So langsam dürfte sich Donald Trump daran gewöhnen: Der Ex-US-Präsident ist wieder einmal angeklagt worden. Es ist die dritte Klage – und die hat es in sich. Trump ist wegen seiner tragenden Rolle beim Sturm auf das Kapitol angeklagt und weil er versucht haben soll, die Wahlen zu beeinflussen.
Trump: „sehr trauriger Tag für Amerika“
Die Anklage wurde am Donnerstagnachmittag (Ortszeit) verlesen. Zu diesem Anlass wurde Trump von der zuständigen Richterin ins Gericht in Washington D.C. zum persönlichen Erscheinen vorgeladen. Dieses Mal musste er keine Fingerabdrücke abgeben, dies sei bereits bei vorherigen Terminen ja passiert so die Behörden. Vor dem Gericht plädierte Trump dann auf „nicht schuldig“. Durch das Strafverfahren sieht er sich als politisch verfolgt von den Staatsanwälten. Das sagte Trump vor Reportern nach seinem Gerichtstermin. Der Tag sei deshalb „sehr traurig“ für Amerika.
Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen. Der kommt laut Sprichwort ganz von alleine. In Trumps Fall von dessen ehemaligen zweiten Mann: Ex-Vizepräsident Mike Pence. Er schrieb auf Twitter, die Anklage sei eine wichtige Erinnerung: „Wer sich über die Verfassung stellt, sollte niemals Präsident der Vereinigten Staaten sein.“
Ein Klagepunkt: Verschwörung zum Betrug an den Vereinigten Staaten
Nach der Präsidentschaftswahl 2020 wollte Trump nicht einsehen, dass er die Wahl verloren hatte. Er forderte, dass die Stimmen nachgezählt werden und dass Wahlaufseher doch noch Stimmen für ihn finden sollen. Bis heute ist er überzeugt davon, dass er die Wahl eigentlich gewonnen hat.
Trump werden illegale Versuche der Einflussnahme auf das Ergebnis der Wahl 2020 zur Last gelegt; konkret ist er in vier Punkten angeklagt, darunter Verschwörung zum Betrug an den Vereinigten Staaten. Sollte er in einem der Punkte verurteilt werden, droht ihm eine langjährige Gefängnisstrafe. Die Anklageschrift kannst du dir hier als PDF ansehen.
Nina Barth ist ARD-Korrespondentin in Washington. In der SWR3 Morningshow hat sie erzählt, wie US-Rechtsexperten die Anklage einordnen:

Diverses ARD-Korrespondentin Nina Barth: Das sind die Vorwürfe gegen Trump
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ARD-Korrespondentin Nina Barth: Das sind die Vorwürfe gegen Trump
Trump soll den Sturm auf das Kapitol angefacht haben
Laut dem Sonderermittler Jack Smith hat Donald Trump mit seinen „Lügen“ dafür gesorgt, dass der Angriff auf das Kapitol am 6. Januar 2021 stattgefunden hat. Damit er die Macht nicht an Joe Biden übergeben muss, habe er Verschwörungstheorien verbreitet, die auf die „grundlegende Funktion der Bundesregierung der Vereinigten Staaten gezielt haben: den Prozess der Sammlung, Zählung und Beglaubigung der Ergebnisse der Präsidentschaftswahl“. So steht es in der Anklageschrift.







Wenn du dich für das Thema „Sturm aufs Kapitol“ interessierst, findest du hier eine ARD-Doku dazu.
Trumps Anwalt kritisiert Anklage gegen seinen Mandanten
Ein Anwalt Trumps hat die neue Anklage als eine „Attacke auf die Redefreiheit“ bezeichnet. Er sehe in dem Vorgang auch „politische Fürsprache“, sagte John Lauro im Gespräch mit CNN. Es gehe nicht nur darum, seinen Mandanten strafrechtlich zu belangen, sondern dessen freie Meinungsäußerung zu unterdrücken.
Nach der Präsidentschaftswahl 2020 sei Trump von dessen Umfeld darüber informiert worden, dass „es Probleme“ gegeben habe. Der damalige Präsident habe zudem „in Echtzeit mitbekommen, wie sich die Regeln änderten, ohne dass sich die Parlamente der US-Staaten einschalteten“, sagte Lauro weiter.
Im November 2024 finden die nächsten Wahlen in den USA statt. Trumps Wahlkampfteam verschickte nach der Anklageerhebung eine Mitteilung – darin steht, das Vorgehen der Biden-Regierung erinnere an Nazi-Deutschland und andere diktatorische Regime. Mehr dazu von ARD-Korrespondentin Nina Barth:

Diverses ARD-Korrespondentin Nina Barth: Wie reagiert Trump?
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ARD-Korrespondentin Nina Barth: Wie reagiert Trump?
Könnte Trump trotz der Anklagen erneut US-Präsident werden?
„Rechtsexperten in den USA sagen, dass er – selbst, wenn er ins Gefängnis käme – Präsident werden könnte“, erklärt Nina Barth, ARD-Korrespondentin in Washington. In der Verfassung stehe bei den Kriterien, die ein Präsident erfüllen müsse, nichts davon, dass er nicht im Gefängnis sitzen dürfe. „So einen Fall, wie wir ihn jetzt haben, gab es bisher noch nicht.“