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Michael-Matthias Nordhardt
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Benedikt Lawen
SWR3 Moderator Benedikt Lawen (Foto: SWR3)

Endlich Faschingszeit: Verkleiden, Feiern, Trinken. Und nach der Party easy und schnell mit dem E-Scooter nach Hause. Darf ich das? Die Antwort gibts von der SWR3-Rechtsredaktion.

Prinzessin, Cop und Superheld – verschiedene Verkleidungen, eine Gemeinsamkeit: Beim Fasching feiern gönnen sich viele den ein oder anderen Drink. Heimkommen ist doch ganz leicht: Einfach E-Scooter mieten und los. Warum das keine gute Idee ist – hier unser Überblick: 

E-Scooter: Gleiche Regeln wie beim Autofahren

Wenn du nach dem Trinken auf den E-Scooter steigst, drohen die gleichen Konsequenzen wie beim Autofahren mit Alkohol. Rechtlich gesehen sind E-Scooter nämlich Kraftfahrzeuge – genau wie Autos. Das ergibt sich aus der „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ und aus dem Straßenverkehrsgesetz (StVG). Damit gelten dieselben Promillegrenzen wie beim Autofahren: Betrunken auf dem E-Scooter cruisen ist kein Kavaliersdelikt.     

Mit welchen Konsequenzen musst du rechnen?
ab 0,3 Promilleca. 1 Glas Bier*relative FahruntüchtigkeitStrafe bei Ausfallerscheinungen, idR Führerschein weg
ab 0,5 Promilleca. 2 Gläser Bier*OrdnungswidrigkeitBußgeld,
idR Fahrverbot
ab 1,1 Promilleca. 3 Gläser Bier*absolute FahruntüchtigkeitStrafe,
idR Führerschein weg

* Die Mengenangaben variieren je nach Körpergröße und -gewicht.

Ab 0,5 Promille: Ordnungswidrigkeit

Ab 0,5 Promille im Blut begehst du auf dem E-Scooter eine Ordnungswidrigkeit. Im StVG klingt das so: „Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut (…) hat.“ Dann droht ein Bußgeld und du musst meist auch für einige Zeit deinen Führerschein abgeben – den Führerschein fürs Auto, auch wenn du fürs E-Scooter-Fahren gar keinen haben musst.

Wenn es das erste Mal ist, dass du erwischt wirst, solltest du mit 500 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot rechnen. Das ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog. Bei Wiederholungstätern werden die Sanktionen von Mal zu Mal härter.      

Ab 0,3 Promille: Strafbarkeit möglich

Strafbar machen kannst du dich aber sogar schon ab 0,3 Promille Alkohol im Blut. Dann kann es sein, dass die Staatsanwaltschaft ins Spiel kommt und du von einem Gericht wegen „Trunkenheit im Verkehr“ verurteilt wirst. Ab 0,3 Promille spricht man von relativer Fahruntüchtigkeit. Ab diesem Wert wirst du nicht automatisch bestraft, aber schon, wenn du beim Fahren „alkoholtypische Ausfallerscheinungen“ zeigst. Dazu gehören zum Beispiel „Schlangenlinien fahren“, Überholen bei unklarer Verkehrslage oder andere ungewöhnliche Fahrfehler.

Ab 1,1 Promille: Immer strafbar  

Ab 1,1 Promille Alkohol im Blut machst du dich beim E-Scooter-Fahren auf jeden Fall wegen „Trunkenheit im Verkehr“ strafbar. Von da an bist du absolut fahruntüchtig, auch ohne Schlangenlinien und Co. Es ist völlig egal, ob du vielleicht noch einigermaßen sicher unterwegs bist. Die hohe Alkoholkonzentration spricht dann für sich.

Welche Strafen drohen?

Nach dem Strafgesetzbuch wird „Trunkenheit im Verkehr“ mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft. Wenn du zum ersten Mal verurteilt wirst, weil du betrunken E-Scooter gefahren bist, werden es die Gerichte fast immer bei einer Geldstrafe belassen. Bei Wiederholungstätern können aber durchaus auch Freiheitsstrafen verhängt werden.

Es kommt aber noch etwas hinzu: Wenn du verurteilt wirst, verlierst du fast automatisch deinen Führerschein, auch wenn du den fürs E-Scooter-Fahren gar nicht brauchst. Du kannst ihn dann erst nach einer Sperre neu beantragen. In manchen Fällen musst du ihn sogar neu machen – Fahrprüfung inklusive.

All diese Konsequenzen treten ein, weil du betrunken gefahren bist – auch, wenn nichts passiert. Kommt es zum Beispiel zu einem Unfall, können die Strafen noch deutlich härter sein.  

Regeln für Fahrradfahrer etwas anders

Beim Fahrradfahren sind die Regeln zum Teil etwas anders als auf dem E-Scooter: Die 0,5-Promille-Grenze, ab der du auf dem E-Scooter eine Ordnungswidrigkeit begehst, gilt hier nicht. Das kommt daher, dass Fahrräder keine Kraftfahrzeuge sind, auch E-Bikes nicht, wenn der Motor nur zur Unterstützung eingesetzt wird.

Auch auf dem Fahrrad kannst Du dich aber ab 0,3 Promille Alkohol im Blut wegen „Trunkenheit im Verkehr“ strafbar machen. Voraussetzung sind auch hier „alkoholtypische Ausfallerscheinungen“ wie „Schlangenlinien fahren“, Gleichgewichtsstörungen oder andere ungewöhnliche Fahrfehler.

Die Grenze, ab der du dich auf jeden Fall wegen „Trunkenheit im Verkehr“ strafbar machst, liegt beim Fahrradfahren höher als bei E-Scooter und Auto: Absolut fahruntüchtig bist du hier erst ab 1,6 Promille Alkohol im Blut.    

Diskussion um Reform der E-Scooter-Regeln

Diese unterschiedlichen Regeln sorgen immer wieder für Diskussionen: Sind E-Scooter vom Gefährdungspotenzial her nicht eher wie Fahrräder als wie Autos? Und sollten für sie deshalb die Regeln für Fahrräder gelten – nicht die für Autos? Dafür müsste der Gesetzgeber die entsprechenden Vorschriften anpassen.

Zuletzt hat sich Ende Januar 2023 der Deutsche Verkehrsgerichtstag mit diesen Fragen beschäftigt, eines der wichtigsten Treffen von Verkehrsrechtlern und Verkehrssicherheitsexperten in Deutschland. Sie empfehlen, dass es bei den jetzigen Alkoholgrenzwerten für E-Scooter bleiben soll, also 0,5 Promille für eine Ordnungswidrigkeit und 1,1 Promille für die absolute Fahruntüchtigkeit. Dafür spreche insbesondere „das festgestellte Fehlverhalten und Unfallgeschehen beim Führen von E-Scootern unter Alkoholeinfluss“.

Daneben haben die Expertinnen und Experten aber auch eine Änderung gefordert: Bei E-Scooter-Fahrten ab 1,1 Promille müsse es nicht sein, dass man quasi automatisch den Führerschein verliert. Grundsätzlich reiche es aus, dass man ihn für einige Zeit abgeben muss.

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