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Susanne Henn
Svenja Maria Hirt
Svenja Maria Hirt (Foto: SWR3)
Fabian Töpel
Sandra Tiersch
Sandra Tiersch (Foto: SWR3)

Groß, klein oder aufgeblasen: Ein Planschbecken sorgt für eine kühle Erfrischung an heißen Sommertagen. Worauf du beim Auf- und Abbau deines Pools achten solltest, erfährst du hier.

Die Wassermenge, die so ein Familienplanschbecken braucht, liegt zwischen 600 und 1.500 Litern. Es gibt allerdings Regionen, da kann das zum Problem werden. Denn dort, wo es die letzten Sommer sehr heiß und trocken war, ist der Grundwasserspiegel messbar gesunken. Wer trotzdem ein Planschbecken oder einen Pool aufbauen will, bekommt hier Tipps.

Tipp 1: Den richtigen Standort für den Pool wählen

Wer ein großes Planschbecken aufbaut, sollte das in der Sonne tun, damit sich das Wasser aufwärmt. Denn im Schatten dauert das deutlich länger und den Pool mit warmem Wasser zu füllen, sollte keine Option sein. Das würde nicht nur Wasser, sondern auch jede Menge Energie kosten.

Tipp 2: Wasser immer wieder austauschen

Wichtig ist es, das Wasser regelmäßig zu tauschen. Dabei müssen aber nicht immer die ganzen 600, 800 oder 1.000 Liter ausgetauscht werden. Es reicht auch ein Teil. Zusätzlich verdunsten jeden Tag auch einige Liter, das Wassers schwappt beim Planschen raus und man kann das Wasser auch zum Blumengießen nehmen. Und schon hat man wieder Platz für 100 oder 200 Liter frisches Wasser.

Tipp 3: Planschbecken abdecken

Groben Dreck, Laub, Gras und so weiter kann man mit einem Kescher rausholen. Abends sollte man das Planschbecken mit einer Plane abdecken, dann bleibt das Wasser länger sauber.

Tipp 4: Größere Pools sauber halten

Für größere Planschbecken gibt es Umwälzpumpen mit Filter. Auch Chlortabletten kann man benutzen. Über deren Anwendung sollte man sich aber vorher gründlich informieren. Vor allem dürfen sie nicht in die Hände von Kindern geraten. Außerdem hat Chlor den Nachteil, dass es ein oder zwei Tage braucht, um sich abzubauen. Erst dann kann man das Wasser zum Gießen nehmen oder in den Garten ablassen.

Kann ich das Wasser denn einfach ablassen?

Theoretisch geht das schon, man darf das Wasser aber nur so ablassen, dass nichts auf’s Nachbargrundstück fließt. Und auch den eigenen Garten möchte man ja nicht unbedingt unter Wasser setzen – und so vielleicht den Rasen ruinieren. Der Tipp: Das Wasser in mehreren Etappen ablassen, so dass es nach und nach versickert. Alternativ kann man das Wasser mit Hilfe eines Schlauchs gleich in die Kanalisation – also in den nächsten Gully – ablassen.

Tipp 5: Achtung, Lärm!

Man sollte unbedingt beachten, dass auch ein Planschbecken für Kinder gern eine deutlich höhere Lärmbelastung für die Nachbarn bedeuten kann. Daher sollte man auf Ruhezeiten achten und von einer Poolparty zur Schlafenszeit absehen.

Tipp 6: Pool im Garten – das sind die Regeln

Generell ist es jedem Mieter erlaubt, ein Planschbecken in seinem Garten aufzustellen, wenn weder die Substanz noch die Qualität der Mietsache beeinträchtigt wird. Doch wann wird aus dem Planschbecken ein Pool? Natürlich kommt es auch auf die Größe an, ob sich Wohnungseigentümer oder Nachbarn daran stören könnten.

Man sollte immer genau den Mietvertrag und die Hausordnung lesen und sich am allerbesten mit dem Vermieter und Nachbarn vorher kurzschließen. Ob ihr in einem Streitfall Recht bekommt, hängt immer vom Einzelfall ab.

Nutzer und Vermieter von Gemeinschaftsgärten müssen außerdem die sogenannte Verkehrspflicht beachten. Das heißt, dafür sorgen, dass niemand zu Schaden kommen kann. Denn in einem frei zugänglichen Bereich könnten Kinder in ein unabgesichertes Schwimmbecken hineinfallen und ertrinken.

Mädchen im Planschbecken (Foto: Adobe Stock/frankoppermann)
Adobe Stock/frankoppermann

Tipp 7: Planschbecken auf dem Balkon – das sind die Regeln

Unbedingt in Mietvertrag oder Hausordnung schauen

Ob man auf dem Balkon ein Planschbecken aufstellen darf, ist auch abhängig von Umständen und kommt auf den Einzelfall an. Grundsätzlich gehört der Balkon zur Wohnung und gehört damit zum Einflussbereich des Mieters. Dennoch macht es einen Unterschied, ob ich etwas in der eigenen Wohnung mache oder auf einem Balkon mit direktem Kontakt zu den Nachbarn. Da muss man meist etwas rücksichtsvoller sein. Daher sollte man als erstes in den Mietvertrag und die Hausordnung schauen, ob für die eigene Wohnung etwas Spezielles geregelt ist. Es kann sein, dass in der Hausordnung das Aufstellen und die Nutzung eines Pools ausgeschlossen ist.

Wie schwer darf die Belastung des Balkons sein?

Es kommt in vielen Fällen auch auf den Pool selbst an. Ein kleines Planschbecken zum Füße reinhalten ist rechtlich meist unproblematisch. Es kann jedoch auch vom Gewicht problematisch werden, daher sollte man sich vorher informieren, wie schwer die Belastung für den eigenen Balkon sein darf. Bei einem normalen Balkon geht man davon aus, dass die Belastung 300 kg pro Quadratmeter nicht überschreiten sollte. Gerade bei kleinen Pools wird schnell unterschätzt, wie schwer die Wassermenge ist.

Problematischer kann es werden, wenn der Pool fest auf dem Balkon installiert wird und somit Veränderungen an der Hausfassade vorgenommen werden müssen. Das kann dann nur mit Einverständnis des Vermieters geschehen.

Achtung, überschwappendes Wasser!

Für regelmäßigen Ärger sorgt auch überschwappendes Wasser, denn das kann sowohl auf Dauer die Bausubstanz des Hauses beeinflussen und so einen Schaden für den Vermieter anrichten oder es schwappt auf den Balkon der Nachbarn und zerstört möglicherweise elektronische Gerätschaften, die dann ersetzt werden müssen.

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