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Autor/in
Katharina Kunz
Redakteurin Katharina Kunz
Dominik Bartoschek

Der Glühwein aus dem Supermarkt ist oft nicht richtig gekennzeichnet. Das hat der Bundesverband der Verbraucherzentrale herausgefunden. Was heißt das für die Kunden?

Was ist drin im Glühwein? Das muss nach einem EU-Gesetz auf jeder Flasche drauf stehen, die nach dem 8. Dezember 2023 abgefüllt wurde. Oder es muss ein QR-Code auf eine Webseite mit den konkreten Zutaten hinweisen. Beides ist aber häufig nicht der Fall, sagt der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Das Projekt Lebensmittelklarheit des Bundesverbands Verbraucherzentralen hat Stichproben in Supermärkten und Discountern gemacht:

Tests bei 22 ausgewählten Glühwein-Flaschen ergaben:

  • Bei sieben Flaschen fehlten die Angaben komplett.
  • Bei neun Glühweinen waren die Angaben falsch oder nicht vollständig.
  • Sechs Glühweine waren korrekt gekennzeichnet.

Das sagt die Lebensmittelklarheit zur fehlenden Kennzeichnung:

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Nachrichten „Hersteller nehmen Kennzeichnung von Glühwein offensichtlich nicht wichtig“

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Zutaten, Kalorienanzahl, Nährwerte – bei den allermeisten Lebensmitteln stehen diese Angaben völlig selbstverständlich auf der Verpackung. Auch bei Wein muss das nach einer EU-Verordnung künftig der Fall sein. Bereits jetzt sollte diese Neuregelung bei fertig in Flaschen abgefüllten Glühweinen greifen. Doch eine Untersuchung von Verbraucherschützern zeigt nun: Es hapert bei der Kennzeichnungspflicht. Wer Glühwein im Handel kauft, bekommt längst nicht immer die Infos, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Dominik Bartoschek berichtet….

Fairerweise muss man sagen, dass die Kennzeichnung fehlen kann, weil die Weine vor der Kennzeichnungspflicht abgefüllt wurden. Das betrifft aber nicht die unvollständigen oder falschen Angaben.

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Was heißt die mangelhafte Kennzeichnung von Glühwein für Kunden?

Glühwein besteht meist aus rotem oder weißem Traubenwein, Zucker und Gewürzen. Wie viel von allem und ob Zusatzstoffe oder Aromen drin sind, das sollten die Kunden erfahren. Mehr Transparenz für die Verbraucher ist das Ziel des EU-Gesetzes.

Vor allem Zuckergehalt und Nährwert sind für viele Käufer interessant: Wer seinen Glühwein nicht so süß mag, der verlässt sich auf die Zuckerangaben auf der Flasche. Doch grade die waren in einigen Fällen nicht korrekt. Das verstößt laut Verbraucherzentralen eindeutig gegen bestehendes Recht.

Eine Gefahr besteht für Glühweingenießer aber nicht. Die Mängel bei der Kennzeichnung haben nicht unbedingt etwas mit der Qualität des Glühweins zu tun.

Wer kontrolliert die Kennzeichnungspflicht von Glühwein?

Um die Gesetzesverstöße werden sich die Behörden kümmern müssen. Vom Landesuntersuchungsamt in Koblenz, das für die Weinüberwachung in Rheinland-Pfalz zuständig ist, heißt es. Für dieses Jahr könnten sie noch keine Zwischenergebnisse bekannt geben.

Unsere Quellen

Transparenz ist uns wichtig! Hier sagen wir dir, woher wir unsere Infos haben!

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Katharina Kunz
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Dominik Bartoschek

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