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Leo Eder
Leo Eder (Foto: SWR3)

Warum sind zwei S-Bahnen bei München zusammengestoßen? Bei der Kollision mit tödlicher Folge am Montagnachmittag steht jetzt einer der Zugführer im Fokus der Ermittlungen.

Die Lokführer beider Züge versuchten noch zu bremsen, aber da war es schon zu spät: Auf einer eingleisigen Strecke bei Schäftlarn nahe München fuhren die Bahnen frontal ineinander. Ein Fahrgast starb, 18 Menschen kamen verletzt in Krankenhäuser, sechs von ihnen schwer – darunter auch die beiden Triebwagenführer. Etwa 25 Passagiere konnten wegen leichter Verletzungen vor Ort behandelt werden.

Geklärt werden soll jetzt, ob einer der Zugführer ein Haltesignal überfahren hat. Der fragliche Mann sei bereits vernommen worden, habe aber noch keine Angaben gemacht, sagte die Staatsanwaltschaft.

So soll sich das Unglück abgespielt haben

Ein 54-jähriger Lokführer hat nach derzeitigem Stand seine Fahrt nach einem Halt in Ebenhausen in Richtung München fortgesetzt. Dabei habe er vermutlich ein Haltezeichensignal überfahren, so die Ermittler.

Zeitgleich kam aus der Gegenrichtung ein 21-jähriger Zugführer mit seiner Bahn auf demselben Gleis auf den Bahnhof Ebenhausen zu. Er bekam wegen der ihm entgegenkommenden S-Bahn ein Haltesignal und bremste. Auch der 54-Jährige leitete eine Schnellbremsung ein. Es reichte bei beiden Zügen aber nicht rechtzeitig zum Stillstand, so dass es zum Zusammenstoß kam.

Aufnahme aus einem ADAC-Rettungshubschrauber zweier aufeinander geprallter S-Bahnen (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa/ADAC Luftrettung | -)
Bei dem Unglück entstand ein Sachschaden in Millionenhöhe. In beiden Zügen saßen jeweils rund 60 Menschen.

Wer war schuld: Mensch oder Technik?

Ob es sich um menschliches oder technisches Versagen gehandelt habe, könne man noch nicht sagen, betonte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I, Anne Leiding. Es gebe eine Datenmenge auszuwerten, die ähnlich groß wie nach einem Flugzeugabsturz sei. Rechtlich gesehen komme neben fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung auch die Gefährdung des Bahnverkehrs als Straftatbestand in Betracht.

Menschliches Versagen ist nicht gleichzusetzen mit vorsätzlichem Handeln, da gibt es einen großen Unterschied in rechtlicher Hinsicht.

Auch auf die Frage, ob auch das automatische Sicherungssystem, das den Zugverkehr überwacht und Züge im Notfall automatisch bremsen soll, gegriffen hat, wollten Polizei und Staatsanwaltschaft noch keine Antwort geben. Auf der Unglücksstrecke war das sogenannte Sicherungssystem der Punktförmigen Zugbeeinflussung installiert. Das System kann aber manuell unterdrückt werden.

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