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Michael-Matthias Nordhardt
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Lea Kerpacs
Lea Kerpacs: Website-Redakteurin bei SWR3 (Foto: SWR3, Niko Neithardt)

Du bist im Park und findest eine Geldbörse, die jemand verloren hat. Behalten oder abgeben? Wie ist es mit dem Finderlohn? Die SWR-Rechtsredaktion weiß die Antworten.

Fundsache: Ab 10 Euro zur Polizei oder ins Fundbüro

Tut uns leid, lieber Finder: Einfach behalten ist meist nicht drin. Die Wertgrenze liegt bei 10 Euro. Bedeutet: Wenn du etwas findest, darfst du alles bis 10 Euro einstecken und behalten. Alles, was mehr wert ist, musst du melden und abgeben – bei der Polizei oder im Fundbüro. Sonst kannst du dich wegen Unterschlagung strafbar machen. 

Solltest du in den öffentlichen Verkehrsmitteln etwas finden, gilt eine kleine Spezialregel: Hier wäre es ganz korrekt, den Fund beim Fahrer abzugeben. Wenn du stattdessen aber zur Polizei oder ins Fundbüro gehst, dürftest du auch keine Probleme bekommen.

Anspruch auf Finderlohn: Ehrlichkeit wird belohnt!

Gefunden, abgegeben, klar: Jetzt gibt’s den Finderlohn. Sozusagen als Belohnung für dein ehrliches Verhalten. Aber wieviel ist das eigentlich? Auch das hängt vom Wert deines Funds ab:

Wenn die Fundsache einen Wert bis 500 Euro hat, bekommst du 5 Prozent als Finderlohn. Sagen wir, du findest ein Handy im Wert von 200 Euro und gibst es ab. Dann bekommst du 10 Euro.

Etwas komplizierter wird es, wenn der Wert deines Funds über 500 Euro liegt: Dann bekommst du auf die ersten 500 Euro 5 Prozent Finderlohn. Auf alles, was darüber liegt, nur noch 3 Prozent. Sagen wir also, das Handy ist jetzt 700 Euro wert. Dann gibt es 5 Prozent auf 500 Euro, also 25 Euro. Obendrauf kommen noch 3 Prozent Finderlohn auf die restlichen 200 Euro, also 6 Euro. Insgesamt also 31 Euro.

Gesetzliche Regelung: wieder bekommen, was man gefunden hat

Auch wenn du dich vorschriftsgemäß verhältst und den Fund abgibst, hast du weiter Chancen, dass du ihn am Ende doch noch bekommst und behalten darfst. Nämlich dann, wenn der, der die Sache verloren hat, sich nicht meldet – innerhalb von sechs Monaten. Dann wirst du als Finder zum Eigentümer. In diesem Fall wirst du benachrichtigt und kannst dir den Fund beim Fundbüro abholen.    

Finderlohn in öffentlichen Verkehrsmitteln

In öffentlichen Verkehrsmitteln und auch in Behörden gelten andere Regeln. Wenn du dort etwas findest und es abgibst, hast du später nicht die Möglichkeit, Eigentümer zu werden. Selbst dann, wenn sich der ursprüngliche Eigentümer nach sechs Monaten nicht gemeldet hat. Und auch in Sachen Finderlohn sieht es schlechter aus als im „Normalfall“. Finderlohn gibt es überhaupt nur, wenn dein Fund mindestens 50 Euro wert ist.  

Obendrein kommt noch hinzu: Der Finderlohn beträgt in einem solchen Fall nur die Hälfte von dem, was du sonst ausgezahlt bekommen hättest, also etwa bei einem Fund auf der Straße.

20.000-Euro in Linienbus gefunden

2016 hat eine Frau in Hamburg genau diese Regeln zu spüren bekommen. Sie hatte sage und schreibe 20.000 Euro gefunden – und abgegeben. Die Person, der das Geld gehört hatte, hatte sich später nicht gemeldet. Trotzdem bekam die Finderin den Fund nicht zurück – weil sie die Geldscheine in einem Linienbus gefunden hatte.

Auch ihr Finderlohn belief sich nicht wie bei einem „normalen“ Fundort auf 610 Euro, sondern nur auf 305. Nachdem über den Fall berichtet worden war, gab es trotzdem ein kleines Happy End: Einem Mann hatte die Ehrlichkeit der Finderin imponiert. Deshalb stockte er den Finderlohn aus seiner privaten Kasse wieder auf das Doppelte auf.

Goldbarren und Münzen in Heidelberg gefunden

Eine andere verrückte Geschichte: Bei einer Wohnungsentrümpelung findet ein 29-Jähriger in Heidelberg Gold – in Form von Münzen und Barren. Gesamtwert: über 135.000 Euro. Allein schon der Finderlohn wäre hoch. Wenn kein Eigentümer gefunden werden kann, könnte bei ihm aber sogar der gesamte Fund zustehen. Die ganze Geschichte gibt's hier:

Heidelberg

Könnte hohen Finderlohn geben Mann in Heidelberg findet Goldbarren bei Entrümpelung

Ein Mann hat laut Polizei bei einer Wohnungs-Entrümpelung in Heidelberg Goldbarren und Goldmünzen im Wert von mehr als 135.000 Euro gefunden. Wem das Gold gehört, ist unklar.

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Schatz gefunden? Du darfst einen Teil behalten!

Zum Schluss noch was Abenteuerliches: Was passiert, wenn du einen Schatz findest? Auch dafür gibt es Regeln im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Piraten, Ritter, Gangsterbosse – ganz so weit in die Vergangenheit müssen wir noch nicht mal gehen. Nach der trockenen Definition des Gesetzes ist ein Schatz schon „eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist“.

Das kann also zum Beispiel eine Kette sein, die so lange irgendwo auf dem Dachboden versteckt war, dass keiner mehr weiß, wem sie gehört. Wenn du also einen Schatz findest, ist die Regelung so: Dir als Entdecker gehört die Hälfte. Die andere Hälfte gehört dem, dem die Sache gehört, in der der Schatz verborgen war; zum Beispiel eben der Dachboden. Wenn der auch dir gehört, dann gehört dir der Schatz also ganz.

Alte Münzen im Wald zu suchen ist offiziell geregelt

Strenge Regeln gelten, wenn du aktiv auf Schatzsuche gehen willst, zum Beispiel mit einem Metalldetektor nach alten Münzen im Wald. Dafür brauchst du eine behördliche Genehmigung. Falls die Wünschelrute piepst und du sogar was ausgraben willst, brauchst du noch eine weitere Genehmigung. Außerdem ist wichtig: Solltest du wirklich was finden, dürfte das oft von besonderem wissenschaftlichem Wert sein und automatisch dem Staat gehören, also etwa dem Land Baden-Württemberg. Deshalb solltest du so einen Fund immer anzeigen und auf keinen Fall einfach mitnehmen.

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Lea Kerpacs: Website-Redakteurin bei SWR3 (Foto: SWR3, Niko Neithardt)

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