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Autor/in
Isabel Gebhardt
Isabel Gebhardt

In Frankreich steht künftig die „Freiheit zum Schwangerschaftsabbruch“ in der Verfassung. Es ist weltweit das erste Land mit einer solchen Regelung.

Die beiden dafür zuständigen Parlamentskammern stimmten am Montag in Versailles für die Verfassungsänderung. Die Abstimmung wurde als „historisch“ bezeichnet. Fast alle anwesenden Abgeordneten und Senatoren applaudierten nach der Stimmabgabe im Stehen – viele Politikerinnen und Politiker lächelten. 

Botschaft am Eiffelturm: „Mein Körper, meine Entscheidung“

Auch in Paris wurde die Verfassungsänderung gefeiert. Auf den Eiffelturm wurden am Abend die Worte „mein Körper, meine Entscheidung“ projiziert. Als das Ergebnis der Abstimmung bekannt gegeben wurde, jubelten die Menschen.

Auf dem Pariser Eiffelturm steht: #MyBodyMyChoice - eine Reaktion auf die Entscheidung, dass das Recht auf Abtreibung in der Verfassung von Frankreich verankert wird
Auf dem Pariser Eiffelturm stand #MyBodyMyChoice.

Was bedeutet die „Freiheit zur Abtreibung“?

Die Verfassungsänderung hat in Frankreich eher einen symbolischen Charakter. Abtreibungen sind dort seit 1975 bis zur zehnten Schwangerschaftswoche straffrei. Mittlerweile können Schwangere bis zur 14. Woche abtreiben.

Die Verankerung in der Verfassung hat aber eine andere Funktion: Damit soll ein Rückschritt oder eine spätere Revision – zum Beispiel durch eine neue Regierung – verhindert werden. Frankreich will außerdem weltweit ein Vorbild sein. Viele feiern die Entscheidung nämlich auch als wichtiges Symbol, weil in anderen Ländern die Möglichkeiten für einen Schwangerschaftsabbruch teils deutlich eingeschränkt werden:

  • In den USA kippte das Oberste Gericht der USA vor knapp zwei Jahren das bundesweit geltende Recht auf Abtreibung.
  • In Polen war 2021 nach einem umstrittenen Urteil des Verfassungsgerichts ein verschärftes Abtreibungsrecht in Kraft getreten. Seitdem dürfen Frauen auch dann keine Abtreibung vornehmen, wenn ein ungeborenes Kind schwere Fehlbildungen aufweist. Der neue Ministerpräsident Donald Tusk will das Abtreibungsrecht jedoch wieder lockern.
  • Auch in Afghanistan und Ungarn wurden Rechte von Frauen eingeschränkt.

„Freiheit auf Abtreibung“: Das sagen Befürworter und Kritiker

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron schrieb auf X: „Frankreichs Stolz. Universelle Botschaft“.

Fierté française, message universel.Célébrons ensemble l’entrée d’une nouvelle liberté garantie dans la Constitution par la première cérémonie de scellement de notre histoire ouverte au public.Rendez-vous ce 8 mars, journée internationale des droits des femmes. pic.twitter.com/dcwniEPei4

Premierminister Gabriel Attal sprach von einer „moralischen Schuld“ gegenüber allen Frauen, die gelitten hätten. Er freute sich über den „erfolgreichen Abschluss eines langen Kampfes“.

Uns verfolgen das Leiden und die Erinnerung an so viele Frauen, die jahrzehntelang darunter gelitten haben, nicht frei sein zu können.

Umfragen zufolge befürworteten mehr als 80 Prozent der Französinnen und Franzosen die Verfassungsänderung. Aber: Es gibt auch Kritik daran.

Während der Abstimmung versammelten sich mehrere hundert Menschen in der Nähe des Schloss Versailles, um zu protestieren. Manche unter ihnen betonten allerdings, dass sie nicht gegen Abtreibung seien, aber nicht wollen, dass die „Freiheit zum Schwangerschaftsabbruch“ in der Verfassung stehe. Die katholische Kirche machte deutlich, dass sie Abtreibungen weiterhin ablehnt. Die Päpstliche Akademie für das Leben teilte laut dem Sender BFMTV mit: „Im Zeitalter der universellen Menschenrechte kann es kein 'Recht' geben, ein menschliches Leben zu vernichten.“

Schwangerschaftsabbruch: Das ist in Deutschland erlaubt

In Deutschland ist Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen straffrei, wenn man sich zuvor beraten lässt. In der Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP gibt es aber Überlegungen, den Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.

SWR3 Reportage: Ungewollt schwanger „Für einen kleinen Moment war ich eine Mutter“

Mareike hat sich für eine Abtreibung entschieden. Wie sie die widersprüchlichen Gefühle, den Eingriff und die Zeit danach erlebt hat und wieso die Abschaffung von Paragraf 219a nicht alle Probleme löst, erzählt sie hier.

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