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AUTOR/IN
Michael-Matthias Nordhardt

Viel zu heiß im Büro: Einfach Sachen packen und ab ins Freibad? Hitzefrei? Wir sagen dir, ob du das darfst.

Hitzefrei im Büro?

In der Arbeitswelt ist es leider nicht so wie in der Schule: Für Arbeitnehmer sind die Chancen auf Hitzefrei verschwindend gering – nach Hause zu gehen, ist also nicht drin.

Allerdings hat der Chef eine Fürsorgepflicht. Wird es zu heiß, muss er Maßnahmen ergreifen, um die Belegschaft vor Hitze zu schützen. Wann das erforderlich ist, ist in „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ zur Raumtemperatur geregelt. Grundsätzlich soll die Temperatur in Arbeitsräumen nicht bei mehr als 26°C liegen. Steigt das Thermometer höher, soll der Arbeitgeber etwas gegen die Hitze tun. Ab 30 °C muss er das sogar.

Was muss der Arbeitgeber bei Hitze tun?

Einen Rechtsanspruch auf Hitzefrei gibt es nicht. Trotzdem darf der Chef seine Mitarbeiter nicht einfach schwitzen lassen. Es gibt verschiedene Maßnahmen, wenn es zu heiß wird. Wichtige Temperaturstufen sind dabei: 26, 30 und 35 °C.

Ab 26 °C soll der Chef für Abkühlung sorgen

Diese Maßnahmen können Führungskräfte dann zum Beispiel ergreifen:

  • 💨
    • Nachts oder am frühen Morgen lüften
  • 🌬
    Ventilator aufstellen
  • 🌘
    Jalousien nach der Arbeit verdunkelt lassen
  • elektrische Geräte, wie Drucker/Kopierer nur bei Bedarf anschalten
  • 🕔
    Gleitzeitregelungen nutzen
  • 👔
    • Bekleidungsregeln lockern, zum Beispiel: Krawattenpflicht
  • 🧊
    Kühle Getränke verteilen

Der Chef kann aber auch durch andere Maßnahmen für angenehmere Temperaturen sorgen.

Ab 30 °C muss der Chef für Abkühlung sorgen

Der Arbeitgeber hat nun eine Pflicht zu handeln und muss zum Beispiel mit den oben genannten Maßnahmen dafür sorgen, dass die Temperaturen sinken.

Ab 35 °C ist das Büro nicht mehr zum Arbeiten geeignet

  • Büro ist nicht mehr als Arbeitsraum geeignet
  • Trotzdem kein Recht auf Hitzefrei
  • Empfehlung: Auf den Chef zugehen und nach Lösungen suchen, zum Beispiel: zusätzliche Pausen

Muss der Chef im Homeoffice Hitzefrei geben?

Nein, auch im Homeoffice sieht es ganz schlecht aus mit Hitzefrei. Für die Temperaturen in den eigenen vier Wänden ist der Arbeitnehmer in aller Regel selbst verantwortlich. Wird es in der Wohnung zu heiß, kann der Chef den Mitarbeiter zurück ins Büro holen, wenn es dort kühler ist. Meist bedeutet Homeoffice aber nicht mal, dass Arbeitnehmer zu Hause im Arbeitszimmer arbeiten müssen, sagt Michael Fuhlrott, Professor für Arbeitsrecht aus Hamburg. Sondern sie dürfen sich ihren Arbeitsplatz mobil aussuchen. Dann können sie der Hitze entkommen, zum Beispiel in einem klimatisierten Café – den Chef treffen keine Verpflichtungen.

Draußen arbeiten – was muss der Chef machen?

Wer bei großer Hitze draußen arbeitet, ist besonders schutzbedürftig. Der Chef muss sich mit dieser besonderen Situation auseinandersetzen. Mögliche Maßnahmen: Sonnensegel spannen oder Sonnencreme und Schutzkleidung wie Hüte bereitstellen. Besonders wirkungsvoll: immer wieder Pausen erlauben.

Gilt die vorgeschriebene Arbeitskleidung bei Hitze?

In manchen Betrieben schreibt der Chef eine Arbeitskleidung vor, manchmal müssen mit der Bekleidung Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. Kurze Hosen oder Flip-Flops können dann zu Problemen führen. Deswegen sollte man sich an die betrieblichen Vorgaben halten und im Zweifelsfall mit dem Arbeitgeber absprechen, wenn man sich im Sommer luftiger anziehen möchte.

Was ist das Beste bei „Dauerhitze“?

Am besten sollten sich Beschäftigte zunächst an ihren Chef wenden und ihn auf das Problem hinweisen. Als Arbeitnehmer kann man auch Eigeninitiative zeigen und vorschlagen, die Arbeitszeiten an das Wetter anzupassen oder eigene Ventilatoren mitzubringen. Des Weiteren kann man sich an den Betriebsrat wenden, er kann zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber vermitteln. 

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Michael-Matthias Nordhardt

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