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Von Autor/in Alicia Tedesco

2021 gab es ein großes Datenleck bei Facebook. Jetzt können sich Betroffene einer Sammelklage anschließen und bis zu 600 Euro Schadenersatz bekommen. Wir erklären, wie.

Ohne viel Aufwand ein paar Hundert Euro bekommen, wär' doch was. Millionen Facebook-User in Deutschland könnten genau das bald kriegen: Vor ein paar Jahren gab es bei Facebook nämlich ein krasses Datenleck, bei dem auch Daten von sechs Millionen Deutschen im Netz geleakt sind. Verbraucherschützer klagen darum gegen Facebook und du kannst dich dieser Sammelklage anschließen.

SWR3 Moderator Stefan Hoyer hat im Topthema zusammengefasst, worum es in der Sammelklage geht – und wie viel Geld für dich rausspringen könnte.

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Topthema Sammelklage gegen Facebook: So schließt du dich an

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2021 gab es ein großes Datenleck bei Facebook. Jetzt können sich Betroffene einer Sammelklage anschließen und bis zu 600 Euro Schadenersatz bekommen. Wir erklären, wie.

Je nach Ausgang der Klage bis zu 600 Euro möglich

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen geht davon aus, dass pro Person bis zu 600 Euro Schadenersatz möglich sind. Das begründet der Verband mit einem früheren Urteil des Bundesgerichtshofs. „In diesem Fall gab es 100 Euro, weil die Telefonnummer, der Name, die Facebook-ID und der Arbeitsort eines Nutzers veröffentlicht wurden“, erklärt Stefan Hoyer. Bei noch mehr veröffentlichten Daten sollte es laut Verbraucherschützern auch mehr Geld geben. Genauer:

  • E-Mail-Adresse: + 100 Euro
  • Geburtsdatum: + 100 Euro
  • Wohnort: + 100 Euro
  • Beziehungsstatus: + 200 Euro

Wenn du durch die Datenpanne psychische oder finanzielle Schäden erlitten hast, kannst du individuell vielleicht sogar noch mehr einklagen.

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Klage gegen Facebook: So prüfst du, ob du betroffen bist

Die Datenpanne im April 2021 ist jetzt schon etwas her. Wenn du nicht weißt, ob deine Daten damals auch veröffentlicht wurden, gibt es einen „Klage-Check“ von der Verbraucherzentrale. Dort kannst du anhand weniger Fragen rausfinden, ob du bei der Sammelklage mitmachen kannst. Vorab aber wichtig, so Stefan Hoyer: „Es geht nur um Facebook und nur um private Profile, also keine geschäftlichen Accounts.

Hier der Check auf einen Blick:

  • Wenn du in den Jahren 2018 und 2019
  • ein privates Facebook-Konto hattest
  • und dort deine Telefonnummer angegeben hast,
  • außerdem dauerhaft in Deutschland lebst (unabhängig von deiner Nationalität),
  • dann kannst du dich der Sammelklage anschließen.

Datenleck bei Facebook: Du bist betroffen – und jetzt?

Auch hier hilft der „Klage-Check“ weiter. Stefan Hoyer fasst zusammen: „Du kannst zwar nicht per Mausklick an der Sammelklage teilnehmen, aber dieses Tool formuliert am Ende einen Text, den du kopierst und zusammen mit ein paar weiteren Daten an anderer Stelle eingibst – nämlich in ein Anmeldeformular beim Bundesamt für Justiz.Das Anmeldeformular findest du hier. Dich dort einzutragen ist komplett kostenlos und „in ein paar Minuten erledigt“. Falls du bei einigen Punkten unsicher bist, gibt es hier eine Ausfüllanleitung, die dir weiterhilft.

💡 ​Anmelden kannst du dich übrigens auch noch nach dem Gerichtstermin am 10. Oktober. Aber spätestens drei Wochen nach der letzten mündlichen Verhandlung musst du es erledigt haben. Wie lange das Verfahren insgesamt dauert, ist noch nicht klar.

Offene Fragen zur Sammelklage gegen Facebook

Du hast immer noch Fragen, was die Sammelklage gegen Facebook betrifft? Dann check mal das FAQ der Verbraucherzentrale, das ist sehr ausführlich.

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