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Malte Dedecek
Malte Dedecek

Zu schnell, zu dicht, zu aufdringlich! Drängler und Raser setzen andere Autofahrer oft unter Stress. Wann fängt Drängelei an und wie könnt ihr euch auch gegen Raser wehren?

Wer drängelt – und wer nicht? Das ist juristisch schnell geklärt. Hält ein Autofahrer länger als drei Sekunden den Sicherheitsabstand nicht ein, ist er ein Drängler. Dabei muss der Fahrer nicht an der Stoßstange des Autos vor ihm kleben: Als Sicherheitsabstand gilt auf Autobahnen die Hälfte des Tachowertes in Metern. Bei 100 km/h sind das also 50 Meter – das entspricht der Distanz zwischen zwei Begrenzungspfosten. In der Straßenverkehrsordnung ist eindeutig festgelegt: „Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.“

Die Polizei empfiehlt übrigens, sich eher an diese Faustregeln und nicht unbedingt auf elektronische Abstandshalter oder Assistenzsysteme zu verlassen. 

4 m Abstand bei 100 km/h? 320 Euro und Führerscheinentzug!

Entsprechend staffelt sich das Bußgeld. Bei einem Abstand von weniger als 20 Metern drohen dem Drängler 100 Euro und 1 Punkt. Bei weniger als 10 Metern werden 240 Euro Bußgeld fällig und es gibt 2 Punkte in Flensburg. Zusätzlich drohen 2 Monate Fahrverbot. Bei unter 5 Metern Abstand winken 320 Euro Strafe, 2 Punkte und 3 Monate Führerscheinentzug.

Straftat: Nötigung

Diese Bußgelder gelten beim Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Schnell kann
allerdings aus Drängeln auch eine Nötigung werden – eine Straftat, die mit bis zu drei Jahren Gefängnis belegt werden kann. Eine Nötigung liegt vor, wenn der betroffene Fahrer durch zu starkes Drängeln in Panik versetzt wird und es daraufhin zu einer merklichen Angstreaktion kommt, zum Beispiel zu einem überhasteten Spurenwechsel.

Häufige Irrtümer

Viele Autofahrer fühlen sich bereits bedrängt, wenn sie ein blinkendes Auto im Rückspiegel sehen. Hupe und Lichthupe sind jedoch erlaubt, sie sollen insbesondere Überholabsichten ankündigen. Auch das ist jedoch eine Frage der Intensität: Wer zu viel blinkt und hupt, ist schnell wegen Nötigung dran. Das ist aber auch derjenige, der einfach stur links bleibt und für den schnelleren Wagen, auch absichtlich im Rahmen einer Verkehrserziehung, keinen Platz macht.

Anzeige gefällig?

Für die Anzeige eines Dränglers braucht die Polizei: Kennzeichen, Automarke, Farbe – und Angaben zum Tathergang. Eine gute Fahrerbeschreibung ist auch wichtig, denn wenn mehrere Personen den Wagen nutzen und der Fahrer nicht eindeutig identifiziert werden kann, kommen Drängler meist leicht davon.

Zeugen benötigt man nicht zwingend. Der Anzeigende gilt vor Gericht glaubwürdiger als der Beschuldigte, schließlich ist eine Anzeige mit Aufwand und Unannehmlichkeiten verbunden. Ist die Polizei von einem Verstoß überzeugt, ermittelt sie den Beschuldigten und bittet um Stellungnahme. Je nach Schwere des Vorwurfs übernimmt anschließend der Staatsanwalt.

Auch bei Dränglern: ruhig bleiben!

Viel wichtiger als das juristische Nachspiel ist das richtige Verhalten. Klebt ein Auto blinkend an eurer Stoßstange: ruhig bleiben – nicht panisch die Spur wechseln oder bremsen. Verschafft euch einen Überblick, macht die Spur für den Drängler frei und lasst ihn wegrasen. Hier auf eurem Recht zu bestehen, nützt wenig und sorgt eher für eine Aggressionsspirale nach dem Motto „Dem zeig ich’s jetzt!“ – damit begeht ihr selbst eine Nötigung.

Tröstlich ist, dass Drängler selten schneller vorankommen. Und irgendwie macht es doch Spaß, dem Raser wenige Minuten später an der nächsten Autobahnbaustelle süffisant zuzuwinken...

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