Stand
AUTOR/IN
Michael-Matthias Nordhardt
Stefan Scheurer
Stefan Scheurer (Foto: SWR3)

Umtausch? Rückgabe? Reklamation? Du hast ein Produkt gekauft – und dann entscheidest du dich doch anders. Oder du stellst fest: An deinem Einkauf ist was kaputt. Wie lange kannst du gekaufte Ware zurückgeben? Was ist mit Gewährleistung und Garantie? Deine Rechte als Verbraucher erfährst du hier.

Kein Rückgaberecht beim Einkaufen im Geschäft – Widerrufsrecht

Wir wollen zu Beginn einen Irrtum aus der Welt räumen: Wenn du im Geschäft einkaufst, gibt es nach dem Gesetz kein automatisches Umtauschrecht – keinen einzigen Tag. So ein Recht hast du nur, wenn etwas kaputt ist. Deshalb kannst du im Normalfall nicht einfach ins Geschäft gehen und etwas zurückgeben.

Manche Geschäfte sind großzügig und erlauben ihren Kunden, Einkäufe innerhalb einer bestimmten Zeit zurückzugeben. Wenn sie das machen, ist das eine freiwillige Regelung. Deshalb lohnt es sich, dass du beim Einkaufen an der Kasse nachfragst, ob und wie lange du umtauschen kannst. Da dieser Weg angeboten werden kann, kann der Verkäufer auch bestimmen, was du mitbringen musst und in welchem Zustand das Produkt sein muss, z. B. Kassenzettel und Originalverpackung.

14-tägiges Rückgaberecht beim Onlineshopping – Widerrufsrecht

Andere Regeln gelten, wenn du im Internet eingekauft hast. Beim Onlineshopping hast du nach dem Gesetz ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das bedeutet, dass du deinen Kauf rückgängig machen kannst – und musst dafür keine Gründe nennen. Dies geht nur innerhalb von 14 Tagen, nachdem die Lieferung bei dir angekommen ist.

Dahinter steckt folgender Gedanke: Du sollst die Ware zu Hause auspacken dürfen, anschauen, anprobieren, testen – also alles, was du im „normalen Geschäft“ auch machen könntest, bevor du dich zum Kauf entscheidest. Bist du dann zum Beispiel mit einem Gerät nicht zufrieden, gefällt dir die bestellte Hose nicht oder hast du dir ein Poster anders vorgestellt, kannst du den Widerruf innerhalb der 14-Tage-Frist erklären. Der Verkäufer muss die Ware dann zurücknehmen. In diesem Fall musst du die Rücksendekosten in der Regel selbst tragen – außer, das Gerät ist kaputt.

Frau sitzt mit dem Fahrrad in der Wiese an einem sonnigen Tag (Foto: IMAGO, YAY Images)
Fahrrad online gekauft? Im Gewährleistungsfall muss der Händler den Versand bezahlen, um das Fahrrad auszutauschen! Gerade E-Bikes gehen schneller mal kaputt als normale Fahrräder. Wenn's dumm läuft, gibt es die Garantie auf das Fahrrad nur für den Erstkäufer.

Auch bei Online-Händlern gelten manchmal spezielle Regeln, zum Beispiel „Rückgaberecht verlängert“ oder „Sie haben 30 Tage Zeit, Ihren Einkauf zurückzugeben“. Das sind besondere Angebote, die die Händler freiwillig machen können. Wenn sie so etwas anpreisen, dann müssen sie sich später auch daran halten.

Auch beim Privatkauf gibt es Gewährleistung

Eine wichtige Ausnahme musst du beachten: Bei Privatkäufen (beispielsweise Kleinanzeigen im Internet) gilt das gesetzliche Widerrufsrecht nicht. Dafür gibt es auch bei Privatkäufen eine zweijährige Gewährleistung, wenn sie nicht explizit in der Anzeige oder im Kaufvertrag ausgeschlossen wird – und der Ausschluss wird bei den meisten Privatanzeigen vergessen.

Das sind die Regeln für die Rückgabe – Garantie / Gewährleistung

Im Gesetz heißt es, dass du den Widerruf gegenüber dem Verkäufer erklären musst. Das bedeutet, du musst dem Onlinehändler innerhalb von 14 Tagen nach der Lieferung mitteilen, dass du die Ware nicht behalten willst – zum Beispiel, indem du dort anrufst oder eine E-Mail schreibst. Ab dann hast du nochmal 14 Tage Zeit, um das Produkt zurückzuschicken. Streng genommen ist es nicht zulässig, dass du das Paket einfach kommentarlos zurückschickst.

Mann schaut komisch aus der Wäsche, mit Wäsche in der Hand in einem Waschsalon (Foto: IMAGO, Imago)
Besonders ärgerlich, wenn Großgeräte abrauchen und man im Waschsalon landet. Wichtig, bevor der Kundendienst kommt: unbedingt kurz googlen, was man selber falsch gemacht haben könnte. Beispiel: Wenn der Reparaturdienst des Herstellers im Flusensieb eine Socke findet und das der Grund ist, muss man bezahlen!

Im Normalfall funktioniert es aber meistens doch etwas einfacher: Du füllst einen Widerrufs-Zettel aus, der oft schon mit im Paket liegt, verpackst die Ware wieder und gibst das Paket beim Transportunternehmen ab. So wird für den Händler deutlich, dass du von deinem Rückgaberecht Gebrauch machst. Gut ist immer, das zurückgegebene Produkt vor der Rücksendung zu fotografieren, ebenso im Karton, bevor er geschlossen wird. Die Versandquittung aufzuheben, ist ebenfalls wichtig.

So ist es mit den Rücksendekosten – Garantie / Gewährleistung

Nach dem Gesetz musst du als Kunde in den meisten Fällen die Kosten fürs Zurückschicken tragen. Zum Teil übernehmen die Händler das freiwillig und du bekommst auf der Homepage oder per E-Mail kostenlos ein Rücksendeetikett. Manchmal liegt so ein Etikett auch schon mit im Paket. Sind Geräte defekt, zahlt immer der Händler.

Welche Produkte darf man nicht zurückgeben?

Ein paar Sachen gibt es, bei denen auch beim Einkaufen im Internet der Widerruf ausgeschlossen ist: frische Lebensmittel, die schnell verderben können beispielsweise. Auch Hygieneprodukte, wenn du die Versiegelung entfernt hast. Oder Sachen, die extra nach deinen Wünschen angefertigt worden sind, zum Beispiel Möbel.

Auch Tickets für einen bestimmten Termin sind in der Regel vom Widerruf ausgenommen – zum Beispiel Konzertkarten. Deshalb darfst du sie in der Regel nicht einfach wieder zurückgeben.

Star Wars (Foto: Walt Disney Motion Picture Studios)
Wichtig in diesem Zusammenhang: Ein zweijähriges Gewährleistungsrecht gilt überall in der EU, aber nicht im Rest des Universums!

Sache beschädigt: Gewährleistung oder Garantie?

Besondere Rechte hast du, wenn du etwas kaufst und es ist beschädigt. Ganz egal ob im Laden oder online. Du hast dir ein neues Handy gegönnt, ein Fahrrad, einen Pulli – und nach einiger Zeit merkst du: Da ist etwas kaputt. Oder juristisch ausgedrückt: Das Ding hat einen Mangel. Dann geht es in der Regel um Gewährleistung und Garantie.

Unterschied: Gewährleistung nicht gleich Garantie

Gewährleistung und Garantie sind zwei unterschiedliche Rechte. Immer, wenn du etwas Kaputtes kaufst, hast du nach dem Gesetz automatisch Gewährleistungsrechte – und zwar immer gegenüber den Verkäufer. Bei einer Garantie handelt es sich dagegen um eine Zusatzleistung, die Hersteller oder Verkäufer freiwillig geben können – aber nicht geben müssen. Wenn er sie gibt, muss er sich aber später auch daran halten.

Gewährleistung: reparieren oder austauschen

Dein neues Handy lässt sich nicht einschalten, an deinem neuen Fahrrad knacken die Pedale, an deinem neuen Pulli geht eine Naht auf: Das, was du dir gekauft hast, hat also schon von Anfang an einen Mangel? Dann kannst du vom Verkäufer Gewährleistung verlangen. Das bedeutet: Er muss die beschädigte Sache reparieren oder durch eine andere einwandfreie ersetzen.

2 Mountainbiker stehen am Berg, ein Fahrrad ist umgedreht, vermutlich hat es einen Defekt. (Foto: IMAGO, Panthermedia)
Unterwegs einen Platten bekommen oder quietschende Bremsen bergab? Immer, wenn es um normalen Verschleiß geht, ist es kein Garantie- oder Gewährleistungsfall.

Am besten, du wendest dich an den Verkäufer und schilderst ihm, wo der Fehler liegt. Dann forderst du ihn auf, den Fehler zu beheben oder die Ware auszutauschen. Dabei solltest du ihm eine angemessene – nicht zu kurze – Frist setzen, damit er reagieren kann. Tut sich innerhalb der Frist nichts, kannst du vom Kauf zurücktreten und dein Geld zurückfordern. In manchen Fällen kannst du auch Schadensersatz verlangen.

Achtung: Viele Verkäufer schieben Beschwerden einfach auf den Hersteller ab mit dem Verweis auf die Garantie. Das muss niemand akzeptieren. Der Ansprechpartner für einen Mangel ist immer erst einmal der Verkäufer. Er muss sich kümmern.

Leichter Beweis für Kunden – Gewährleistung

Wie aber nachweisen, dass es den Mangel schon von Beginn an gab – wenn er sich erst später zeigt, zum Beispiel, wenn die Pulli-Naht erst nach drei Monaten aufgeht? An dieser Stelle hilft dir das Gesetz mit einer Beweiserleichterung: Im ersten Jahr nach dem Kauf gilt zu deinen Gunsten die Vermutung, dass der Fehler schon gleich beim Kauf vorhanden war – und der Händler müsste das Gegenteil beweisen. Nach dem ersten Jahr dreht sich das dann aber um: Ab dann musst du nachweisen, dass der Mangel direkt von Anfang an vorlag, wenn du Gewährleistungsrechte geltend machen willst.

Insgesamt hast du zwei Jahre Zeit, um vom Verkäufer Reparatur oder Austausch zu verlangen. Gerechnet seit dem Zeitpunkt, an dem du das Produkt gekauft hast. Danach tritt in der Regel Verjährung ein.

Garantie nicht bei jedem Kauf

Eine Garantie ist dagegen eine Verpflichtung, die der Hersteller oder der Verkäufer freiwillig übernehmen kann – zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung. Sie ist aber nicht standard-mäßig „immer dabei“, wenn du etwas kaufst. Deshalb lohnt es sich, zu checken, ob es überhaupt eine Garantie gibt oder nicht.

Der große Unterschied zur Gewährleistung: Wenn der Garantiefall eintritt, haftet der Garantiegeber auf jeden Fall. Es ist also egal, ob der Mangel schon von Anfang an vorhanden war oder nicht. Die Dauer der Garantie kann auch deutlich über die Zeit hinausgehen, in der du Gewährleistungsansprüche geltend machen kannst.

Garantie kann auch ärgerlich sein

Ein wichtiger großer Unterschied zur Gewährleistung ist, dass beispielsweise der Hersteller die Garantie formulieren kann, wie er will. Das führt zu kuriosen, teils sehr ärgerlichen Situationen: So ist es in Deutschland beispielsweise üblich, dass bei Fahrrädern Garantien oft nur für den Erstkäufer gegeben werden. Wird das Rad verkauft, gibts keine Garantie mehr. Oder kaputte Handys dürfen keine einzige Schramme haben, wenn sie auf Garantie repariert werden sollen. Jeder darf bei seinen Garantieregeln machen, was er will. Nicht aushebeln lässt sich hingegen die gesetzliche Gewährleistung, die gerade in den ersten zwölf Monaten eine große Hilfe bei defekten Produkten ist.

Frau hat Geld auf der Wäscheleine hängen und macht mit dem Finger ein Psst-Zeichen (Foto: IMAGO, Rolf Kremming)
Wer seine Rechte kennt, bekommt das Produkt problemlos repariert: Sind zwei Versuche (Reparatur oder der Austausch) gescheitert, kann man sein Geld zurückfordern.

Gewährleistung oder Garantie – Was ist besser?

Wenn du einen Mangel feststellst, kannst du selbst entscheiden, ob du Gewährleistung geltend machst oder dich – wenn es eine gibt – auf die Garantie berufst. Beides ist möglich, die Rechte schließen sich nicht gegenseitig aus. Bedeutet auch: Wenn du bei der Gewährleistung keinen Erfolg hast, kannst du es immer noch mit der Garantie probieren – und andersrum.

Beide Rechte bestehen nebeneinander. Ein Vorteil bei der Gewährleistung: Die Voraussetzungen sind klar im Gesetz geregelt. Sie sind allerdings auch etwas strenger als die bei der Garantie, weil der Mangel schon „von Anfang an“ bestehen muss.

Noch ein letzter wichtiger Punkt: Wenn du etwas gekauft hast und es hat einen Mangel – lass dich nicht mit dem Hinweis abspeisen „Da ist keine Garantie mehr drauf“. So könnte der Verkäufer versuchen, sich aus der Verantwortung zu stehlen. Im Rahmen der Gewährleistung muss er sich aber auf jeden Fall um dich und den Mangel kümmern, zumindest für zwei Jahre. Garantie hin oder her. Darauf solltest du ihn unbedingt hinweisen.

Meistgelesen

  1. Bremervörde: verzweifelte Suche nach Arian Lichtkegel, Kinderlieder, Luftballons, Süßigkeiten – bisher ohne Erfolg!

    Ein autistischer 6-Jähriger ist wohl einfach davonspaziert und findet vermutlich nicht zurück. Auch eine ebenso außergewöhnliche wie geniale Suchmethode hat bisher keinen Erfolg gebracht.

  2. Günstige Produkte punkten Stiftung Warentest: Dieses Katzenfutter schneidet mit einer 5,0 ab

    Die meisten Marken-Katzenfutter haben den Prüfkriterien von der Stiftung Warentest nicht standgehalten. Sehr gute Produkte gibt es für wenig Geld.

  3. Norovirus auf dem Stuttgarter Frühlingsfest Über 720 Menschen mit Magen-Darm-Beschwerden vom Wasen

    Es gibt Dinge, die man nicht vom Feiern mit nach Hause bringen möchte. Krankheiten zum Beispiel. In Stuttgart haben Hunderte Besucher und Mitarbeiter jetzt noch länger was vom Volksfest.

  4. Experten und Tierschützer begeistert „Großartiges Ergebnis“: So retteten Helfer 130 gestrandete Wale 🐋

    Meistens enden Massenstrandungen von Walen tödlich. Aber in Australien schaffen es Hunderte Helfer, 130 Meeressäuger zu retten.

  5. P!NK gegen P.INC.? Pink klagt gegen Pharrell Williams – das ist der Grund

    Pharrell Williams‘ Versuch, die Marke P.INC zu schützen, stößt auf den Widerstand von Pink und anderen, die Verwechslungsgefahr befürchten. Hier lesen, warum die Namensähnlichkeit zwischen P.INC und PINK für Aufregung sorgt.