Stand
Autor/in
Cornelia Stenull
Cornelia Stenull
Redakteur/in
Birthe Sönnichsen

Egal zu welchem Arzt ihr geht – eure Daten sind schon da. Mit der elektronischen Patientenakte soll vieles einfacher werden. Nur: Sollen auch alle alles wissen? Hier die wichtigsten Antworten.

Das klingt erstmal gut: Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und die Bundesregierung starten die längst überfällige „Aufholjagd“ bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen: Ab 2025 werden alle Patientinnen und Patienten in Deutschland automatisch die elektronische Patientenakte (ePA) bekommen. Die ePA gibt es schon jetzt, sie muss bisher aber extra beantragt werden.

„Für die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen ist das heute ein Quantensprung“, so @Karl_Lauterbach im Deutschen Bundestag bei der 2./3. Lesung zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (#GDNG) und Digitalgesetz, u. a. zur elektronischen Patientenakte mit Opt-out (#ePA). 🧵 pic.twitter.com/x6ZqmJqyu3

Kritikern gehen die Pläne zu weit, sie warnen davor, dass Millionen sensibler Patientendaten im Netz landen könnten. Hier bekommt ihr Antworten auf die wichtigsten Fragen zur elektronischen Patientenakte:

Worum geht es eigentlich bei der ePA?

Die elektronische Patientenakte soll ein persönlicher Datenspeicher sein und Patientinnen und Patienten ein Leben lang bei allen Ärzten begleiten. Darin sollen Infos stehen zu verschreibungspflichtigen Medikamenten, außerdem können medizinische Bilder und Laborbefunde gespeichert werden. Weiter ist geplant, dass die Daten aus der Akte anonymisiert für die medizinische Forschung zur Verfügung gestellt werden. In mehren Ländern ist so eine digitale Akte im Gesundheitsbereich schon lange Standard.

Wie beantrage ich die elektronische Patientenakte?

Die elektronische Patientenakte soll ab dem 15. Januar 2025 für alle standardmäßig als App zur Verfügung stehen. Deren Nutzung soll also zum Normalfall werden – wobei die Patientinnen und Patienten dem widersprechen dürfen.

Bisher mussten Versicherte die Patientenakte ausdrücklich beantragen. Gesetzlich Versicherte können die ePA-App ihrer gesetzlichen Krankenkasse herunterladen und die Einrichtung bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Auch privat Versicherte sollen die elektronische Patientenakte nutzen können.

Wie widerspreche ich der elektronischen Patientenakte?

Auf der Webseite des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) heißt es, dass die Nutzung der elektronischen Patientenakte noch freiwillig ist, es also keine rechtliche Verpflichtung gibt. Ein eventueller Widerspruch müsste direkt an die jeweilige Krankenkasse adressiert werden.

Elektronische Patientenakte: Wer kann die ePA einsehen?

Alle Ärzte sollen Zugriff haben auf die elektronische Patientenakte. Aber auch für Wissenschaft und Pharmaunternehmen soll es leichter werden, Gesundheitsdaten für die Forschung zu nutzen. Krankenkassen selbst sollen keinen Zugriff auf die elektronische Patientenakte haben.

Was steht in der ePA?

Medikamentierung, Befunde, Diagnosen, Arztbriefe, Laborberichte, Therapiepläne, OP-Berichte, Entlassberichte – das alles kann dort gespeichert werden. Welche Daten in der elektronische Patientenakte landen und wer sie dann sehen darf, sollen Patienten und Patientinnen selbst bestimmen können. So können zum Beispiel Daten über eine psychische Erkrankung erst gar nicht eingegeben werden. Und wer nicht möchte, dass alle verschriebenen Medikamente in der ePA aufgelistet werden, kann den digitalen Medikationsplan ein- oder ausgeschalten.

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Nachrichten Elektronische Patientenakte: Diese Daten werden gespeichert

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Ab 2025 soll die elektronische Patientenakte für alle kommen. Verschiedene Daten sollen dann in der ePA gespeichert werden. SWR-Redakteurin Birthe Sönnichsen mit den Infos:

Andererseit können auch Fitness-Daten von Trackern oder Smartwatches eingegeben werden. Eltern können die Daten für ihre Kinder bis zum Alter von 15 Jahren mitverwalten. Wer kein Handy oder PC hat, kann seine ePA mit Hilfe der Krankenkassen organisieren lassen.

Was sind die Vorteile der elektronischen Patientenakte?

Vieles soll duch die ePA einfacher und schneller werden, weil immer alle Unterlagen zusammen sind. Der Austausch von medizinischen Dokumenten zwischen Arztpraxen, Apotheken, Kliniken und den Patientinnen und Patienten wird erleichtert, Doppeluntersuchungen werden vermieden. Für Patientinnen und Patienten, die eine komplizierte Erkrankung haben, die zahlreiche Arztbesuche und Untersuchungen erfordert, ist das ein klarer Vorteil.

Außerdem soll durch die Digitalisierung der Daten und deren Mitnahmemöglichkeit die Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen beendet und Bürokratie abgebaut werden. Beim Wechsel der Krankenkassen können zum Beispiel die Daten mitgenommen werden.

Was sind Nachteile der elektronischen Patientenakte?

Von Datenschützern und einem Bündnis in dem auch die Verbraucherzentralen sind, gibt es Kritik an der elektronischen Patientenakte. Sie haben Bedenken, dass die Daten nicht sicher genug sind und irgendwann Millionen sensibler Datensätze im Netz landen könnten.

Die SPD-Bundestagsfraktion und Gesundheitsminister Lauterbach sehen das anders, sie schreiben auf X:

Mit der digitalen Patientenakte landen meine Daten doch eh ungewollt bei der Pharmaforschung!!!1! - FALSCH! @Karl_Lauterbach erklärt's: ⬇️ pic.twitter.com/NX6oXj2FUF

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert, dass die Nutzung der ePA der „Normalfall“ werden soll und Patientinnen und Patienten, die das nicht wollen, aktiv widersprechen müssten. „Schweigen bedeutet nicht Zustimmung“, erklärte Stiftungsvorstand Eugen Brysch. Notwendig sei auch eine Lösung für nicht technikaffine Menschen oder für alle, die keinen Zugang zum Internet haben.

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Nachrichten Digitalisierung im Gesundheitswesen: Kritik an der ePA

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Viele finden die digitale Akte gut und zeitgemäß. Es gibt aber auch Kritik von Datenschützern und einem Bündnis in dem auch die Verbraucherzentralen sind. SWR-Reporterin Birthe Sönnichsen mit den Kritikpunkten:

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