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Kira Urschinger
Kira Urschinger (Foto: SWR3)
Bettina Blawert
Manuela Rid
SWR3 Moderatorin Manuela Rid (Foto: SWR3)
Jakob Reifenberger
Jakob Reifenberger (Foto: Jakob Reifenberger)
Sara Talmon
SWR3 Moderatorin Sarah Talmon (Foto: SWR3)

Darf ich mir in der Arbeit frei nehmen, wenn mein Kind krank ist? Bekomme ich mehr Elterngeld, wenn ich als Alleinerziehende berufstätig bin? Hier sind die wichtigsten Rechte und Pflichten für arbeitende Eltern und berufstätige Alleinerziehende, mit denen der Alltag vielleicht ein bisschen leichter wird.

Das sind die Rechte der Arbeitnehmer, wenn beide Elternteile berufstätig sind

Diese Rechte betreffen gleichermaßen arbeitende Mütter wie Väter. Da macht der Gesetzgeber keinen Unterschied zwischen den Geschlechtern.

1. Darf ich mir frei nehmen, wenn ich ein krankes Kind zu Hause habe?

Wenn das Kind ein Bild malt... „Du bist nicht drauf Mami, weil du bist grade in der Arbeit.“

Zwischen Kindergarten und Arbeitspensum, zwischen Ballettstunden und Sondermeetings – berufstätige Mütter fühlen sich oft zerrissen, überlastet, müde. Wir beleuchten die guten und schlechten Seiten der Doppelbelastung und geben Tipps, wo du Hilfe bekommst, wenn es zu viel wird.

Ja, das ist grundsätzlich möglich, aber nicht unbegrenzt. Eltern dürfen für die Betreuung eines kranken Kindes unter 12 Jahren jeweils 10 Tage im Jahr frei nehmen. Diese vorübergehende Verhinderung ist in § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgeschrieben. Natürlich gilt hier, wie bei den meisten Regeln: am besten rechtzeitig und transparent mit dem Chef reden.

Übrigens: Vergüten muss der Arbeitgeber die Zeit erst einmal nicht, hier springen aber die gesetzlichen Krankenkassen (nach § 45 des Sozialgesetzbuches V) ein. Berufstätige Eltern können also grundsätzlich sorgenlos bei ihrem kranken Kind zu Hause bleiben.

Einen Ausnahmefall bilden Arbeitnehmer mit Beamtenstatus, sie müssen Sonderurlaub beantragen – wie viele Tage das im Jahr sein dürfen, kann regional unterschiedlich sein.

2. Kann ich früher gehen, wenn ich mein Kind vom Kindergarten abholen muss?

Einen Anspruch darauf, früher gehen zu können, um das Kind vom Kindergarten oder der Kita abzuholen, gibt es nicht. Entfernt sich der Arbeitnehmer unerlaubt vom Arbeitsplatz, kann das eine Mahnung nach sich ziehen. Und auch, wenn er sich unerlaubt früher entfernt, müssen die Stunden nachgearbeitet werden.

Nur in besonders schweren Notfällen (das Kind hatte z.B. einen Unfall oder ist krank) kann es eine Ausnahme geben. Wichtig: Rechtzeitig den Arbeitgeber informieren und auf Verständnis hoffen.

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3. Darf ich später kommen, wenn mich mein Kind die letzte Nacht wachgehalten hat?

Auf Verständnis, weil die Nacht kurz oder anstrengend war, hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch. Genau wie bei Glatteis, Stau oder der verspäteten Bahn kannst du auch bei einer durchgemachten Nacht nur auf einen milde gestimmten Chef hoffen.

Deshalb der Tipp: Gute Kommunikation mit dem Chef ist wichtiger als Paragraphenwühlen.

4. Kriege ich extra Urlaub?

Einen besonderen Kinder-Urlaub gibt es nicht. Allerdings hat der Arbeitgeber bei der Entscheidung über den zu vergebenden Urlaub auf Kita- oder Schulferien Rücksicht zu nehmen. Dies ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz, in dem es heißt:

Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.

Kita- oder Schulferien stellen eben solche sozialen Gesichtspunkte dar und müssen Vorrang genießen. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit auf Sonderurlaub (nach § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches), dieser kann z.B. bei der Geburt des Kindes beantragt und vergeben werden.

5. Darf ich mir eine Erziehungspause nehmen?

Mütter und Väter können pro Kind drei Jahre Elternzeit nehmen.

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Wichtig ist bei der Elternzeit:

  • Den Beginn und das Ende Ihrer Elternzeit können Eltern frei wählen.
  • Beginnen kann sie frühestens mit der Geburt, enden spätestens am Tag vor dem achten Geburtstag des Kindes.
  • Ab dem dritten Geburtstag können Eltern jedoch höchstens 24 Monate Elternzeit nehmen.
  • Die Elternzeit beginnt nicht automatisch, sie muss beim Arbeitgeber schriftlich angemeldet werden.
  • Sie wird auch nicht vergütet, weswegen es sinnvoll ist, Elterngeld zu beantragen.

Übrigens kann der Arbeitgeber während dieser Zeit nur in Ausnahmefällen kündigen, da Eltern in Elternzeit einen besonderen Kündigungsschutz genießen. Zudem dürfen Arbeitnehmer nach der Elternzeit wieder an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren.

Es kann allerdings sein, dass eine andere gleichwertige Aufgabe oder Stelle zugewiesen wird. Dies aber auch nur dann, wenn die Rückkehrer-Eltern dadurch nicht schlechter als vorher gestellt sind.

6. Darf mich der Arbeitgeber bei der Einstellung überhaupt fragen, ob ich Kinder habe?

Fragen nach der Familienplanung sind im Vorstellungsgespräch nicht erlaubt. Als problematisch kann auch eingestuft werden, wenn konkret nach der Sicherstellung der Betreuung von Kindern gefragt wird. Dagegen kann sich der Arbeitgeber sehr wohl danach erkundigen, ob der Bewerber oder die Bewerberin beispielsweise auch für Abendtermine zur Verfügung stehen würde bzw. bereit wäre, Dienstreisen zu unternehmen, sofern dies für die ausgeschriebene Stelle notwendig ist.

7. Habe ich einen Anspruch auf Home-Office, um mich besser um meine Kinder kümmern zu können?

Einen Anspruch hierauf gibt es grundsätzlich nicht. Er kann sich höchstens aus einer im Arbeitsvertrag festgelegten diesbezüglichen Regelung ergeben. Das Thema Home-Office also am besten schon bei den Vertragsverhandlungen ansprechen.

8. Habe ich einen Anspruch auf Teilzeitarbeit?

Grundsätzlich hat jeder einen Anspruch auf Teilzeitarbeit (nach § 8 Abs. 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes). Voraussetzung: Das Unternehmen beschäftigt mehr als 15 Mitarbeiter und der Anspruchsteller ist seit mind. sechs Monaten dort beschäftigt. Ein Grund kann z.B. die Versorgung der Kinder sein, muss aber nicht angegeben werden.

Das sind die Rechte von alleinerziehenden Arbeitnehmern

Das Wichtigste vorab: Zusätzlich zu den bereits oben beschriebenen Rechten von Eltern im Arbeitsleben, gibt es für Alleinerziehende besondere Regelungen. Dennoch gibt es ein paar Dinge, die für Alleinerziehende wichtig zu wissen sind.

1. Gibt es Alleinerziehende-Rechte oder ein Gesetz für Alleinerziehende?

Ein besonderes Alleinerziehendengesetz gibt es nicht. Grundsätzlich gilt aber: Hat der Arbeitgeber bei seinen Entscheidungen einen Ermessensspielraum, muss er die besonderen Belange Alleinerziehender berücksichtigen. Das ist natürlich für betroffene Eltern eine schwammige Regelung, die bei Konflikten sehr unterschiedlich ausgelegt werden kann.

2. Wie lange darf ich als Alleinerziehende/r bei meinem kranken Kind zu Hause bleiben?

Für die Betreuung eines kranken Kindes unter 12 Jahren dürfen alleinerziehende Eltern 20 Tage im Jahr freinehmen. Das gilt nach denselben Maßstäben wie bei Eltern, die gemeinsam Kinder erziehen und beide berufstätig sind – keine Sonderregelung also, aber eine Erleichterung für betroffene Eltern.

3. Muss ich im Schichtdienst arbeiten?

Es kommt drauf an. Ist das Kind unter 12 Jahre alt und kann es von keiner anderen Person betreut werden, muss ein Tagesarbeitsplatz angeboten werden und Sie sind nicht dazu verpflichtet, im Schichtdienst zu arbeiten.

Als Working Mum und Working Dad stehen dir einige besondere Rechte zu, um deinen Kindern die notwendige Aufmerksamkeit und Fürsorge bieten zu können. Am besten ist es – so profan es klingt – offen mit dem Arbeitgeber über mögliche Probleme zu sprechen, um gemeinsam Lösungen zu finden. Wenn es um die Belange von Kindern geht, haben doch viele Chefs ein offenes Ohr und Verständnis.

Arbeitswissenschaftlerin kritisiert: Sorgearbeit müsste bezahlt werden

Arbeitswissenschaftlerin Gabriele Winker findet, dass die rechtliche Stellung von Eltern noch nicht ausreichend ist und insbesondere Frauen Nachteile bringt, was Geld und Honorierung ihrer Leistung angeht. Sie erklärt dazu im Gespräch für SWR3 Popup, dass es sich um Sorgearbeit handle, wenn Mütter oder Väter sich um die Familie kümmern:

Mutter zu sein ist ein harter Job, kein Ehrenamt... oder?Gepostet von SWR3 am Dienstag, 4. Juni 2019

Und das Problem ist, sagt sie, dass Frauen dafür weder Geld bekommen – noch genügend Zeit dafür haben:

Und somit geraten insbesondere Frauen mit hohen Sorge-Aufgaben an die Grenzen ihrer Kräfte. Und da sie aufgrund dieser Doppelbelastung nicht ihr Leben lang Vollzeit erwerbstätig sein können, geraten sie häufig in Armut und das vor allem im Alter.

Sie schlägt daher unter anderem vor, Vollzeitarbeit auf zunächst 30 Wochenstunden zu begrenzen: „Damit alle Menschen genug Zeit haben und ohne Stress und Überforderung Sorge-Aufgaben übernehmen können.“ Klar, bei einer 30-Stunden-Woche wird keiner NEIN schreien, aber wie das Ganze bezahlt werden soll, das ist vermutlich nicht ganz so einfach.

Personalerin sagt: Berufstätige Mütter seien organisierter

Daneben braucht es auch ein Umdenken in der Wirtschaft – eine Mutter einzustellen darf kein Naserümpfen auslösen. Wir haben mit Personalerin Heidi Stock gesprochen. Sie arbeitet seit fast 20 Jahren im Unternehmen und ist selbst Mutter.

Ich gehöre noch einer Generation, die wirklich darum gekämpft hat zu zeigen, dass Frauen in Teilzeit arbeiten und im Homeoffice arbeiten und dann tatsächlich auch zu Hause sitzen und arbeiten. Und der Sprung zu heute, wie es heute ist, der ist extrem hoch. Also, die Atmosphäre hat sich absolut verändert.

Als Personalerin setzt sie auch selbst darauf, arbeitende Mütter einzustellen. Nicht nur, weil sie selbst diese Rolle kennt, sondern weil sie davon überzeugt ist, dass diese Frauen besonders gut arbeiten:

Word. #Workingmums https://t.co/09POddoudR

Die Unternehmen, die auf Working Mums setzten, hätten also durchaus einen Vorteil davon. Aber: Auch Väter müssten stärker unterstützt werden, sonst mache das alles nicht viel Sinn:

Wenn wir als Unternehmen die Väter nicht unterstützen, dann rackern sich deren Partnerinnen als berufstätige Mütter nach wie vor in einer Dreifach-Belastung ab und steuern irgendwann in eine völlige Überlastung. Und deswegen ist mir wichtig, dass Väter dieselben Rahmenbedingungen haben wie Mütter, damit sie ihre Partnerinnen unterstützen können.

Das können Eltern tun, um Beruf und Familie besser zu vereinbaren

Jutta Rump von der Hochschule Ludwigshafen forscht an der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Im Gespräch mit SWR3 erklärt sie, was berufstätige Eltern selbst tun können:

  • Sich ein klares Ziel setzen: Wie viel Beruf und wie viel Privatleben will ich?
  • Dieses Ziel, sagt Jutta Rump, offen mit den Vorgesetzten verhandeln.
  • Das braucht Mut, aber genau das, dieses „Immer wieder drüber reden“, das verändert eine Sache, die entscheidend sei, und an der wir alle arbeiten können – nämlich die Stereotype in unserem Kopf:

Wenn ein junger Mann vor mir sitzen und sagen würde: 'Ich werde Vater!', dann ist meine – obwohl ich mich dreißig Jahre mit diesem Thema beschäftige – erste, impulsive Reaktion: 'Oh, wie schön!' Und sitzt SIE da, denke ich reflexartig: 'Oh Gott, was mache ich nur?!' Und solange wir das nicht als ein Thema auch für Väter begreifen, werden wir immer auf der Seite der Frauen bei der Vereinbarkeit herumdoktern, und wir werden dort keine Veränderung bekommen.

Das Fazit der Wissenschaftlerin: Um Job und gleichzeitig Familie managen zu können, müssen wir einen Anspruch loswerden, den nicht nur Freunde, Partner, der Arbeitgeber hat – sondern oft auch auch Frauen an sich selbst:

Willste Karriere machen, musste präsent sein. Und zwar am besten von ganz früh morgens bis ganz spät abends. Und dann musst du am besten auch nachts noch erreichbar sein!

Und genau das, so die Expertin, sei eben einfach nicht machbar.

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