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Svenja Maria Hirt
Svenja Maria Hirt (Foto: SWR3)
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Immer wieder hört man skurrile Geschichten, in denen die Polizei gerufen wurde. Damit dir das nicht passiert, sagen wir dir, wann du den Notruf 110 und 112 wählen solltest.

Bundesweit ist die 110 und die 112 über den Festnetzanschluss oder Mobil erreichbar. Wer dort anruft, landet in der jeweiligen Leitzentrale.

Polizei-Notruf: Wann sollte ich die 110 anrufen?

Die 110 ist der Polizei-Notruf. Ein Notfall ist allerdings ein subjektives Empfinden. Ich sollte die Polizei dann anrufen, wenn:

  • ich selbst oder jemand anderes in Gefahr ist.
  • ich Zeuge einer Straftat oder einer sonstigen Notsituation werde.
  • ich eine Beobachtung mache, die von der Polizei überprüft werden soll.
  • ich Hinweise zu einer Fahndung geben kann.

Menschen mit einer Sprach- oder Hörbehinderung können eine SMS an die 01522 / 1 807 110 schreiben. Ein Fax an die 110 ist auch möglich.

Wer den Notruf missbraucht, macht sich strafbar – und kann deswegen im Gefängnis landen. Das steht auch im Strafgesetzbuch in Paragraph 145.

Unter dem Hashtag #NoNotruf erzählen Polizeidienststellen und andere User auf Twitter Geschichten, wann ein Notruf nicht hätte abgesetzt werden müssen. Im Netz kursieren aber auch immer wieder lustige Geschichten, die glimpflich ausgingen, aber definitiv nicht nachgeahmt werden sollten. In den USA zum Beispiel rief ein kleiner Junge den Notruf an, weil er bei seinen Mathehausaufgaben verzweifelte. In der Pfalz alarmierte ein Zwölfjähriger die Polizei, weil er nicht zum Zahnarzt wollte.

Die „normale“ Nummer der Polizei

Wenn ich mir nicht sicher bin, ob meine Situation schlimm genug ist, den Notruf zu wählen oder wenn ich zwar in keiner Notsituation stecke, aber trotzdem auf die Hilfe der Polizei angewiesen bin, dann kann ich auch einfach in der Zentrale der Polizei vor Ort anrufen. Hier gibt es den Dienststellensucher der Polizei Rheinland-Pfalz.

Rettungsdienst-Notruf: Wann sollte ich die 112 anrufen?

Erste Hilfe: Wiederbelebung Was ist zu tun, wenn das Herz stehen bleibt?

Wenn das Herz eines Menschen stehen bleibt, können bereits wenige Minuten für das Überleben entscheidend sein. Wir klären, was im Notfall zu tun ist.

Die 112 ist der Feuerwehr- oder Rettungsdienst-Notruf. Während die nicht-medizinischen Notfälle im Idealfall über die 110 laufen, rufe ich die 112 an, wenn:

  • ein schwerer Unfall passiert ist.
  • jemand ohnmächtig oder bewusstlos ist.
  • jemand Anzeichen für einen Herzinfarkt oder Schlaganfall hat.
  • sich jemand schwere Verbrennungen zugezogen hat.
  • jemand sich vergiftet oder einen allergischen Schock hat.

Grundsätzlich: Die 112 gilt in ganz Europa.

Notruf: Was wird gefragt?

Die Mitarbeiter in der Rettungsstelle werden fragen:

  • Was ist passiert?
  • Wo ist es passiert?
  • Wann ist es passiert?
  • Wie viele Menschen betrifft die Situation – oder wie viele Menschen sind verletzt?
  • Und natürlich: Wer ruft an? Danach sollte ich auf mögliche Rückfragen warten und nicht einfach auflegen.

Notruf: Wer zahlt den Krankenwagen?

Muss ich die Kosten für den Krankenwagen zahlen, wenn ich den Rettungsdienst für eine andere Person rufe? Und was ist, wenn der Krankenwagen da ist und es der Person wieder besser geht? Alles rund um die Kosten eines Rettungsdiensteinsatzes könnt ihr hier lesen.

Deutschland

Blaulicht-Fahrten Wer bezahlt den Rettungswagen?

Wer zahlt den Einsatz des Rettungsdienstes, wenn es dem Patienten schnell besser geht und die Fahrt ins Krankenhaus nicht mehr nötig ist?

116 117 und Co.: Diese Nummern für den Notfall sind auch noch wichtig

Wer sich krank fühlt, aber nicht zum Hausarzt kann und nicht die Notaufnahme im Krankenhaus belasten und auch keinen Krankenwagen rufen will, kann beim ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 anrufen. Der Bereitschaftsarzt schätzt die Situation ein und gibt hilfreiche Tipps.

Wer auf dem Heimweg ist und Angst hat, kann nachts das Heimweg-Telefon unter der Nummer 030 / 120 74 182 anrufen.

Außerdem:

Kinder- und Jugendtelefon: 116 111
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“: 08000 / 116 016
Telefonseelsorge: 0800 / 1110111 oder 0800 / 1110222
Giftnotruf
HIlfeportal sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530

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