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AUTOR/IN
Michael-Matthias Nordhardt

Das Obst sieht saftig aus, doch hält es, was es verspricht? Kein Problem, kann man ja schnell checken – oder? Warum das keine gute Idee ist und welche Regeln sonst im Supermarkt gelten? Hier der Überblick.

Mit Heißhunger zum Einkaufen? Einfach schon mal in die Chipstüte greifen oder den Schokoriegel schon zwischen den Regalen auspacken und snacken … Sollte doch kein Problem sein, zahlen kann man ja mit der Verpackung an der Kasse. Aber: Streng genommen darfst du erst dann zubeißen, wenn du nach der Kasse Eigentümer bist.

Essen im Supermarkt = Diebstahl?

Im Supermarkt probieren, das ist Diebstahl. An der Obsttheke hat der Supermarkt das Eigentum an Kirschen, Äpfeln und Erdbeeren und beim Essen eignest du sie dir einfach an. Deshalb kann der Betreiber dich auch hier wegen Diebstahls anzeigen. Da hilft auch deine Absicht nicht, gleich an der an der Kasse zu bezahlen. Denn zusammen mit dem Bezahlen findet in aller Regel auch die Einigung statt: „Das gehört jetzt dir.“ Dabei übergibt die Kassiererin oder der Kassierer also quasi das Eigentum. Ab dann darf nicht mehr der Supermarkt über die Sachen bestimmen, sondern du. Bis dahin solltest du dich mit dem Probieren zurückhalten. Oft sind die Supermärkte bei diesen Dingen zwar kulant. Wenn du aber nichts riskieren willst: Einfach kurz fragen – oder nur mit vollem Magen einkaufen gehen.

Strafantrag nötig

Nicht immer ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaften allerdings von sich aus. Nach dem Gesetz muss der Geschädigte – also der Supermarktbetreiber – einen Strafantrag stellen, wenn es um geringwertige Sachen bis ca. 25 Euro geht. Ob er das wegen einer Kirsche macht, ist ihm überlassen. Oft werden aber auch kleine Ladendiebstähle angezeigt.

„Mundraub“ keine Rechtfertigung

Auch wenn Du hungrig bist: Das Argument „Das ist Mundraub“ zieht nicht. „Mundraub“ gibt es nicht – der Begriff wird häufig verwendet, ist aber mit falschen Vorstellungen verbunden: Diebstahl von Lebensmitteln bleibt Diebstahl von Lebensmitteln.

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Rechte im Supermarkt: Welche Regeln sonst noch gelten

Kein Kleingeld für den Wagen dabei. Da liegt es doch nahe, die Einkäufe einfach bis zur Kasse in den Rucksack zu packen. Aber ist das erlaubt? Zumindest solltest du vorsichtig sein: Auch vor der Kasse gibt es schon das Risiko, dass du dich wegen Diebstahls strafbar machst.

Denn wenn du dir etwas in den Rucksack oder in die Tasche steckst, dann nimmst du etwas weg: Dein Rucksack ist deine Privatsphäre – der Supermarkt hat erstmal keinen Zugriff mehr.

Solltest du angezeigt werden, würde eine Richterin oder ein Richter prüfen: Wie hat das in der Situation gewirkt? Komisch, weil du etwas Kleines ganz unten in den Rucksack geschoben hast – so als wolltest du es einfach behalten. Oder doch eher „ganz normal“, weil dein Rucksack die ganze Zeit offen war und du für alle sichtbar eine Sache nach der anderen hinein geladen hast? Es kommt also auf die Umstände an. Die sicherste Wahl ist also immer: Einkaufswagen benutzen.      

Rechte im Supermarkt: Darf meine Tasche kontrolliert werden?

Taschenkontrolle im Supermarkt? Das ist nicht erlaubt. Deine Tasche und dein Rucksack gehören zu deiner Privatsphäre. Deshalb musst du sie nicht öffnen, wenn das Supermarktpersonal dich darum bittet. Selbst dann nicht, wenn es vor Ort ein Schild gibt „Wir behalten uns vor, Ihre Taschen zu kontrollieren“. Will der Supermarkt durchsetzen, dass er in die Tasche schauen kann, muss er die Polizei rufen. Die hat das Recht, die Tasche zu durchsuchen. 

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Michael-Matthias Nordhardt

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