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AUTOR/IN
Michael Wegmer
SWR-Wirtschaftsredakteur Michael Wegmer (Foto: SWR, Michael Wegmer)
ONLINEFASSUNG
Verena Ganz

Hat man überhaupt einen rechtlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld und was ist eigentlich der Unterschied zum 13. Monatsgehalt? Hier erfahrt ihr mehr.

„Jedem Arbeitnehmer steht Weihnachtsgeld oder ein 13. Monatsgehalt zu! – solche Gerüchte schwirren gerne zum Ende des Jahres mal durch Büros, Werkstätten und Co. Aber was stimmt wirklich? Michael Wegmer von der SWR3-Wirtschaftsredaktion klärt auf.

1. Behauptung: Weihnachtsgeld und das 13. Monatsgehalt sind dasselbe.

Klingt irgendwie ähnlich, die Sonderzahlungen sind aber nicht genau dasselbe, erklärt unser Wirtschaftsexperte: „Stimmt so nicht ganz. Fühlt sich zwar ähnlich an, aber rechtlich gibt es Unterschiede zwischen Weihnachtsgeld und dem 13. Monatsgehalt.

Beispiel: Wenn ich vor Jahresende kündige, bekomme ich ein 13. Monatsgehalt noch anteilig bezahlt. Weihnachtsgeld kriege ich nur, wenn ich zu der Zeit noch im Betrieb bin. Ein 13. Gehalt kann gekürzt werden, etwa wegen langer Fehlzeiten. Das spielt beim Weihnachtsgeld keine Rolle. Und: Weihnachtsgeld wird etwas anders versteuert, nicht als Arbeitslohn, sondern unter der Rubrik sonstige Bezüge.“

2. Behauptung: Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Weihnachtsgeld.

Gibt es so etwas wie ein grundsätzliches Recht, eine allgemeine Regel dafür, dass ich Weihnachtsgeld in meinem Betrieb von meinem Arbeitgeber kriege? Nein, sagt unser Wirtschaftsexperte: „Egal, wie wir das jetzt nennen, Einmalzahlung, Sonderzahlung, Zusatzleistung ... Es gibt weder auf Weihnachtsgeld, noch auf ein 13. Monatsgehalt einen gesetzlichen Anspruch. Solche Leistungen werden in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt. Deshalb bekommt zum Beispiel auch nur rund jeder zweite Arbeitnehmer in Deutschland Weihnachtsgeld.“ 

3. Behauptung: Wenn ein Mitarbeiter etwas bekommt, bekomme ich auch etwas gezahlt.

Anspruch auf Geld, wenn der Kollege eine Sonderzahlung bekommt? Das Arbeitsrecht sieht das grundsätzlich so vor. Arbeitnehmer sollten sich aber keine zu großen Illusionen machen: „Wäre schön, ist aber nicht zwingend so. Für Sonderzahlungen gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht. Gleiche Arbeit, theoretisch auch gleiches Weihnachtsgeld. Aber es ist für den Arbeitgeber möglich, in bestimmten Grenzen, Gruppen in einem Unternehmen zu definieren, die aufgrund ihrer Leistung etwas extra bekommen. Und andere eben nicht.

Auch die Höhe des Weihnachtsgeldes kann unterschiedlich sein. Viele Firmen zahlen Weihnachtsgeld überhaupt erst nach ein paar Jahren Betriebszugehörigkeit. Es kann Unterschiede geben zwischen den Arbeitnehmern desselben Betriebs, aber die müssen gut und transparent begründet sein.“

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4. Behauptung: Wer kein zusätzliches Weihnachtsgeld bekommt, hat Pech gehabt.

Wenn ich keinen Anspruch habe, habe ich also einfach nur Pech gehabt, wenn es in meinem Betrieb kein zusätzliches Weihnachtsgeld für mich gibt? „In den meisten Fällen ist das sicher so. Wenn mein Betrieb kein Weihnachtsgeld oder ein 13. Monatsgehalt zahlt, kann ich nichts dagegen machen, auch wenn um mich herum andere Kollegen solche Leistungen bekommen.

Dann sollte ich einen Blick in meinen Arbeitsvertrag bzw. in den Tarifvertrag werfen. Oder meinen Arbeitgeber fragen, wie das im Unternehmen geregelt ist. So kann ich sehen, ob ich vielleicht bestimmte Kriterien nicht erfülle oder noch nicht lange genug dabei bin. Ich kann natürlich aber auch als Arbeitnehmer anbringen, dass mir Weihnachtsgeld oder ein 13. Monatsgehalt zusteht.“

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