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Von Autor/in Christian Kreutzer

Der technische Wechsel des Stromanbieters muss künftig richtig schnell gehen und Smartphones müssen länger haltbar sein, sagt die EU. Doch auch im Inland gibt es spannende neue Regeln.

Das sind die Neuerungen:

Stromanbieter innerhalb von 24 Stunden wechseln

Bei einem Stromanbieterwechsel soll die technische Umstellung ab dem 6. Juni innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Bislang durfte das bis zu drei Wochen dauern. Ziel der EU-Richtlinie ist es, den Wettbewerb zu steigern, wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen schreibt.

Die bereits unterschriebenen Kündigungsfristen der jeweiligen Verträge bleiben allerdings bestehen! Und: Rückwirkende Anmeldungen, etwa bei einem Umzug, sind nicht mehr möglich, wie das Verbraucherschutzmagazin Ökotest warnt.

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Neue EU-Regeln für Smartphones

Am 20. Juni treten neue Ökodesign-Vorgaben der Europäischen Union für Smartphones und andere schnurlose Telefone in Kraft. So sollen die Telefone etwa ein Mindestmaß an Widerstandsfähigkeit erfüllen, die Batterien sollen nach mindestens 800 Ladezyklen noch eine Restkapazität von 80 Prozent erreichen.

Die Handys müssen noch mindestens fünf Jahre Updates erhalten und die Hersteller müssen noch sieben Jahre nach Verkaufsstopp Ersatzteile bereitstellen. Ziel ist es, die Umweltauswirkungen der Geräte einzugrenzen.

Mutterschutz bei Fehlgeburten

Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben nun Anspruch auf zwei Wochen Mutterschutz. Damit erhalten Betroffene erstmals eine gesetzlich garantierte Regenerationszeit, um sich von der körperlichen und seelischen Belastung durch ein solches Ereignis zu erholen.

Abhängig vom Zeitpunkt der Fehlgeburt bestehen unterschiedliche Ansprüche: Frauen, die ab der 17. Woche eine Fehlgeburt erleiden, haben bis zu sechs Wochen Mutterschutz. Ab der 20. Woche sind es bis zu acht Wochen.

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Mehr Barrierefreiheit beim Online-Handel

Ab dem 28. Juni müssen Online-Händler ihre Portale barrierefrei auch für Menschen mit Behinderungen anbieten. Dann gilt nämlich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Das betrifft unter anderem auch Bankdienstleistungen oder die Apps und Webseiten von Verkehrsunternehmen. Konkret geht es unter anderem um Smartphones, Geld- und Fahrkartenautomaten sowie smarte Fernsehgeräte. 

Dem Sozialverband VdK reicht das übrigens nicht: Seine Chefin Verena Bentele fordert, dass das Leben überall barrierefrei wird – von der Speisekarte im Restaurant bis zur Arztpraxis.

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Nationaler Veteranentag

Am 15. Juni sollen die Veteranen der Bundeswehr erstmals bei einem nationalen Veteranentag gewürdigt werden. Die zentrale Feier findet vor dem Reichstag in Berlin statt, vielerorts gibt es weitere Veranstaltungen. Als Veteranin oder Veteran der Bundeswehr gilt, wer als Soldatin oder Soldat der Bundeswehr im aktiven Dienst steht oder aus diesem Dienstverhältnis ehrenhaft ausgeschieden ist.

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Gas-Checks für Wohnwagen und Wohnmobile werden Pflicht

Wer ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen mit Flüssiggasanlage besitzt, muss ab dem 19. Juni einen regelmäßigen Experten-Check nachweisen. Darauf weist der ADAC hin. Mit der entsprechenden Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) soll demnach erreicht werden, dass weniger Unfälle beim Heizen, Kühlen und Kochen im Camper passieren.

Sommerferien in drei Bundesländern

Für Millionen Schülerinnen und Schüler nähert sich das Schuljahr dem Ende. Als Erste starten die Kinder und Jugendlichen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in die Sommerferien – ihr letzter Schultag ist der 27. Juni. Als letztes Bundesland startet wie immer Bayern, und zwar am 1. August.

In Baden-Württemberg gehen die großen Ferien vom 31. Juli bis zum 13. September. In Rheinland-Pfalz beginnen sie schon am 7. Juli und gehen bis zum15. August. Bis zum 10. August sind für rund eine Woche alle Schülerinnen und Schüler in Deutschland in den großen Ferien. HIier übrigens die Staubilanz der Sommerferien 2024:

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