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Isabel Gebhardt
Isabel GebhardtNEWSZONE-Team (Foto: SWR DASDING)

Am Freitag sollte das umstrittene Heizungsgesetz im Bundestag verabschiedet werden. Jetzt ist klar: Erst Anfang September soll darüber abgestimmt werden.

Der Grund: Das Bundesverfassungsgericht hat das Heizungsgesetz vorerst gestoppt. Das höchste deutsche Gericht hat am Mittwochabend einem Eilantrag stattgegeben.

Heizungsgesetz: Wie geht es jetzt weiter?

Das Bundesverfassungsgericht teilte mit, dass die zweite und dritte Lesung des Gebäudeenergiegesetzes nicht in der laufenden Sitzungswoche durchgeführt werden dürfe. Damit ist klar, dass das umstrittene Heizungsgesetz nicht mehr vor der Sommerpause, die Ende der Woche beginnt, verabschiedet werden kann. Laut Bundesverfassungsgericht kann das Gebäudeenergiegesetz aber immer noch zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Es müsse nur im Juli noch eine Sondersitzung abgehalten werden. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich hat mitgeteilt, dass die Ampel-Koalition am Donnerstag über das weitere Vorgehen beraten will.

Eilantrag gegen das Gesetzgebungsverfahren

Den Eilantrag hatte der CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann gestellt. Er kritisiert, dass wegen der Eile in dem Gesetzgebungsverfahren nicht ausreichend Zeit bleibe, um konzeptionelle Schwächen des Gesetzespakets aufzuzeigen und zu ändern. Durch das Gesetzgebungsverfahren seien seine Rechte als Abgeordneter erheblich verletzt worden, so Heilmann.

Die Ampel ruiniert die Wärmewende mit einem Last-Minute-Gesetzespaket und einem verfassungswidrigen Verfahren.

+++ EIL +++Das #BverfG hat gerade meinem Antrag auf einstweilige Anordnung gegen das zu schnelle #GEG-Verfahren statt gegeben! Das ist ein großer Erfolg für unseren Parlamentarismus & in diesem konkreten Fall auch für den Klimaschutz! Weitere Infos dazu morgen bei der #BPK

Das steht im umstrittenen Heizungsgesetz

Über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – besser bekannt als Heizungsgesetz – wird seit Wochen diskutiert. Geplant ist, dass künftig nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die auf Dauer zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können.

Die Investition in eine klimafreundlichere Heizung soll staatlich gefördert werden. Dem ARD-Hauptstadtstudio liegt ein entsprechendes Papier der Ampel-Fraktionen vor. Darin steht, dass höchstens 30.000 Euro der Kosten gefördert werden  – und zwar mit maximal 70 Prozent. Das heißt: Vom Staat gibt es maximal 21.000 Euro.

Das Gesetz soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten und erst einmal nur für Neubaugebiete gelten. Ursprünglich sollten alle neuen Heizungen von 2024 an diese Vorgabe erfüllen.

Hier gibt es noch mehr Infos zu dem geplanten Gesetz:

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