„Für uns ist die klare Botschaft, Sprache muss klar und verständlich sein“, sagt der Chef der bayerischen Staatskanzlei, Florian Herrmann (CSU). Außerdem habe eine ideologisch geprägte Sprache, etwa beim Gendern, eine ausschließende Wirkung. Deshalb wolle man mit dem Verbot auch die „Diskursräume in einer liberalen Gesellschaft offenhalten“. Es gebe in bestimmten gesellschaftlichen Milieus viele missionarische Nutzer bei der Verwendung der Sprache, die nicht mit einer offenen Gesellschaft vereinbar seien.
Für ihn bestehe außerdem folgende Gefahr: Personen, die gendergerechte Sprache verwenden, würden als menschenfreundlich angesehen. Diejenigen, die es nicht tun, hätten den Ruf, „auf der dunklen Seite“ zu stehen. Es solle kein moralischer Druck entstehen, „nur wenn ich etwas so sage, sage ich es richtig“.
Gendern: Nach Söders Ankündigung jetzt der Beschluss
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte im Dezember Schritte gegen Gendersprache angekündigt. Am Dienstag haben seine Ministerinnen und Minister jetzt die dafür notwendige Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) beschlossen. Darin war auch schon bisher festgelegt, dass sich die staatlichen Behörden – dazu zählen auch Schulen – im Schriftverkehr an die deutsche Rechtschreibung halten müssen. Diese Regelung sei nun „klarstellend ergänzt“ worden.
Unsere Comedy hatte sich im Dezember schon überlegt, dass Söder zur Beruhigung der Gemüter die neue Regelung einfach singen sollte:
Schulen in Bayern: kein Gendersternchen, kein Doppelpunkt
Schreibweisen, durch die mehrere Geschlechter abgedeckt werden, zum Beispiel durch Gender-Gap, Gendersternchen oder Doppelpunkt, sind durch die Regelung unzulässig. Lehrkräfte müssten sich daran im gesamten schriftlichen Dienstverkehr halten, also im Unterricht, bei Schreiben an die Eltern und auch in der internen Kommunikation. Was ihnen droht, wenn sie sich über das Verbot hinwegsetzen, erklärte Herrmann nicht. Er räumte aber ein: In der Praxis müssen sich kommunale Behörden nicht an die neuen Vorgaben halten.
Schülerinnen und Schüler können weiter gendern – ihnen würden dafür keine Fehler angekreidet, betonte Herrmann.
13 alternative Schreibweisen – sieht komisch aus, ist aber richtig!
Gendersprache: Das sagt der Rat für deutsche Rechtschreibung
Auch der Rat für deutsche Rechtschreibung sieht die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren kritisch. Es handle sich um Eingriffe in Wortbildung, Grammatik und Orthografie, die die Verständlichkeit von Texten beeinträchtigen können. Er empfiehlt diese deshalb nicht.
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Lehrerverbände begrüßen Entscheidung in Bayern
Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) nahm die Entscheidung des Kabinetts weitestgehend positiv auf. Man hätte sich zwar mehr Selbstbestimmung und entsprechende Freiheiten für die Schulen vor Ort gewünscht, sei aber froh, dass befürchtete weitergehende Verbote ausblieben. Es sei gut, dass die Schülerinnen und Schüler nicht um ihre Noten fürchten müssten, wenn sie neugierig seien, Fragen stellten und sich um eine geschlechtergerechte Sprache bemühten.
Auch der Deutsche Lehrerverband äußerte sich positiv: Im gesamten amtlichen Sprachgebrauch gehe es immer auch darum, deutlich zu machen, dass alle Menschen gemeint seien und nicht nur einzelne Gruppen, sagte Verbandspräsident Stefan Düll. „Missverständliche Formulierungen sind daher grundsätzlich zu vermeiden. Es geht um respektvolle Formulierungen, die damit auch gendersensibel sind, ohne es als solche zu markieren. Auch das Sternchen kann schließlich ausgrenzend verstanden werden.“
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Bundesschülerkonferenz: Gender-Verbot ist „Bevormundung“
Weniger angetan von dem Beschluss in Bayern ist die Bundesschülerkonferenz. Ihr Generalsekretär Florian Fabricius bezeichnet das Verbot von geschlechtsneutraler Sprache an bayerischen Schulen als „Bevormundung“. Bei etwas so Persönlichem wie der Sprache würden Schülern nun Vorschriften gemacht, es werde in ihre Freiheit eingegriffen.