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Von Autor/in Leo Eder

Schlummert in deinem Geldbeutel noch ein alter „Lappen“? Der ist bald nicht mehr gültig – und kann bald sogar zu einer Geldbuße führen! Hier erfährst du, wie du ihn in den neuen EU-Führerschein umtauschen kannst – und bis wann du das musst.

Wenn deine Fahrprüfung schon ein paar Jährchen her ist, stehen die Chancen gut, dass du deinen Führerschein bald abgeben musst – aber keine Angst, im Austausch bekommst du den schnieken EU-Führerschein im Scheckkartenformat. Hier gibt's alle Infos:

Warum müssen alte Führerscheine umgetauscht werden?

Mal abgesehen davon, dass die alten Papier-Führerscheine vermutlich teilweise schon etwas zerfleddert sind, will die EU, dass es in ihren Mitgliedstaaten ein einheitliches Dokument als Fahrerlaubnis gibt. Der neue EU-Führerschein ist außerdem fälschungssicherer. Die Umtauschpflicht gilt übrigens auch für den Motorradführerschein (Klasse A).

Ein «rosa Führerschein» wird hochgehalten.
Dieses Modell gehört bald der Vergangenheit an.

Ab wann muss ich meinen alten Führerschein umtauschen?

Für den Umtausch auf den EU-Führerschein gelten verschiedene Fristen – je nach Geburtsjahr oder Ausstellungsjahr. Alle die zwischen 1959-1964 geboren sind, müssen ihren Führerschein bis zum 19.01.2023 umtauschen. Damit soll eine Überlastung der Behörden vermieden werden. Wer möchte, kann seinen Führerschein auch schon freiwillig früher umtauschen.

Die alten Führerschein-Klassen sind übrigens nicht überall deckungsgleich mit den neuen EU-Klassen. Sollte dabei Rechte verloren gehen, lohnt sich womöglich die Nachfrage bei der Führerscheinstelle: Je nach Jahr, in dem man den Führerschein gemacht hat, greift eventuell eine Regelung, die den bisherigen Umfang der Berechtigungen erhält.

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind
GeburtsjahrUmtauschfrist
vor 195319.1.2033
1953-195819.1.2022
1959-196419.1.2023
1965-197019.1.2024
1971 oder später19.1.2025
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind
AusstellungsjahrUmtauschfrist
1999-200119.1.2026
2002-200419.1.2027
2005-200719.1.2028
200819.1.2029
200919.1.2030
201019.1.2031
201119.1.2032
2012-18.1.201319.1.2033

Wer vor 1953 geboren ist, muss den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Auf der Webseite des ADAC kann man sich sein Umtauschdatum übrigens auch berechnen lassen, falls man nicht so auf Tabellen steht.

Geldbuße droht bei Vergessen

Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig umzutauschen, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Wie aus der Tabelle ersichtlich ist, endet die erste Frist schon bald: am 19. Januar für die Jahrgänge 1959-1964. Genau ein Jahr später dann die Jahrgänge 1965-1970.

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Ihr habt den Führerschein noch nicht umgetauscht? Wir verraten, was dann auf euch zukommen kann.

Führerschein umtauschen – wo geht das und wie funktioniert das?

Die beruhigende Nachricht: Der Umtausch ist ein rein verwaltungstechnischer Vorgang. Deine Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen, ohne dass du nochmal eine Prüfung machen oder dich ärztlich untersuchen lassen musst.

Zuständig ist die Führerscheinbehörde deines aktuellen Wohnsitzes. Dort benötigst du folgende Dinge:

  • deinen (gültigen!) Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto
  • deinen aktuellen Führerschein
  • rund 30 Euro für die Bearbeitungsgebühr

Falls dein alter Führerschein nicht am aktuellen Wohnort ausgestellt wurde, brauchst du außerdem eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde. Die kann man per Post, Telefon oder auch online beantragen und an die aktuelle Führerscheinstelle schicken lassen.

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Wer im Geldbeutel noch einen alten „Lappen“ als Führerschein hat, muss vielleicht bald mit einem Bußgeld rechnen. Es sei denn, er wird rechtzeitig umgetauscht. Wir verraten dir, wies geht!

Führerscheine müssen künftig verlängert werden

Hast du auch noch so eine lustige Frisur auf deinem Führerscheinfoto, wie sie damals in den 70ern angesagt war, viel weniger Falten, dafür noch ordentliche Pausbacken? Damit man im Führerschein möglichst so aussieht wie in echt, muss er in Zukunft regelmäßig verlängert werden – und zwar alle 15 Jahre. Dabei besteht dann, wie auch beim Personalausweis oder Reisepass, die Möglichkeit, den Namen zu aktualisieren oder das Bild auszutauschen. Bei allen Führerscheinen, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gilt die 15-Jahres-Befristung schon. Für die Verlängerung ist übrigens auch kein Gesundheitszeugnis oder eine nochmalige Fahrprüfung nötig!

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