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AUTOR/IN
Michael Nordhardt
Jessica Schnellbach
Jessica Schnellbach (Foto: SWR3)

SWR3Land ist an vielen Stellen von einer weißen Schneedecke umhüllt. Einige stellen sich nun die Frage: Wer muss den Schnee vor der Tür wegräumen?

Das Wichtigste zum Schneeräumen in der Übersicht

Mieter oder Vermieter: Wer muss schneeräumen?

Als Mieterin oder Mieter musst du nur schneeräumen, wenn das im Mietvertrag steht. Oder in der Hausordnung, wenn die Bestandteil des Mietvertrags ist. Dein Vermieter kann also nicht einfach einen Zettel in den Hausflur hängen und festlegen: Die Mieter im Erdgeschoss sind montags zuständig, die Mieter im ersten Stock dienstags… Nur wenn so eine Regelung im Mietvertrag steht, bist du als Mieterin oder Mieter in der Pflicht.

Wichtig ist das, weil ganz konkrete Haftungsfragen auftreten können: Wenn zum Beispiel jemand vor dem Haus ausrutscht und sich etwas bricht. Dann kann es um Schadensersatzansprüche oder Schmerzensgeld gehen. Deshalb sollte immer klar sein, wer wann schneeräumen muss.

Bei den öffentlichen Bürgersteigen sind erstmal die Städte und Gemeinden zuständig. Aber die erlassen häufig Satzungen und Regeln: Die Eigentümer der anliegenden Häuser müssen räumen und streuen. Die Eigentümer haben dann wieder die Möglichkeit, zu sagen: Die Mieterinnen und Mieter sind zuständig.

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Von wann bis wann muss ich schneeräumen?

Wann du schneeräumen muss, das ist nicht überall ganz einheitlich. Als Faustregel kannst du dir aber merken: Die Pflicht zum Räumen und Streuen besteht werktags – also auch an Samstagen – ungefähr zwischen 7 und 20 Uhr, spätestens ist wohl um 22 Uhr Schluss. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ist es etwas entspannter: Da geht es morgens um 8 oder 9 Uhr los und endet auch da zwischen 20 und 22 Uhr.

Wie oft muss ich schneeräumen?

Es gibt keine fixe Zahl, die man „abarbeiten“ muss. Wichtig ist, dass Gefahren minimiert werden. Deshalb reicht es nicht, morgens um 7 Uhr einmal zu räumen und dann nicht mehr. Man muss die Lage im Blick behalten, immer mal wieder kontrollieren, wie sich die Schneelage entwickelt und – wenn nötig – auch mehrmals am Tag schippen.

Wenn du diese Verpflichtung nicht erfüllen kannst – zum Beispiel, weil du arbeiten musst oder im Urlaub bist – solltest du dir einen zuverlässigen Ersatz besorgen. In den meisten Fällen sind nette Nachbarn bereit, sich darum zu kümmern. In letzter Konsequenz kann es aber auch erforderlich werden, ein Unternehmen zu beauftragen.

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Wie großflächig muss der Schnee weggeräumt werden?

Für öffentliche Bürgersteige gibt es eine Faustregel: Zwei Menschen sollen bequem aneinander vorbeilaufen können. Es reicht also nicht, mit der Schneeschippe einmal anzusetzen und eine Bahn zu ziehen. Die geräumte Spur sollte mindestens einen Meter breit sein, besser 1,20 Meter, im Idealfall sogar 1,50 Meter. So kommen zum Beispiel auch Menschen mit Kinderwagen gut aneinander vorbei.

Mann räumt Schnee mit einer Schneeschaufel weg (Foto: AdobeStock: Astrid Gast)
Wichtig beim Schneeräumen: Es sollte so viel weggeräumt sein, dass zwei Menschen aneinander vorbeilaufen können.

Bei Privatwegen, die etwa vom Gehweg hinter zum eigenen Haus führen, darf man etwas „sparsamer“ sein. Da reichen etwa 50 Zentimeter, sodass eine Person gut laufen kann.

Was droht, wenn ich nicht schneeräume?

Wer als Hauseigentümer oder Mieter nicht räumt, obwohl er dazu verpflichtet ist, kann Probleme bekommen. Wenn sich jemand auf der Schnee- oder Eisfläche vor dem Haus verletzt, kann dieser einen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld haben. Zahlen muss dann der, der für das Schneeräumen verantwortlich gewesen wäre. In solchen Fällen greift für Mieter und Hauseigentümer, die selbst im Haus wohnen, die Privat-Haftpflichtversicherung. Eigentümern, die bei ihren vermieteten Immobilien der Räumpflicht nachkommen hätten müssen, kann eine Haushaftpflichtversicherung helfen.

Mensch rutscht auf einer vereisten Treppe aus (Foto: AdobeStock: Astrid Gast)
Für Unfälle auf Schnee- oder Eisflächen haftet die Person, die für das Schneeräumen verantwortlich gewesen wäre.

Wer in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz seiner Pflicht zum Schneeräumen nicht nachkommt, sollte mit bis zu 500 Euro Bußgeld rechnen. In Nordrhein-Westfalen sind auch Geldbußen möglich.

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Womit darf ich streuen?

Entscheidend ist, dass man die Glätte wegbekommt, um Gefahren zu vermeiden. Das kannst du zum Beispiel mit Sand oder Split versuchen. Salz hingegen ist in vielen Städten und Gemeinden als Streumittel verboten. Das soll dem Schutz der Natur dienen: Sowohl Bäume als auch Tiere leiden unter dem Salz.

Muss man Sand und Split auch wieder wegfegen?

Ja, irgendwann muss man das Streugut auch wieder wegfegen. Aber erst, wenn die Frostperiode endgültig beendet ist. Das bedeutet: Wenn man mit dem Auftreten von Frost nicht mehr zu rechnen braucht. Vorher muss man als Fußgänger darauf gefasst sein, dass vermehrt Split auf dem Gehweg liegt.

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