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Johannes Seiler
Johannes Seiler (Foto: Johannes Seiler)

Diese Story ist aus der Kategorie Upsi. Ein Anwalt verklickte sich in einem Onlineportal und reichte die Scheidung ein – für das falsche Paar! Hier gibt's die Story.

Ein Anwalt einer Londoner Kanzlei wollte die Scheidung eines Paares in einem Onlineportal bearbeiten. Vielleicht war es Montag oder Unkonzentriertheit, aber der Mann wählte in einem Drop-Down-Menü das falsche Paar aus. Er beantragt die Scheidung für die Eheleute Williams und Williams. Die sind zu diesem Zeitpunkt 21 Jahre lang verheiratet und leben seit 2023 getrennt. Der Scheidungsprozess läuft zwar bereits, die beiden stecken aber noch in Gesprächen und Vereinbarungen.

Der falsche Klick des Anwalts hat schnelle Folgen. Denn Behörden in England sind offenbar auf Zack – der Scheidungsbeschluss wird nämlich innerhalb von 21 Minuten gewährt.

Falschen Scheidungsantrag rückgängig machen? Fehlanzeige!

Der Fehler, dass das falsche Paar geschieden wurde, fällt erst zwei Tage später auf. Die Anwälte beantragen deshalb vor Gericht, den Beschluss aufzuheben, doch der Antrag wird abgelehnt. Die Begründung: Es bestehe ein starkes öffentliches Interesse, die Gewissheit und Endgültigkeit des Beschlusses zu respektieren.

Ayesha Vardag, die Besitzerin der Kanzlei, ist eine bekannte Scheidungsanwältin und nennt sich „Diva der Scheidung". Sie kritisiert die Entscheidung des Gerichts:

„Der Staat sollte Menschen nicht aufgrund eines Verwaltungsfehlers scheiden. Es muss eine Absicht seitens der Person geben, die sich scheiden lässt, weil das Prinzip der Absicht die Gerechtigkeit unseres Rechtssystems unterstützt. Wenn ein Fehler einem Gericht bekannt wird und alle akzeptieren, dass ein Fehler gemacht wurde, muss er natürlich rückgängig gemacht werden [...].“

Das Gericht ist da anderer Meinung.

Hier wird mit einem Fehler ganz lässig umgegangen:

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