Der Güterverkehr rollte bereits am Sonntagabend ab 18 Uhr wieder an. Im Personenverkehr ging es um 2 Uhr am Montagmorgen los. Die Bahn warnt aber vorsorglich schon, dass es im Laufe des Montags noch „zu vereinzelten Einschränkungen im Angebot des Fernverkehrs“ kommen kann. Das gelte auch für den Regionalverkehr. Ulrike Ufer berichtet:
Die Bahn hatte seit Mittwoch mit einen Notfahrplan eingesetzt. Dabei fuhren im Fernverkehr rund 20 Prozent des üblichen Angebots.
Rechtslage beim Bahnstreik Muss ich trotzdem zur Arbeit?
Wie viel Umweg ist zumutbar? Welche Konsequenzen drohen, wenn ich nicht zur Arbeit kommen kann? Hier findest du wichtige Infos für Arbeitnehmer rund um den Bahnstreik der GDL.
Bahn und GDL: Keine Streiks bis Anfang März
Ursprünglich sollte der Arbeitskampf sechs Tage dauern und bis Montagabend 18 Uhr gehen. GDL und Deutsche Bahn sollen in vertraulichen Gesprächen den Wiedereinstieg in die Tarifverhandlungen gefunden haben, heißt es. Beide Seiten haben in der Nacht auf Samstag miteinander gesprochen. Dabei haben sie sich auf eine Friedenspflicht bis zum 3. März geeinigt. In den nächsten fünf Wochen wird also nicht mehr gestreikt.
Das fordert die GDL von der Bahn
Der aktuelle Streik war der vierte Ausstand seit Beginn des Tarifkonflikts. An ihren Forderungen will die Gewerkschaft weiterhin festhalten. Die GDL fordert mehr Geld und kürzere Arbeitszeiten für die Mitarbeiter. Schichtarbeiter sollen statt 38 Stunden nur noch 35 Stunden arbeiten – und das bei vollem Lohnausgleich. Die Bahn wies diese Forderung bislang zurück.
Ab 5. Februar soll unter Ausschluss der Öffentlichkeit über die Tarife verhandelt werden. Ziel ist es den Angaben zufolge, bis Anfang März einen Tarifabschluss zu erzielen.