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Vanessa Valkovic
Vanessa Valkovic (Foto: SWR3)
Jessica Schnellbach
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Florian Scheffel

Der Dauerfrost sorgt für spiegelglatte Straßen, das kann gerade für Autofahrer gefährlich werden. Muss ich bei Glatteis zur Arbeit?

SWR3Land ist von Schnee und Eis bedeckt. Arktische Kaltluft bestimmt in den nächsten Tagen unser Wetter im Südwesten. Das heißt: Es wird richtig kalt. Es gibt Dauerfrost und nachts fallen die Temperaturen zum Teil unter minus zehn Grad. Während einige Menschen im Home-Office arbeiten, kann diese Wetterlage besonders für die Menschen gefährlich werden, die nicht von zu Hause aus arbeiten können und morgens mit dem Auto oder Fahrrad zur Arbeit kommen.

Hier gibts die Infos zum Anhören für alle, die es eilig haben. Einfach Audio starten und alles Wichtige zum Thema von Anwalt Sebastian Agster erfahren. 🔉

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SWR3 Move Muss ich bei Glatteis zur Arbeit?

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Der Dauerfrost sorgt für spiegelglatte Straßen, das kann gerade für Autofahrer gefährlich werden. Muss ich bei Glatteis zur Arbeit?

Glatteis: Muss ich zur Arbeit kommen?

Wenn rechts und links an der Fahrbahn Schneemänner stehen und die Straßen spiegelglatt sind, fragen sich Arbeitnehmer immer wieder: Muss ich auch dann zur Arbeit kommen, wenn Straßen und Wege zum Arbeitsplatz vereist sind? Und vor allem: Werde ich trotzdem bezahlt, wenn ich nicht zur Arbeit komme? 

Was passiert, wenn ich bei Glatteis nicht zur Arbeit komme?

Der arbeitsrechtliche Grundsatz ist: „Ohne Arbeit – Kein Lohn“. Das Gesetz kennt vor allem eine wichtige Ausnahme, die in § 616 BGB geregelt ist. Danach wird derjenige, der nicht zur Arbeit kommt, trotzdem bezahlt, wenn er für kurze Zeit „durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden“ daran gehindert wird. Störungen des Straßenverkehrs durch Eisglätte liegen aber nicht „in der Person“ des Arbeitnehmers, sondern betreffen viele Menschen. Verunfallt hingegen der Arbeitnehmer aufgrund des schlechten Wetters und kommt deswegen nicht zur Arbeit, liegt ein Grund „in seiner Person“ vor. Das Gesetz hilft dem Arbeitnehmer bei schwierigen Wetterbedingungen also grundsätzlich nicht weiter. Das „Wegerisiko“ trägt der Arbeitnehmer.  

Stürmische Böen statt heftigem Schneefall Vorerst ausgeschneit? Check' das Wetter in deiner Region!

Von Glatteis über Schnee zu Regen und Wind: Die Woche war winterlich-chaotisch. In Rheinland-Pfalz fielen bis zu 35 Zentimeter Schnee. Jetzt wird es mild und stürmisch.

Das gilt übrigens auch, wenn man wegen einer vereisten Straße zu spät kommt: Wenn vorher klar ist, dass die Straßen glatt sind, muss man sich früher auf den Weg machen.

Unfall bei Glatteis auf dem Weg zur Arbeit – und jetzt?

Egal ob bei Glatteis oder Sonnenschein: Der Weg zur Arbeit ist grundsätzlich versichert.

Wenn da etwas passieren sollte, ist es ein Arbeitsunfall.

Glatteis: Muss mein Kind zur Schule?

In Deutschland gibt es eine Schulpflicht. Deshalb gilt ähnlich wie bei dem Weg zur Arbeit: Wenn es möglich ist, dass die Kinder zur Schule kommen dann sollten sie den Weg auch antreten.

Rheinland-Pfalz

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