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AUTOR/IN
Louis Leßmann
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Der Bundesgerichtshof verhandelt über eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Hier checken, wie ihr die Tricks der Hersteller erkennt!

Die Verbraucherzentrale wirft L’Oreal Deutschland vor, für ein Waschgel eine Verpackung zu verwenden, die viel größer als notwendig sei. Eine sogenannte Mogelpackung, die den Kunden vortäuscht, mehr zu enthalten, als eigentlich drin ist.

Waschgel steht auf dem Kopf: Irreführung der Verbraucher?

Konkret kritisiert die Verbraucherzentrale die Internetwerbung für ein L’Oreal-Waschgel:

  • Dort war die Verpackung nur auf dem Kopf stehend abgebildet.
  • Der untere Bereich war transparent und zeigte die orangene Flüssigkeit.
  • Aber: Der obere Bereich war nicht mehr transparent und die Verpackung war auch nur bis dort gefüllt.
  • Als Kunde konnte man das also nur feststellen, indem man das Waschgel kauft und selbst umdreht.

Gerichte weisen Mogelpackung-Klage zurück

Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf haben die Klage zurückgewiesen. Die Begründung des OLG: Die Käufer würden den Verstoß erst zu Hause feststellen, somit sei dieser für die Kaufentscheidung unerheblich. Jetzt soll der BGH entscheiden.

Mogelpackungen: So erkennt ihr die Tricks der Hersteller

  • Checkt den Grundpreis der Produkte pro kg/l/ml etc.
  • Bei dünnen Plastikverpackungen könnt ihr den Inhalt erfühlen.
  • Manche Kosmetikverpackungen lassen sich öffnen, schaut hinein.
  • Stellt die Produkte – wie bei der Waschgeltube – einfach mal auf den Kopf.

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