- Energiepreispauschale kann abgerufen werden
- Gas- und Fernwärmepreisbremse
- Strompreisbremse
- Weitere Corona-Maßnahmen fallen weg
- Jugendticket in Baden-Württemberg startet
- Kein gedrucktes Kundenmagazin mehr bei Aldi Süd
- Neue Förderung für „klimafreundliche Häuser“
- Neue Versicherungskennzeichen am Roller
Neue Regeln im März: Preisbremsen & Energiepauschale im Überblick
Im März treten sowohl die Gas- und Fernwärmepreisbremse inkraft als auch die Strompreisbremse. Um Geld geht es außerdem auch bei der Energiepreispauschale, von der junge Menschen profitieren. Hier die Details:
Energiepreispauschale 200 Euro für Studierende
Studierende und Fachschüler sollen seit 15. März die lang erwartete Pauschale zur Milderung der gestiegenen Energiekosten in Höhe von 200 Euro beantragen können. Theoretisch – denn schon am Morgen des ersten Tages war die Website des Bundesministeriums für Bildung überlastet. Dranbleiben lohnt sich aber: Wer durchkommt und zum 1. Dezember eingeschrieben war, kann sich 200 Euro sichern.
Anleitung: So sicherst du dir die Energiepreispauschale für Azubis und Studenten
Ist die Website wieder stabil, gibt es ein paar Punkte zu beachten – hier könnt ihr sie schon mal checken. So läuft das Ganze ab:
- 📝Antrag auf www.einmalzahlung200.de stellen (ja, die Website heißt wirklich so – kein Scam)
- 🔐Anmelden: Für den Account auf der Website braucht ihr
1. den Code eurer Fachschule, Hochschule oder Uni
2. eure BundID (siehe Punkt 3) - 💳Für die BundID braucht ihr einen elektronischen Perso. Alternativ geht auch ein ELSTER-Zertifikat
Wie lange es nach der Beantragung dann noch dauert, bis ihr das Geld auf dem Konto habt, lässt sich noch nicht abschätzen. Aber immerhin seid ihr dann einen Schritt weiter.
Warum kommt die Energiepreispauschale erst jetzt?
Ursprünglich sollte das Geld schon Anfang des Jahres ausgezahlt werden. Es haperte aber an der Logistik. Der Bund stellte zwar Geld bereit, die Länder wussten aber nicht, wie sie die 200 Euro konkret auszahlen sollen. In der Regel liegen die Kontodaten der Studierenden nicht vor. Sachsen-Anhalt hat die angesprochene digitale Plattform einmalzahlung200.de erarbeitet, über die man die Energiepreispauschale beantragen kann. Antragsberechtigt sind etwa 3,5 Millionen Studierende, die zum 1. Dezember an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben waren.
Gas- und Fernwärmepreisbremse
Ab März gilt die Preisbremse für Gas und Fernwärme. Der Gaspreisdeckel liegt dann bei 12 Cent pro Kilowattstunde. Für Fernwärme beträgt der Preisdeckel 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Diese niedrigen Preise gelten für 80 Prozent des Jahresverbrauchs der im September 2022 prognostiziert wurde. Für alles darüber gilt der reguläre Preis. Wild herumrechnen müsst ihr aber nicht – die Entlastung funktioniert automatisch über die Abrechnung des Energieversorgers oder die Betriebskostenabrechnung des Vermieters. Und: Obwohl die Gas- und Fernwärmepreisbremsen erst ab März gelten, werdet ihr auch rückwirkend im Januar und Februar entlastet.
Strompreisbremse
Auch die Strompreisbremse greift für 80 Prozent des bisherigen Jahresverbrauchs und deckelt den Preis bei 40 Cent pro Kilowattstunde. Im März bekommt ihr von den Stromversorgern die Entlastungsbeträge für Januar und Februar ausgezahlt. Eure Stromanbieter informieren euch darüber, welchen Abschlag ihr ab März bezahlt.
Gas, Strom, Heizöl, Pellets Die Energiepreisbremse ist beschlossen: Was euch jetzt erwartet
Mit Energiepreisbremsen will die Regierung die Folgen der stark gestiegenen Preise für Strom und Gas abfedern. Jetzt haben Bundestag und Bundesrat die Maßnahmen abgesegnet.
Weniger Corona-Regeln ab März!
Ab März fallen weitere Corona-Maßnahmen weg – es gibt nur noch wenige Lebensbereiche, in denen es überhaupt noch Regelungen im Rahmen der Pandemie gibt. Die Neuerungen fassen wir euch zusammen:
Masken- und Testpflicht in Gesundheit und Pflege fallen weg
Weitere bundesweite Corona-Schutzvorgaben sollen zum 1. März auslaufen. Die Gesundheitsministerinnen und -minister haben Mitte Februar ein früheres Ende der Masken- und Testpflicht für Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen vereinbart. Eigentlich hätte die Regelung noch bis 7. April gelten sollen. Wer sich nur als Besucher in Arztpraxen, Pflegeheimen oder Krankenhäusern aufhält, muss aber weiterhin eine Maske tragen.
Jugendticket in Baden-Württemberg startet
In Baden-Württemberg gibt es ab 1. März ein neues Jugendticket für den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV). Es kostet 365 Euro im Jahr und gilt für alle Menschen unter 21 Jahren. Mit dem Ticket kann man in allen 19 Verkehrsverbünden in Baden-Württemberg fahren – ausgenommen ist der Fernverkehr. Mit einem Euro pro Tag wird das Ticket günstiger sein als das geplante, allerdings bundesweit gültige Deutschlandticket.
Bereits im Vorfeld scheint sich das Jugendticket großer Nachfrage zu erfreuen: Nach Angaben des BW-Verkehrsministeriums vom 23. Februar haben sich Kundenanfragen und Website-Zugriffe vervielfacht. Allein die Stuttgarter Straßenbahn AG verkaufte demnach in den letzten Wochen über 1.000 Tickets.
Fragen und Antworten Start am 1. März: Alles Wichtige zum Jugendticket in Baden-Württemberg
Für einen Euro am Tag mit Bus und Bahn quer durchs Land: Seit Mittwoch gibt es in BW das Jugendticket. Für wen sich das Angebot lohnt und wie es sich vom Deutschlandticket unterscheidet.
Ab März gibt es kein gedrucktes Kundenmagazin mehr bei Aldi Süd
Die Aldi-Zeitschrift „Aldi Inspiriert“ gibt es künftig nur noch digital. Ab März 2023 erscheint das Discounter-Magazin nicht mehr in gedruckter Form. Das Werbeheft startete 2015 und kam bisher alle zwei Monate mit einer Auflage von 1,8 Millionen Exemplaren raus.
Rewe will seine gedruckten Prospekte im Juli einstellen. Dadurch will die Supermarktkette rund 70.000 Tonnen CO2 einsparen. Weitere Märkte könnten noch folgen, weil gedruckte Werbung wohl verhältnismäßig teuer ist. Das berichtet chip.de.
Neue Förderung für „klimafreundliche Häuser“
Die KfW bietet ab 1. März ein neues Förderprogramm für „klimafreundliche Häuser“ an. Die Häuser dürfen dafür aber nur 40 Prozent der Energie verbrauchen, die ein konservatives Haus verbrauchen würde. Öl, Gas oder Biomasse fallen als Heizquelle weg. Dafür gibt es andere Zuschüsse dann nicht mehr. Diese Kriterien müssen noch erfüllt sein:
- gilt für Neubau und Erstkauf
- bis zu 150.000 Euro Förderung pro Wohnung oder Haus
- bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung
Ab März gibt es neue Versicherungskennzeichen am Roller
Bisher waren die Versicherungskennzeichen an Mofas, Mopeds und E-Scootern grün. Ab 1. März dürfen nur noch Roller mit schwarzem Kennzeichen in der Öffentlichkeit bewegt oder abgestellt werden. Das gilt für alles bis zu 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 Kilometern pro Stunde beziehungsweise bei älteren Modellen bis 60 Kilometern pro Stunde. Die Schilderfarbe wechselt jedes Jahr.