Wer zahlt: Der Halter oder der Fahrer?
In Deutschland ist es so, dass bei Geschwindigkeitsüberschreitung nicht der Halter haftet, sondern der Fahrer. Die Polizei muss also den Fahrer ausfindig machen. Der Halter bekommt einen Anhörungsbogen zugeschickt, mit der Aufforderung Angaben zum Vorfall zu machen und wenn der Halter bestreitet, dass er gefahren ist, dann braucht die Polizei ein Beweisfoto, um ihm das Gegenteil zu beweisen. Das ging im Falle des Taubenfotos nicht, weil die Taube das Gesicht des Fahrers verdeckt hat.
Auf Nachfrage teilte die zuständige Polizeibehörde in Viersen mit, dass sie in solchen aussichtslosen Fällen kein Anschreiben rausschickt, weil das in der Regel zu keinem Ergebnis führt und zu viel Aufwand wäre.
Verkehrsregeln Wer hupt, riskiert seinen Führerschein
Die Ampel springt auf Grün und dieser schnarchende Vordermann fährt nicht los. Was tun? Hupen! Aber ist das erlaubt? Wahllos hupen kann Geld und sogar den Führerschein kosten. Wann man wo hupen darf, erfahrt ihr hier.
Einfach maskiert fahren?
Ein Schelm, wer jetzt denkt: Dann zieh ich mir zukünftig einfach eine Maske über… das ist selbstverständlich nicht erlaubt. Auch kann es zu Konsequenzen führen, wenn ich als Halter keine Angaben zum Fahrer mache. Der Halter kann dann dazu verpflichtet werden eine Zeit lang ein Fahrtenbuch zu führen. So kann die Polizei bei zukünftigen Verstößen feststellen, wer gefahren ist. Das würde bedeuten, dass jede einzelne Fahrt notiert und aufgeschrieben werden muss und das ist natürlich sehr lästig. Allerdings droht einem das nur bei größeren Tempoüberschreitungen oder auch bei geringfügigen Verstößen, wenn ich mich als Halter mehrfach geweigert habe, dazu Angaben zu machen.
Noch mehr Infos zum Bußgeldverfahren gibt es hier!