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AUTOR/IN
Alena Lagmöller

Den neuen Blockbuster im Kino genießen und gleichzeitig Geld sparen, weil Essen und Trinken von daheim mitgebracht sind. Doch ist das überhaupt erlaubt?

Darf man Snacks mit ins Kino nehmen?

Du hast es sicher schon erwartet: Eigene Snacks und Getränke ins Kino bringen und dort verzehren, das geht in aller Regel nicht. Der Kinobetreiber kann dir also den Einlass verweigern, wenn er dich mit deinem Proviant erwischt.

Essen im Kino: Der Kinobetreiber hat das Hausrecht

Grob gesagt bedeutet das, dass der Inhaber von Räumlichkeiten unter anderem bestimmen darf, was die Besucher mitbringen dürfen. Und genau dieses Recht erlaubt es auch Kinobetreibenden, das Mitbringen und Verzehren von eigenen Speisen zu untersagen. Sie gewähren dir nur unter der Bedingung Zutritt, dass du keine Speisen und Getränke dabeihast. Hältst du dich nicht an diese Regel, kann dir der Eintritt verwehrt werden. Die allermeisten Kinos machen auch von diesem Recht Gebrauch, denn warum sollten sie den Gästen erlauben, eigenes Essen mitzubringen, wenn diese doch das Kino-Popcorn kaufen sollen?

Taschenkontrolle im Kino: Darf ich auf eigene Snacks durchsucht werden?

Taschenkontrollen wegen des Verdachts auf Snack-Schmuggel darf das Personal nicht durchführen. Denn dabei handelt es sich um einen Eingriff in deine Privatsphäre. Das geht nicht einfach so. Erlaubt sind Taschenkontrollen dann, wenn der konkrete Verdacht für eine Straftat besteht – zum Beispiel wegen eines Diebstahls. Dann steht dem Kinobetreiber ein sogenanntes Selbsthilferecht zu, das ihm den Blick in deine Tasche erlaubt. Das Schmuggeln von Snacks in der Handtasche ist aber keine Straftat. Deshalb kann der Kinobetreiber nicht von dir verlangen, dem Personal den Inhalt deiner Tasche zu zeigen, nur weil er vermutet, dass in deiner Tasche mitgebrachtes Essen ist.

Oft schreiben Kinobetreiber in ihre Hausordnung, dass sie sich ein Recht auf stichprobenartige Taschenkontrollen vorbehalten. Stichprobenartige Kontrollen sind willkürlich und damit nicht gestattet. Kinobetreiber können sowas auch nicht in der Hausordnung bestimmen, derartige Klauseln sind unwirksam.

Essen im Kino: Was ist eure Meinung?

Egal ob jetzt heimlich von daheim reingeschmuggelt oder frisch von der Kinotheke: Es bleibt die Frage, ob Störgeräusche wie Schmatzen oder knusprige Tortillas während eines Kinofilms überhaupt nötig sind. Wie seht ihr das?

Ist Essen im Kino okay oder unnötig?

Unsere Quellen

Transparenz ist uns wichtig! Hier sagen wir dir, woher wir unsere Infos haben!

§§ 903, 858 (-) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) / BGH, 3.11.1993 – VIII ZR 106/93

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Alena Lagmöller

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