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Der Verfassungsschutz stuft die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch ein. Der Grund sind Verstöße gegen die Menschenwürde. Welche Folgen hat das für die Arbeit in Bundestag und Landtagen?

Gesichert rechtsextremistisch – bisher galt das nur für drei Landesverbände der AfD in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Der Verfassungsschutz hat jetzt eine Neubewertung gemacht und kommt zu dem Schluss, dass die gesamte Partei auf Bundesebene gesichert rechtsextremistisch ist. Das bedeutet, dass sie gegen die demokratische Grundordnung ist.

ARD-Extremismus-Experte bei SWR3: Umgang der AfD mit Geflüchteten war ausschlaggebend

Wie die Behörde zu ihrer Entscheidung gekommen ist, erklärt ARD-Extremismus-Experte Michael Götschenberg in SWR3 NOW. Demnach ging es bei der Bewertung besonders um den Umgang der AfD mit Geflüchteten.

Der Verfassungsschutz führt zahlreiche Verstöße gegen die Menschenwürde auf. Insbesondere wenn es um darum geht, wie äußern sich AfD-Funktionäre zum Thema Migration über Menschen mit Migrationshintergrund. Da ist der Vorwurf des Verfassungsschutzes, dass diese Menschen systematisch ausgeschlossen würden.

Welche Folgen die Einstufung des Verfassungsschutzes jetzt für die AfD und die Zusammenarbeit mit anderen Parteien hat, hört ihr im ganzen Gespräch:

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Nachrichten SWR3 Topthema zur Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch

Dauer

Gespräch mit ARD-Extremismus-Experten Michael Götschenberg

Was bedeutet gesichert rechtsextremistisch?

Mit der Einstufung als gesichert rechtsextremistisch sinken zum Beispiel die rechtlichen Hürden für eine Überwachung der AfD durch den Verfassungsschutz. Der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel wird dadurch besser möglich – so können Treffen beobachtet, Telefonate abgehört oder V-Leute eingesetzt werden.

Rechtsexperte Frank Bräutigam: Keine direkten Folgen für die AfD

Hier die Einordnung des SWR-Rechtsexperten Frank Bräutigam. Der erklärt, dass es daraus zunächst keine direkten Folgen für die Partei geben werden. Sie wurde damit nicht verboten, dürfe weiterhin im Bundestag vertreten sein und an Wahlen teilnehmen.

Öffentlicher Dienst und Parteienfinanzierung: Politiker diskutieren über mögliche Folgen für AfD und ihre Mitglieder

Am Samstag diskutierten Bund und Länder über Konsequenzen. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte in der ARD, man müsse auch darüber sprechen, ob AfD-Mitglieder weiter im öffentlichen Dienst arbeiten dürfen – etwa als Lehrer oder Polizist.

Ähnlich äußert sich Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU). Das Thema solle bei der nächsten Innenministerkonferenz im Juni besprochen werden. Niedersachsens CDU-Chef Sebastian Lechner bringt außerdem einen Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung ins Spiel.

Viele Politiker aus Baden-Württemberg begrüßten am Freitag die Entscheidung des Verfassungsschutzes – doch es gibt auch kritische Stimmen. Die Kollegen von SWR Aktuell fassen zusammen:

Baden-Württemberg

Neue Einstufung durch Verfassungsschutz AfD als "rechtsextremistisch" eingestuft: Warum einige BW-Politiker jetzt ein Parteiverbot fordern

Der Verfassungsschutz stuft die AfD neuerdings als "gesichert rechtsextremistisch" ein. Politiker aus BW begrüßen die Entscheidung - von der AfD kommt scharfe Kritik.

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