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AUTOR/IN
Lea Kerpacs
Lea Kerpacs: Website-Redakteurin bei SWR3 (Foto: SWR3, Niko Neithardt)

Fast niemand ist sich rechtlich sicher, aber fast jeder hat mindestens eine Blitzer-App auf dem Handy. Hier klären wir die wichtigsten Fragen.

Unklare Rechtslage zu Blitzer-Apps?

Ganz eindeutig war die Lage nie: Der Fahrer selbst darf keine Blitzer-Apps bei der Fahrt benutzen, der Beifahrer aber schon? War es nicht so? Die Entscheidung des Oberlandesgerichts hat neuen Wind in die Diskussion gebracht. Hier beantworten wir deshalb die wichtigsten Fragen:

Gerichtsentscheidung über Blitzer-Apps

Wegen der Blitzer-App der Beifahrerin wurde ein 64-Jähriger aus Heidelberg verurteilt: Für die Ordnungswidrigkeit müsse er eine Geldbuße von 100 Euro bezahlen. Seine Beschwerde dagegen wurde vom Oberlandesgericht abgewiesen:

Heidelberg

Urteil Oberlandesgericht Karlsruhe Heidelberger muss zahlen: Blitzer-Apps auch für Beifahrer verboten

Die Nutzung einer Blitzer-App ist auch für Beifahrer verboten. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Das Gericht wies damit die Klage eines Mannes aus Heidelberg ab.

Warum sind Blitzer-Apps verboten?

Blitzer-Apps sind im Straßenverkehr nicht erlaubt. Das steht so, oder zumindest so ähnlich, in der Straßenverkehrsordnung:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen. Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.

Übersetzt bedeutet das: Alles, was vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen warnen kann, darf nicht benutzt werden. Elektronisches „Schmiere-Stehen“ ist also nicht. Ganz nach dem Motto: Wer zu schnell fährt, muss auch mit dem Knöllchen leben.

Grauzone bei Blitzer-Warnapps: Ist die Beifahrer-Lösung erlaubt?

Den Beifahrer als Grauzone nutzen, um doch noch um die Strafe rumzukommen? Man hat die App ja schließlich nicht selbst benutzt! Ganz so einfach ist es nicht. Ausschlaggebend ist nicht, wem das Handy gehört, sondern wer es nutzt. Kann der Fahrer also mithören, aufs Display schauen oder ähnliches, gibt es keinen Unterschied zur Eigennutzung.

Warum darf das Radio vor Blitzern warnen?

Vor allem zwei Punkte unterscheiden die Blitzermeldungen aus dem Radio von denen der App:

  1. Die Genauigkeit: Im Radio kann eine ungefähre Umgebung genannt werden, selten aber auf den Meter genau der Standort. Die App ist hier viel genauer.
  2. Die eigene Position: Bei den Blitzerwarnungen aus dem Radio spielt es keine Rolle, wo man sich selbst in dem Moment aufhält. Die direkte Verbindung zwischen der eigenen Position und dem Standort des als nächstes kommenden Blitzers fehlt also.

Alexa Sinz ist Pressesprecherin vom ADAC Nordbaden. Sie findet die Regelung gut: „So wird generell Transparenz geschaffen und der Eindruck heimlichen Abkassierens vermieden.“ Auch ein Sprecher des Innenministeriums äußert sich gegenüber BNN ähnlich:

Dadurch werden Autofahrer sensibilisiert. Zudem zeigt es, dass die Polizei am Ball ist und Tempoverstöße ahndet. Das wirkt präventiv.

Welche Strafen drohen für Blitzer-Apps?

Wer Blitzer-Apps benutzt, kann damit sogar das eigene Punktekonto belasten: Für die Ordnungswidrigkeit gibt es einen Punkt und ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro. Mit einem Anfangsverdacht auf eine Blitzer-Warnapp darf die Polizei auch das Handy kontrollieren – der könnte zum Beispiel durch einen Warnton oder die sichtbar geöffnete App entstehen. Einfach Autos anhalten und mal schauen, ist aber nicht erlaubt.

Gibt es legale Alternativen zu Blitzer-Apps?

Alternativen sind auf dem Markt schnell zu finden – extra dafür ausgelegte elektronische Helfer beispielsweise, die man im Auto montieren kann. Aber auch hier greift der Auszug aus der Straßenverkehrsordnung: Was direkt vor Verkehrsüberwachsungsmaßnahmen warnen soll, darf nicht genutzt werden. Der Besitz ist grundsätzlich aber nicht verboten.

Eine legale Alternative sind ironischerweise: die Blitzer-Warnapps. Noch vor der Fahrt kann man bei vielen Apps die Strecke kontrollieren – und das ganz legal. Die Standorte müsste man sich dann allerdings merken. So wird eine ähnliche Situation wie bei den Hinweisen im Radio geschaffen: Den ungefähren Standort eines Blitzers zu erfahren, ist okay. Unmittelbar davor gewarnt zu werden, eben nicht.

Eine andere Lösung können Navis sein: Viele Navigationssysteme messen automatisch die eigene Geschwindigkeit. Wer kein Knöllchen riskieren möchte, kann sich so also selbst kontrollieren. Schneller als erlaubt zu fahren, fällt dann aber weg.

Und was sowieso immer geht: Radio hören. Dort dürfen Blitzerstandorte ja genannt werden.

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