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Topthemen am Mittag Nacktsein in der Öffentlichkeit

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Wo darf ich nackt sein?
Erstmal gilt: In meiner eigenen Wohnung darf ich machen was ich will. Also ausdrücklich: ausziehen ist erlaubt.
Problematisch wird es eher, wenn ich mich in die Öffentlichkeit begebe. Wenn ich mit nacktem Oberkörper oder im Bikini durch in Innenstadt laufe ist das erstmal erlaubt. Anders ist es aber, wenn ich ein Geschäft oder eine Kirche betreten will, kann der Eigentümer von seinem Hausrecht Gebrauch machen und mich rausschmeißen.
Aber wie ist es zum Beispiel im Garten mit mehreren Wohnparteien, ist Nacktsein da eventuell ein Kündigungsgrund?
Eine Mieterin hatte durch ihre freizügigen Sonnenbäder für einige Unruhe im Dorf gesorgt. Das Gericht hat entschieden, dass ausgiebiges Räkeln im Garten des Vermieters noch kein Kündigungsgrund ist.
Ob Nacktsein in der Öffentlichkeit eine Ordnungswidrigkeit ist, wird von Fall zu Fall unterschiedlich betrachtet. Richter in einem Dorf in Bayern entscheiden da schon mal anders als in Berlin.
Es macht auch einen großen Unterschied, ob ich nackt in den Wald wandern gehe oder mich nackt auf einen belebten Marktplatz stelle. Auf einem Marktplatz ist es schnell eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Platzverweis bestraft.
2005 wurde in Rastatt eine Nacktradel-Aktion gerichtlich verboten. Die Radfahrer hatten argumentiert, dass es durchaus üblich ist an den Seen an der Strecke nackt zu baden und das Radfahren deshalb nicht anderes sei. Das Gericht hat das Argument abgelehnt. Nach Ansicht der Richter macht es einen Unterschied, ob ich mich an einen Nacktbadesee lege und genau weiß worauf ich mich einlasse oder ob ich spazieren gehe und von einer Horde nackter Radfahrer überrumpelt werde.
Grob zusammen gefasst lässt sich also sagen, Nacktsein ist ok, solange ich damit keine anderen Menschen störe.

Wo darf ich nackt sein?
Erstmal gilt: In meiner eigenen Wohnung darf ich machen was ich will. Also ausdrücklich: ausziehen ist erlaubt.
Problematisch wird es eher, wenn ich mich in die Öffentlichkeit begebe. Wenn ich mit nacktem Oberkörper oder im Bikini durch in Innenstadt laufe ist das erstmal erlaubt. Anders ist es aber, wenn ich ein Geschäft oder eine Kirche betreten will, kann der Eigentümer von seinem Hausrecht Gebrauch machen und mich rausschmeißen.
Aber wie ist es zum Beispiel im Garten mit mehreren Wohnparteien, ist Nacktsein da eventuell ein Kündigungsgrund?
Eine Mieterin hatte durch ihre freizügigen Sonnenbäder für einige Unruhe im Dorf gesorgt. Das Gericht hat entschieden, dass ausgiebiges Räkeln im Garten des Vermieters noch kein Kündigungsgrund ist.
Ob Nacktsein in der Öffentlichkeit eine Ordnungswidrigkeit ist, wird von Fall zu Fall unterschiedlich betrachtet. Richter in einem Dorf in Bayern entscheiden da schon mal anders als in Berlin.
Es macht auch einen großen Unterschied, ob ich nackt in den Wald wandern gehe oder mich nackt auf einen belebten Marktplatz stelle. Auf einem Marktplatz ist es schnell eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Platzverweis bestraft.
2005 wurde in Rastatt eine Nacktradel-Aktion gerichtlich verboten. Die Radfahrer hatten argumentiert, dass es durchaus üblich ist an den Seen an der Strecke nackt zu baden und das Radfahren deshalb nicht anderes sei. Das Gericht hat das Argument abgelehnt. Nach Ansicht der Richter macht es einen Unterschied, ob ich mich an einen Nacktbadesee lege und genau weiß worauf ich mich einlasse oder ob ich spazieren gehe und von einer Horde nackter Radfahrer überrumpelt werde.
Grob zusammen gefasst lässt sich also sagen, Nacktsein ist ok, solange ich damit keine anderen Menschen störe.

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