Eigentlich wollte sie niemals etwas mit jemandem haben, mit dem sie zusammenarbeitet – heute ist SWR3-Moderatorin und Podcasterin Sabrina Kemmer mit einem Kollegen in einer Beziehung. Sie sagt selbst: Im Gespräch tut sie sich ein bisschen schwer damit, darüber zu reden – aber das ist die Regel bei Doktorspiele: Hier wird über alles gesprochen, auch über die Dinge, die einem selbst vielleicht ein bisschen unangenehm sind.
Immerhin: Sie arbeitet nicht direkt mit ihm zusammen, er ist nur im gleichen Unternehmen. „Don't fuck the same Kostenstelle“, ist also weiterhin ihr Motto. Wenn man sich im Alltag nicht begegnet und nicht direkt zusammenarbeitet, sei das für sie okay. Podcast-Kollege Max Oehl findet, das ist jetzt ein bisschen kleinteilig – der Kollege ist immer noch der Kollege. Er selbst hatte aber auch bereits Affären im Job, zum Beispiel auch mit einer Praktikantin. Und er gibt zu, dass dabei wohl auch das Hierarchiegefälle und das Gefühl, dass es irgendwie verboten sein könnte, für beide einen Reiz ausgemacht hat.
Hört euch hier die komplette Folge an: „Sex am Arbeitsplatz“ in unserem SWR3-Podcast Doktorspiele:
7 Fakten zu Liebe, Beziehung & Sex am Arbeitsplatz
Aber was darf man eigentlich alles am Arbeitsplatz? Liebe, Sex und Beziehungen stehen ja nun selten im Arbeitsvertrag, den man beim Antritt des Jobs unterschrieben hat. Tabitha Schulze-Bünte und Henri Königstedt, Rechtsexperten der SWR-Fachredaktion, beantworten die wichtigsten Fragen:
- Ist Sex am Arbeitsplatz verboten?
- Ist Sex am Arbeitsplatz in Pausen oder nach Feierabend erlaubt?
- Ist eine Affäre mit jemandem verboten, der oder die mir untergeordnet ist, zum Beispiel mit einem Praktikanten?
- Steht im Arbeitsrecht etwas zu Liebe am Arbeitsplatz oder ist das Privatsache?
- Darf der oder die Vorgesetzte mir eine Beziehung mit einem Kollegen verbieten?
- Darf ich eine Beziehung mit meinem Chef oder meiner Chefin eingehen?
- Kann Sex im Job ein Kündigungsgrund sein?
1. Ist Sex am Arbeitsplatz verboten?
Sex am Arbeitsplatz – vorausgesetzt natürlich, er erfolgt einvernehmlich – ist nicht strafbar. Es gibt auch kein Gesetz, das Sex am Arbeitsplatz ausdrücklich verbietet. Das eigene Liebesleben ist grundsätzlich Privatsache und sogar vom Selbstbestimmungsrecht grundgesetzlich geschützt.
Aber Achtung: Wird man beim Sex am Arbeitsplatz erwischt, kann dennoch eine Abmahnung drohen. Denn wer während der Arbeitszeit mit einem Kollegen oder einer Kolleginnen schläft, erbringt in dem entsprechenden Zeitraum keine Arbeitsleistung für den Arbeitgeber. Hierzu sind Arbeitnehmer aber während der Arbeitszeit verpflichtet. Eine Abmahnung hat dabei grundsätzlich den Zweck, dem Betroffenen deutlich zu machen, dass er sich fehlerhaft verhalten hat und ihn zum Umdenken zu bewegen. Bleibt eine Abmahnung erfolglos, werden Arbeitnehmer also trotzdem erneut während der Arbeitszeit beim Sex am Arbeitsplatz erwischt, kann eine Kündigung ausgesprochen werden.
Haben Arbeitnehmer während der Arbeitszeit Sex mit einem Kollegen oder einer Kollegin, statt zu arbeiten, kann das außerdem als Arbeitszeitbetrug gewertet werden. Schlimmstenfalls kann eine außerordentliche, also fristlose, Kündigung gerechtfertigt werden.
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2. Ist Sex am Arbeitsplatz in Pausen oder nach Feierabend erlaubt?
Im Homeoffice ist das wohl kein Problem, fürs Büro gilt: Das sind immer Einzelfälle, bei denen es auf ganz viele Details ankommt. Insofern sind Einschätzungen solcher Situationen ohne konkreten Fallbezug aus juristischer Sicht nicht verlässlich.
3. Ist eine Affäre mit jemandem verboten, der oder die mir untergeordnet ist, zum Beispiel mit einem Praktikanten?
Affären oder Beziehungen mit einem oder einer Untergebenen können durchaus Anlass für eine Kündigung sein. Konkret kann Machtmissbrauch eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Das Verhalten eines Arbeitnehmers kann nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts immer dann eine Kündigung begründen, wenn darin ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten zu sehen ist, der nicht völlig belanglos ist. Hier ist vorher in der Regel eine Abmahnung erforderlich. Anders sieht es aus, wenn ein strafbares Verhalten gegeben ist. In diesen Fällen kann eine fristlose Kündigung drohen. Eine Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung oder Nötigung ist möglich.
Ist die untergebene Person minderjährig, kommt eine Strafbarkeit wegen Misshandlung Schutzbefohlener in Betracht. Erfasst werden Fälle, in denen ein Vorgesetzter sexuelle Handlungen an dem Minderjährigen vornimmt, oder von ihm sexuelle Handlungen vornehmen lässt.
4. Steht im Arbeitsrecht etwas zu Liebe am Arbeitsplatz oder ist das Privatsache?
Gesetzlich ist hierzu nichts geregelt. Nur weil es aber keine expliziten Regelungen zu Liebesbeziehungen im Arbeitsumfeld gibt, heißt das nicht, dass es sich um einen rechtsfreien Raum handelt. Teilweise wird zusätzlich durch Arbeitgeber versucht, Regelungen im Arbeitsvertrag zu treffen. Da das Liebesleben Privatsache und durch das Grundgesetz geschützt ist, ist das so einfach aber nicht möglich. Entsprechende vertragliche Regelungen können dann rechtswidrig sein und sind damit im Streitfall oft wirkungslos.
5. Darf der oder die Vorgesetzte mir eine Beziehung mit einem Kollegen verbieten?
Der Arbeitgeber ist nicht dazu berechtigt, Arbeitnehmern eine Beziehung mit ihren Kollegen oder Kolleginnen zu verbieten. Auch hier schützt das Selbstbestimmungsrecht und das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Zum Teil haben Arbeitgeber in der Vergangenheit trotzdem schon entsprechende Versuche unternommen: Gerichtlich entschieden wurde beispielsweise ein Fall, bei dem sogenannte Ethik-Richtlinien für Arbeitnehmer vorsahen, dass sie nicht mit Kollegen ausgehen oder eine Liebesbeziehung aufnehmen durften, wenn sie die betroffene Person im Job beeinflussen konnten. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass damit erheblich gegen das Persönlichkeitsrecht und die Menschenwürde der Arbeitnehmer verstoßen wurde.
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6. Darf ich eine Beziehung mit meinem Chef oder meiner Chefin eingehen?
Auch hier gilt grundsätzlich, dass das Liebesleben Privatsache ist. Es ist nicht verboten, eine Beziehung mit seinem Chef oder seiner Chefin zu führen. Anders sieht es aus, wenn ein strafbares Verhalten gegeben ist. In diesen Fällen kann eine fristlose Kündigung drohen. Ist die untergebene Person minderjährig, kommt eine Strafbarkeit wegen Misshandlung Schutzbefohlener in Betracht. Erfasst werden Fälle, in denen ein Vorgesetzter sexuelle Handlungen an dem Minderjährigen vornimmt, oder von ihm sexuelle Handlungen vornehmen lässt. Auch eine Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung oder Nötigung ist möglich.
7. Sex im Job – kann das ein Kündigungsgrund sein?
Sex am Arbeitsplatz kann ein Kündigungsgrund sein und auch eine Beziehung am Arbeitsplatz kann mittelbar verantwortlich dafür sein, dass man gekündigt wird. Grund hierfür ist dann natürlich nicht die Beziehung an sich. Ist diese jedoch Anlass dafür, dass die Arbeitszeit nicht genutzt wird, um die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, kann man abgemahnt werden. Ändert sich daraufhin nichts, kann eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen werden. Auch, wenn man im selben Gebäude arbeitet wie der Lebensgefährte oder die Affäre, sollte man die Arbeitszeit also nicht nutzen, um gemeinsam Zeit zu verbringen, Streitigkeiten auszutragen oder den nächsten gemeinsamen Urlaub zu planen.
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