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AUTOR/IN
Kira Urschinger
Kira Urschinger (Foto: SWR3)
REDAKTEUR/IN
Milena Wassermann

Corona, Grippe, Erkältung: Es geht gerade ordentlich rum. Aber darf ich eigentlich arbeiten gehen, wenn ich Corona habe? Wir lösen Unsicherheiten rund um die aktuellen Regeln auf.

Während der Pandemie gab es Quarantäne- und Absonderungsregeln, da durften Arbeitnehmer nicht in den Betrieb kommen, wenn sie einen positiven Corona-Test oder gar Symptome hatten. Diese Regeln gibt es heute nicht mehr. Im Februar 2023 hat das Bundeskabinett das Ende der sogenannten Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen.

Das bedeutet: Corona gilt jetzt arbeitsrechtlich als Krankheit wie jede andere, also kein Unterschied zu einer Grippe oder einer fetten Erkältung. Trotzdem gibt es da noch Unsicherheiten und auch einiges zu beachten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Kann der Chef von mir verlangen, dass ich in den Betrieb komme, wenn ich positiv auf Corona teste? Welchen Schutz muss das Unternehmen gewährleisten, wenn erkrankte und gesunde Mitarbeiter bei der Arbeit zusammen sind?

Mit Corona arbeiten gehen? Überblick zu aktuellen Regeln 2023

Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten zu Corona am Arbeitsplatz nach aktuellem Recht, die wir mit unserer Expertin Milena Wassermann aus der SWR3-Rechtsredaktion für euch erarbeitet haben – und natürlich interessieren uns auch eure Erfahrungen, macht mit bei unserer Umfrage! Das findet ihr in diesem Artikel:

  1. Darf ich überhaupt in den Betrieb kommen, wenn ich Corona habe?
  2. Kann der Arbeitgeber verlangen, dass ich arbeite, wenn ich Corona habe?
  3. Kann ich Arbeit im Homeoffice fordern, wenn ich positiv teste?
  4. Kann ich daheim bleiben, wenn bei mir im Haushalt jemand Corona hat?
  5. Positiv getestet, aber fit, um zu arbeiten – darf ich das selbst entscheiden?
  6. Kann der Arbeitgeber mich dazu zwingen, nicht in den Betrieb zu kommen?
  7. Gibt es eine Pflicht, Nicht-Infizierte im Betrieb zu schützen, wenn Corona-Infizierte vor Ort arbeiten?
  8. Umfrage: Wie ist es bei euch? Geht ihr krank zur Arbeit?

1. Anwesenheit zum Arbeiten im Betrieb trotz Corona?

Noch bis zu Beginn des Jahres musste sich jeder Arbeitnehmer bei einer Infektion mit Corona isolieren oder in Quarantäne begeben. Die besonderen Regeln, die es während der Corona-Zeit gab, gelten aber jetzt nicht mehr. Es ist jetzt wie bei anderen Erkrankungen auch: Fühle ich mich krank, sollte ich mich krankmelden und zu Hause auskurieren. Bin ich hingegen infiziert, aber habe keine Symptome, darf ich auch ins Büro. Ich kann dann ja normal arbeiten.

2. Kann der Arbeitgeber mich in den Betrieb holen?

Es ist nicht nur so, dass ich im Betrieb arbeiten darf – tatsächlich kann der Arbeitgeber sogar konkret von mir verlangen, in den Betrieb zu kommen. Habe ich keine Symptome und kann arbeiten, dann muss ich das auch. Es gibt hier keine Sonderregelungen mehr für Corona oder positive Corona-Tests.

Egal ob Grippe, Erkältung, Coronavirus oder andere Erkrankungen: Entweder ich bin krank und lasse mich von einem Arzt krankschreiben oder ich muss arbeiten gehen. Wenn ich eine Krankschreibung habe, kann der Chef mich aber natürlich nicht einfach zur Arbeit holen. Auch dann nicht, wenn die Personaldecke wegen der Krankheitswelle dünn sein mag. Das ist nicht meine Verantwortung als Arbeitnehmer. Dann habe ich trotzdem ein Recht darauf, mich auszukurieren.

3. Kann ich als Arbeitnehmer Arbeit im Homeoffice verlangen?

In vielen Fällen lässt sich ja mit dem Chef oder der Chefin vermutlich reden. Bevor ich mich auf die Rechtslage berufe, ist es ganz grundsätzlich ein guter Tipp, das Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen. Viele Dinge lassen sich damit sicher konstruktiv lösen. Aber wenn der nicht möchte, dass im Homeoffice gearbeitet wird, dann ist er seit Anfang des Jahres auch nicht mehr verpflichtet, das anzubieten. Als Arbeitnehmer kann ich demnach nicht einfach verlangen, dass ich von zu Hause aus arbeite. Etwas anderes gilt dann, wenn im Arbeitsvertrag geregelt ist, dass das geht. Wenn die Option hier also ausdrücklich erwähnt ist, kann ich mich darauf auch berufen.

4. Zu Hause bleiben, weil jemand im Haushalt Corona hat?

Für Arbeitnehmer besteht eine Arbeitspflicht. Diese Pflicht, meine Arbeit zu erledigen, ist eine der wichtigsten Pflichten, die ich als Arbeitnehmer habe. Daher kann ich auch nicht einfach zu Hause bleiben, nur weil in meinem Haushalt jemand Corona hat. Selbst wenn der Gedanke dahinter vielleicht gut gemeint ist, um kein Ansteckungsrisiko für die Mitmenschen darzustellen. Corona ist hier aber keine Ausnahme im Vergleich zu anderen Erkrankungen. Ich kann ja sonst auch nicht einfach der Arbeit fernbleiben, weil jemand in meinem Haushalt die Grippe hat. Und die ist auch nicht ungefährlich.

Junger Mann sieht krank aus, vielleicht hat er Corona. Er hat eine Decke über den Kopf gezogen und sitzt zu Hause auf dem Bett. Er scheient trotz Krankheit zu arbeiten, hat ein Laptop vor sich. Neben ihm sitzt eine Katze. (Foto: Adobe Stock, boytsov)
Wer krank ist, egal ob Corona, Grippe oder etwas anderes, muss nicht arbeiten. Auch nicht im Homeoffice. Also vielleicht doch lieber die Katze knuddeln als die Maus rumschieben?

5. Kann ich mit Corona nach aktuellen Regeln trotzdem arbeiten?

Es gibt kein Gesetz, das mir verbietet, zur Arbeit zu geben. Selbst wenn ich eine Krankmeldung habe, kann ich mich entscheiden, trotzdem zu erscheinen. Aber Vorsicht: Ich muss dem Arbeitgeber auf jeden Fall Bescheid geben. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer kann ich das nicht einfach selbst entscheiden und im Alleingang umsetzen. Wenn er Bescheid weiß, kann der Chef zum Beispiel Vorkehrungen treffen, um andere Kollegen zu schützen. Und er kann auch widersprechen.

Denn wenn ich mit Corona krankgeschrieben bin, dann gilt wie bei jeder Krankheit: Der Arzt gibt nur eine Prognose ab, wie lange die Erkrankung voraussichtlich dauern wird. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nichts Definitives. Es ist auch ein Mythos, dass man nicht versichert ist, wenn man früher wieder anfängt zu arbeiten. Es gilt sowohl der Schutz der Krankenversicherung, als auch der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Das einzige, was passieren kann: Dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter oder seine Mitarbeiterin für noch nicht gesund genug hält. Dann kann er in seiner Fürsorgepflicht sagen: „Ich nehme deine Arbeitsleistung nicht an.” Damit muss man sich dann auseinander setzen. Aber wenn alle gemeinsam der Meinung sind, dass das so passt, kann ich auch wieder anfangen zu arbeiten.

Bei allen Regeln gilt aber natürlich, dass es wichtig ist, sich auszukurieren. Wer krankgeschrieben ist, sollte kein schlechtes Gewissen haben, zu Hause zu bleiben und in Ruhe gesund zu werden. Und es geht ja auch nicht nur um mich, sondern auch um die Frage, ob ich die anderen in der Arbeit anstecken könnte.

In SWR3-PUSH hat Moderator Sebastian Müller mit dem Virologen Marcus Panning von der Uni Freiburg gesprochen. Er erklärt, wie lange ich mich auskurieren und daheim bleiben sollte, bevor ich wieder zur Arbeit zurückkehre:

Sebastian Müller (Foto: SWR3)

Marcus Panning von der Uni Freiburg Wann kann ich nach einer Erkrankung wieder arbeiten gehen?

Dauer

Marcus Panning von der Uni Freiburg beantwortet uns im SWR3-Interview die Frage.

6. Kann der Arbeitgeber mich zwingen, dem Betrieb fernzubleiben?

Der Arbeitgeber kann mir verbieten, den Betrieb zu betreten. Das hängt mit den oben erwähnten Fürsorgepflichten für die anderen Mitarbeiter zusammen. Weiß der Arbeitgeber keine andere Möglichkeit, die anderen zu schützen, dann kann er ein solches Betretungsverbot aussprechen. Für die Zeit des Verbots muss er aber den Lohn weiterzahlen.

7. Gibt's eine Pflicht für den Arbeitgeber, Nicht-Infizierte zu schützen?

Es gibt eine Pflicht zum Schutz von nicht-infizierten Mitarbeitern, wenn auch kranke Kolleginnen oder Kollegen in den Betrieb kommen. Darauf kann ich mich berufen. Denn jeder Arbeitgeber trägt die Verantwortung für seine Mitarbeiter. Das heißt, er muss auch ihre Gesundheit schützen. Lässt er Corona-infizierte Kolleginnen oder Kollegen vor Ort arbeiten, muss er darum Maßnahmen ergreifen, um das Risiko möglichst gering zu halten. Er kann beispielsweise den Infizierten dazu anhalten, eine Maske zu tragen oder aus einem Einzelbüro zu arbeiten.

Umfrage: Wie ist es bei euch? Geht ihr krank arbeiten?

Wir wissen von euren Nachrichten, die ihr uns schreibt, dass Theorie und Praxis im Arbeitsrecht manchmal auseinanderklaffen. Deshalb interessiert uns hier, wie es bei euch in der Arbeit läuft: Geht ihr arbeiten, obwohl ihr krank seid oder bleibt ihr konsequent zu Hause und kuriert euch aus?

Krank zur Arbeit gehen? Regeln und Realität

Einige von euch berichten, dass es gar nicht möglich ist, in der Arbeit wegen Krankheit auszufallen oder auch, dass der Chef Druck ausübt. Eine dünne Personaldecke kann außerdem dazu führen, dass Menschen sich selbst quasi verbieten, krank zu sein, um die anderen nicht hängen zu lassen. Juristische Theorie und die Arbeitsrealität sind also nicht immer identisch, seine Rechte zu kennen vielleicht gerade deshalb umso wichtiger.

Ihr könnt die aktuellen Arbeitsplatz-Regelungen übrigens auch einfach bei Instagram speichern. Dann könnt ihr sie jederzeit rausholen und nachlesen, wenn ihr sie braucht. Dazu einfach hier entlang zu unserem Post und auf speichern klicken. In diesem Sinne: Passt auf euch und eure Gesundheit auf. Kommt gut durch die Krankheitswelle und bleibt oder werdet gesund!

Überblick Krankmeldung: Was ihr wissen solltet, wenn ihr euch krankmeldet

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Infos zum Arbeitszeitgesetz Pausen bei der Arbeit – wann und wie lange müssen sie sein?

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Überblick Teilzeitarbeit: Wie funktioniert Teilzeit und wer darf das machen?

Arbeit reduzieren und mehr Zeit für Familie oder Freizeit haben, das klingt erst einmal total gut. Aber welche Vor- und Nachteile gibt es bei Teilzeitarbeit, was sollten Arbeitnehmer beachten und wer hat überhaupt ein Recht darauf? Hier könnt ihr euch darüber informieren:

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Der Bund-Verlag ist ein Anbieter von Fachinformationen im Arbeits- und Sozialrecht mit der Zielgruppe Betriebs- und Personalräte.

Das Ministerium ist in der Bundesregierung zuständig für alle Themen rund um Arbeit und Soziales. Die gängige Abkürzung ist BMAS. Der Sitz ist in Berlin.

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