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Von Autor/in Alena Lagmöller

Mit dem Fahrrad von A nach B fahren, an der frischen Luft sein und keine Parkplatzsuche? Perfekt. Aber auf dem Rad auf Musik oder Podcasts verzichten? Nicht so cool. Was ist erlaubt?

Eins ist klar: Im Straßenverkehr musst du als Fahrradfahrer besonders vorsichtig sein. Du hast eben kein Auto mit Airbags um dich herum, die einen Unfall abfedern könnten. Abgesehen von deiner persönlichen Verantwortung gibt es natürlich auch noch die Straßenverkehrsordnung, an die sich alle halten müssen.

Mit Kopfhörern auf dem Fahrrad: Lautstärke runter!

Das Musikhören mit Kopfhörern ist auf dem Fahrrad zumindest nicht generell verboten. Jetzt kommt das dicke Aber: Du musst als Verkehrsteilnehmer in der Lage sein, Umgebungsgeräusche wahrzunehmen. Herannahende Autos, Sirenen von Rettungswagen – diese Geräusche müssen zu dir durchdringen.

Wer Noise Cancelling anschaltet und dann noch die Musik voll aufdreht, der ist dazu nicht in der Lage. Wenn du auf Musik auf keinen Fall verzichten willst, dreh die Lautstärke am besten runter und nimm vielleicht sogar einen Kopfhörer aus dem Ohr. Tust du das nicht, kannst du dich und andere gefährden. Außerdem droht dir ein Verwarngeld von 10 Euro.

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Merkt die Polizei, wie laut ich auf dem Fahrrad Musik höre?

Vielleicht bist du ein Fuchs und denkst dir: Woher will die Polizei wissen, in welchem Modus meine Kopfhörer sind und wie laut meine Musik ist? In der Regel erkennt man an deinem Verhalten, ob du verkehrssicher unterwegs bist – oder nicht.

Trägst du Kopfhörer auf dem Rad und verursachst einen (Beinahe-)Unfall oder blockierst die Fahrbahn, sind das recht sichere Anzeichen dafür, dass du deine Umgebung nicht optimal wahrnimmst. Und dann kann die Polizei schon mal stutzig werden.

Auf dem Fahrrad am Handy: verboten

Generell verboten ist die Handynutzung am Fahrrad. Nutzung, das bedeutet: Du hast dein Handy in der Hand und tippst oder scrollst oder telefonierst. Auch wenn du sicher im Sattel sitzt und es dir keine Probleme bereitet, einhändig zu fahren: Das Handy lässt du besser in der Tasche. Fürs Nachrichtentippen, Instagram scrollen und Route checken solltest du also anhalten und absteigen.

Denn wenn du damit erwischt wirst, dann droht ein Bußgeld von 55 Euro. Gefährdest du andere durch deine Handynutzung, winken dir 75 Euro Bußgeld. Und bist du gar in einen Unfall verwickelt, beträgt das Bußgeld 100 Euro.

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Für alle, die nicht darauf verzichten wollen: Mit einer Halterung am Lenker darfst du dein Handy zwar auch nicht bedienen, aber kannst immerhin während der Fahrt einen kurzen, beiläufigen Blick auf die Routenführung werfen.

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Alena Lagmöller
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Lea Hufnagel
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