Zukunft wollen wir mehr personelle Kraft in diese Aufgabe stecken.

Habt ihr ein Anrecht auf den Kinderzuschlag? Findet es hier heraus:

Das Bundesfamilienministerium hat auf seiner Seite den Kinderzuschlag in Leichter Sprache erklärt. Hier bekommt ihr alles kurz und knapp und ohne Behördendeutsch erklärt.

Von dort kann man weiter klicken zur Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit. Die hat hat hier ebenfalls eine einfache Seite zum Kinderzuschlag veröffentlicht, auf der ihr Nägel mit Köpfen machen könnt:

Etwa auf der Mitte dieser Seite gibt es ein kurzes Mitmach-Video – den KiZ-Lotsen – der euch erklärt, ob ihr einen Anspruch auf die bis zu 250 Euro pro Monat und Kind habt und was ihr tun müsst. Etwas weiter unten auf der Seite findet ihr einen Direktlink zum Online-Antrag.

Achtung: Die Erklärungen gibt es auch in anderen Sprachen als Deutsch – hier findet ihr den Link dorthin:

Liebe #Familien 👪 Die @Bundesagentur für Arbeit stellt euch den Flyer zum #Kinderzuschlag jetzt auch in mehreren Sprachen zur Verfügung➡️ https://t.co/xKhPWsOxiY Informationen und Antragsstellung für Geflüchtete aus der #Ukraine➡️https://t.co/f2IfnOW6rE Gerne weitersagen😊

Kinderzuschlag bietet noch mehr Vorteile, als nur das Geld, erklärt SWR-Wirtschaftsredakteurin

Zu viel Aufwand? SWR-Wirtschaftsredakteurin Sabine Geipel beschreibt, was man alles vorlegen muss – warnt aber davor, sich nicht abschrecken zu lassen:

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Nachrichten Am Kinderzuschlag hängen noch andere Hilfen dran

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Es geht um mehr, als nur die maximal 229,- pro Monat und Kind

Warum ist das so kompliziert? Die Behörden in Deutschland sind schlecht vernetzt, erklärt Sabine. Doch es gibt Hilfe im Behörden-Dschungel:

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Nachrichten Hier werdet ihr beraten

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Beratungsangebote und sogar Telefon-Hotlines helfen auf dem Weg zum Kinderzuschlag.

Mehr als eine Viertelmillion Kinder zusätzlich könnten den Kinderzuschlag bekommen

Der Kinderzuschlag ist 2005 im Zuge der Hartz-IV-Reform für Geringverdiener eingeführt worden. Im Juni waren es rund 976.000 Kinder für die der Zuschlag ausgezahlt wurde. Im Vorjahr waren es nur 750.000 gewesen.

Einfach und verständlich erklärt Was sind Kindergeld, Elterngeld und Co. – der Leitfaden für frischgebackene Eltern

Ihr seid frischgebackene Eltern oder werdet bald welche? Doch zwischen Elternzeit, Elterngeld, Kinderzuschlag und Partnerschaftsbonus versteht ihr nur noch Bahnhof? Dann haben wir für euch den Überblick und erklären alles einfach und verständlich – versprochen!

Machen euch die hohen Heizkosten „anspruchsberechtigt“? Möglicherweise ja!

Grundlage für die Berechtigung sind Einkommen und Unterhaltskosten der Familie. Auch ein erhöhter Heizkostenbescheid könnte dazu führen, dass eine Familie in die Berechtigung für den Kinderzuschlag rutscht. Eine Familie mit drei Kindern mit einem Bruttoeinkommen von 4.800 Euro und einer Warmmiete von 990 Euro etwa wäre noch im vergangenen Sommer knapp nicht anspruchsberechtigt gewesen.

Erhöht sich nun aber die Warmmiete im Winter durch die gestiegenen Heizkosten etwa auf 1.290 Euro, hätte die Familie ab sofort Anspruch auf den Kinderzuschlag.

Unsere Quellen

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