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Kira Urschinger
Kira Urschinger (Foto: SWR3)

Einfach mal weniger arbeiten. Klingt vielleicht gut, aber ist das wirklich alles so einfach? Hier gibt es einen Überblick über die Möglichkeiten von Teilzeit.

Zugegeben: Man muss es sich leisten können, über Teilzeit nachzudenken. Viele, die diesen Artikel lesen, werden sagen: „Witzig, ich würde auch gern weniger arbeiten, aber wovon soll ich dann die Miete zahlen?“ Trotzdem wird das Thema immer relevanter, insbesondere die Debatte um die so genannte Gen Z bringt Teilzeitarbeit-Modelle und generell die Entwicklung von zeitgemäßen Arbeitsstrukturen in den Fokus.

Teilzeit arbeiten, mehr Zeit fürs Leben haben – Debatte um Gen Z

Weniger arbeiten, dafür mehr Zeit für das Leben abseits der Gehaltsabrechnung haben – das Bedürfnis danach ist ein Trend, mit dem sich nicht nur Arbeitgeber in Deutschland mittlerweile zwingend beschäftigen müssen. Die Frage, wie sich Arbeitshaltung in unserer Gesellschaft verändert, wird überall geführt – und das leider oft in gegenseitiger Vorwurfshaltung und einem Aufwiegeln unterschiedlicher Generationen gegeneinander.

Insbesondere in den Kommentarspalten in sozialen Netzwerken werden die Fronten klar: Die einen sind „die faule Gen Z“, die anderen „die völlig gestrigen Boomer“. Uns bei SWR3 ist es wichtig, über gesellschaftsrelevante Themen zu diskutieren – allerdings in gegenseitigem Respekt, ohne Vorverurteilung. Denn eigentlich können doch Generationen so viel voneinander lernen, solange sie offen bleiben und bereit sind, einander zuhören. Und auch bei uns wird rege debattiert, wie viel Teilzeit gut ist für das eigene Leben im Vergleich beispielsweise zur Entwicklung der Wirtschaft und der Verantwortung gegenüber der Gesellschaft:

Das sind die Vorteile von Teilzeitarbeit

  • Weniger Arbeitszeit und mehr Möglichkeiten zur Erholung, für Freizeit oder die Familie sind die klaren Vorteile von Teilzeit.
  • Insbesondere Mütter und Väter haben die Chance, sich nach der Geburt oder mit der Erziehung des Kindes gleichberechtigt aufzuteilen, sodass nicht einer von beiden komplett aus dem Beruf aussteigen muss.
  • Wer in Teilzeit arbeitet, ist Studien zufolge im Schnitt seltener krank, die Belastung und der Druck für Menschen, die in flexiblen Arbeitsmodellen arbeiten, ist demnach häufig geringer.
  • Teilzeit zu arbeiten bedeutet für viele ein individuell größeres Wohlbefinden, das sich auch auf die Motivation in der Arbeit positiv auswirken kann.
  • Teilzeitarbeit bietet insgesamt mehr Gestaltungsspielräume für die Work-Life-Balance.
  • Wer insgesamt in seinem Leben glücklich ist und mit flexiblen Arbeitsangeboten auch im Berufsalltag zufriedener, arbeitet oft motivierter, wie eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung ergeben hat.
  • Wer es aufgrund von Krankheit oder anderen gesundheitlichen Umständen nicht schaffen würde, in Vollzeit tätig zu sein, hat mit der Teilzeit die Möglichkeit, dennoch weiterhin berufstätig zu sein.

Das sind die Nachteile von Teilzeitarbeit

  • Wer weniger arbeitet, bekommt zwar den gleichen Stundenlohn, aber insgesamt natürlich weniger Gehalt.
  • Wer weniger Gehalt bekommt, zahlt weniger in die Rentenkasse ein und hat damit weniger Sicherheit für die Versorgung im Alter – wobei junge Generationen nicht ganz unberechtigt oft ohnehin nicht davon ausgehen, hiervon später noch etwas zu haben.
  • Bei Teilzeitarbeit berechnet sich der Urlaub anteilig auf die Arbeitstage. Das bedeutet oft weniger Urlaubstage, auch wenn man insgesamt gleichviel frei hat wie Vollzeitbeschäftigte.
  • Höherer organisatorischer Aufwand entsteht oft beispielsweise beim Nachweis der Arbeitsstunden.
  • Bestimmte Arbeitsaufgaben sind in Teilzeit vielleicht nicht möglich, beispielsweise Teamarbeiten, an denen kontinuierlich mit anderen zusammengearbeitet werden muss oder Projekte, für die tägliche Aufgaben anfallen.
  • Für viele ist auch die Verantwortung gegenüber dem Team, respektive das schlechte Gewissen, ein negativer Aspekt: Denn wenn Arbeitskraft fehlt, müssen andere Kolleginnen oder Kollegen das in der Praxis auch oft ausgleichen – beispielsweise um einen Leerlauf am Band zu verhindern, füllen andere die dringende Lücke.
  • Insgesamt berichten manche vom einem geringeren Zugegehörigkeitsgefühl bei weniger Anwesenheit gegenüber Vollzeitbeschäftigen.
  • Ich arbeite noch das gleiche, nur in einer kürzeren Zeit“ ist eine Erfahrung, die sicherlich nicht alle machen – das Risiko besteht aber natürlich, wenn die Teilzeit nicht gut organisiert ist.
  • Manche fürchten auch geringere Aufstiegschancen im Unternehmen bei Teilzeit.

Habe ich ein Recht darauf, in Teilzeit zu arbeiten?

Ganz egal, wie man persönlich dazu steht: Es gibt Rechte und Pflichten für alle. Was also kann ich machen, wo schiebt der Gesetzgeber einen Riegel vor? Wir geben einen Überblick über die Rechte auf Teilzeit. Vorweg: Der Anspruch auf Teilzeit besteht für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber nicht für alle und nicht in jedem Fall.

10 Dinge, die du über die Teilzeit wissen solltest

Wie so oft, ist die Rechtelage kleinteilig und an manchen Stellen zugegebenermaßen auch schwammig. Der wichtigste Tipp ist daher: Wenn du dich für Teilzeitarbeit interessierst, solltest du konkret deinen eigenen Fall überprüfen und dich bestenfalls auch direkt bei deinem Arbeitgeber erkundigen, was alles möglich ist. Dafür gibt es meist Personalabteilungen, bei denen sich jeder Informationen einholen kann.

1. Das Recht auf Teilzeit ist im Gesetz verankert – Diskriminierung ist nicht drin

Das Recht auf Teilzeitarbeit ist im sogenannten Teilzeit- und Befristungsgesetz festgehalten. Im Kern geht es dabei darum, den Anspruch auf Teilzeitarbeit gesetzlich zu verankern und Regelungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Teilzeitarbeit festzuhalten.

Außerdem soll durch das Gesetz die Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten verhindert werden. Das bedeutet konkret:

  • Gleicher Kündigungsschutz für Teilzeit- wie Vollzeitbeschäftigte
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie an Feiertagen
  • Der Urlaubsanspruch berechnet sich gleichermaßen wie bei Vollzeitbeschäftigten nach Arbeitstagen (wer aus der Vollzeit noch Tage übrig hat, bekommt diese übertragen)
  • Es gilt ein gleicher Stundenlohn wie zuvor in Vollzeit
  • Sonstige Leistungen wie zum Beispiel Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld werden entsprechend der Stundenzahl weiterhin anteilig gewährt

2. Das Recht auf Teilzeit gilt ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl

Nicht jedes Unternehmen muss Teilzeit anbieten. Ab einer Größe von 15 Mitarbeitenden sind Arbeitgeber zu einem Angebot verpflichtet. Kleinere Betriebe, die schnell in existenzielle wirtschaftliche Nöte kommen würden, wenn zum Beispiel zwei von drei Mitarbeitenden in Teilzeit gehen, sind ausgenommen. Bei der Zählung geht es um Mitarbeitende, die regelmäßig im Betrieb beschäftigt sind, Auszubildende zählen nicht dazu.

Auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gibt es weitere Details dazu:

Bei mitarbeitenden Gesellschaftern oder Geschäftsführern und freien Mitarbeitern kommt es darauf an, ob sie Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts sind. Vorübergehend Beschäftigte werden mitgezählt, wenn sie einen regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer vertreten, z.B. einen Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis aufgrund von Elternzeit ruht.

3. Der Anspruch auf Teilzeitarbeit gilt nicht für Beamte

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz ist eigentlich unabhängig von der konkreten Erwerbstätigkeit, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausüben. Für Beamte wie zum Beispiel Lehrer oder Beschäftigte bei der Polizei gelten aber tatsächlich andere, nämlich die beamtenrechtlichen Regelungen. Auch hier sind aber Reduzierungen meist möglich, Informationen dazu bietet der dbb, Beamtenbund und Tarifunion.

4. Um Teilzeit zu beantragen, muss ich schon länger im Unternehmen arbeiten

Wer nicht direkt mit einer Teilzeitbeschäftigung einsteigt, kann nicht unmittelbar nach Antritt des neuen Jobs einen Antrag stellen. Voraussetzung ist, dass man seit mindestens 6 Monaten im Betrieb tätig ist, ohne Unterbrechung. Wer also einen neuen Job beginnt, sollte am besten vorher bei der Ausschreibung nach den Möglichkeiten schauen oder im Bewerbungsgespräch danach fragen – tatsächlich bieten mittlerweile viele Arbeitgeber von vorne herein die Möglichkeit der Teilzeit an.

5. Ein Antrag auf Teilarbeitszeit muss schriftlich erfolgen

Wenn du einen Antrag auf Teilzeit stellen möchtest, musst du das schriftlich tun. Mehr ist im Gesetz aber nicht festgehalten. Ein Brief ist also nicht nötig, eine E-Mail genügt – eine Whatsapp ist aber vielleicht trotzdem nicht so stilsicher... Der Arbeitgeber kann einen Antrag aber auch ablehnen, mehr dazu gibt es hier.

6. Es braucht keine Begründung vom Erwerbstätigen

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bin ich nicht dazu verpflichtet, eine Begründung dafür anzugeben, warum ich in Teilzeit gehen möchte. Im Zweifel ist das – gerade, wenn es um die Familiensituation oder die Gesundheit geht – auch Privatsache.

7. Ein Antrag auf Teilzeit braucht mehrere Monate Vorlauf – mit einer Ausnahme

Wer Teilzeit beantragen möchte, sollte dies schriftlich spätestens drei Monate bis zum gewünschten Beginn tun. Von heute auf morgen geht das also nicht – vor dem Hintergrund, dass auch ein Arbeitgeber sich auf die Veränderungen einstellen können muss, ist dies für die Planbarkeit in Betrieben nötig.

Eine Ausnahme gilt für die Elternzeit. Hier gilt: Wer als Angestellter in Elternzeit gehen möchte, ist verpflichtet, einen schriftlichen Antrag mit mit sieben Wochen Vorlauf anzukündigen. Die Elternzeit muss sich sich über mindestens zwei Monate erstrecken. Ablehnen kann der Arbeitgeber einen solchen Antrag von einem Elternteil nur aus ‚dringenden betrieblichen Gründen‘.

8. Der Arbeitgeber kann einen Antrag auf Teilzeit ablehnen

Auch wenn ein Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeitende zählt, ist er nicht unbedingt dazu gezwungen, Teilzeitarbeit zu genehmigen. Ein Antrag darauf kann aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden. Gegen eine Ablehnung kann jeder Arbeitnehmer vor dem zuständigen Arbeitsgericht klagen. Das Gericht prüft dann, ob die Ablehnung in diesem Einzelfall zu Recht erfolgt ist und die Begründung des Arbeitgebers nachvollziehbar ist oder eben auch nicht. Die Beweislast liegt dabei beim Arbeitgeber:

Der Arbeitgeber muss das Vorliegen betrieblicher Gründe für seine Ablehnung beweisen.

Ein Antrag kann auch abgelehnt werden, wenn der Arbeitnehmer in den letzten zwei Jahren bereits reduziert hatte. Und auch dann, wenn bereits eine berechtigte Ablehnung erfolgt ist.

Eine Ablehnung muss in der Regel bis spätestens einen Monat vor dem beantragten Beginn der Teilzeit abgelehnt werden.

9. Was sind „betriebliche Gründe“ für eine Ablehnung?

Betriebliche Gründe für eine Ablehnung eines Teilzeitwunsches liegen insbesondere dann vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit massive Folgen für das Unternehmen hätte. Es geht also darum, dass ein Unternehmen nicht in den Ruin getrieben wird, weil eine Reduzierung der Arbeitszeit folgt.

Konkret bedeutet das: Wenn die Organisation, der Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt würde oder unverhältnismäßige Kosten verursacht werden. Da das je nach Unternehmen sehr unterschiedlich sein kann, ist der Gesetzgeber hier recht schwammig unterwegs und Gerichte müssen den Einzelfall genau prüfen. Je nach Branche kann es auch sein, dass die Tarifparteien einen genaueren Rahmen erarbeitet haben, um spezifische Anhaltspunkte für alle Beteiligten zu setzen.

10. Teilzeit ist auch als Führungskraft möglich

Die Rechte beziehen sich nicht nur auf Mitarbeitende ohne Führungsaufgaben, sie sind von der Stellung in der Hierarchie kein bisschen abhängig. Auch Führungskräfte haben ein dementsprechendes Recht auf Teilzeit. Natürlich gilt hier besonders, verantwortungsvoll zu regeln, wie die Aufgaben verteilt werden können, wenn eine Führungskraft nicht mehr in Vollzeit für ein Unternehmen tätig sein kann oder möchte. Es bestehen hier aber dieselben gesetzlichen Grundlagen wie für jeden anderen auch.

Baden-Baden

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Unternehmen machen auch positive Erfahrungen mit Teilzeitangeboten

In der gesellschaftlichen Debatte wirkt es manchmal nach einem Gegeneinander: Die Arbeitnehmer, die weniger arbeiten wollen. Und die Arbeitgeber, die das zu verhindern versuchen, damit ihnen die Arbeitskraft nicht wegbricht. Tatsächlich hat Teilzeitarbeit aber auch Vorteile für den Arbeitgeber:

  • Unternehmen, die flexibel auf Kundenwünsche reagieren müssen oder saisonal mal mehr und mal weniger Arbeitslast haben, können das über Teilzeitarbeitskräfte oft besser verteilen.
  • Wer kürzer arbeitet, das hat unter anderem eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung, ergeben, ist motivierter und produktiver als seine Vollzeitkollegen. Außerdem geht er seine Aufgaben meist effizienter an, um sein Pensum auch in verkürzter Zeit zu bewältigen.
  • Beschäftigte mit einem kürzeren Tag sind nicht nur motivierter – sie fehlen auch seltener auf der Arbeit, haben sie weniger Rückenschmerzen und Herzbeschwerden. Das besagen Untersuchungen von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
  • Das Angebot von Teilzeit kann ein Wettbewerbsvorteil sein, da insbesondere junge Menschen oft Wert legen auf die flexible Arbeitsmöglichkeiten.

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