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Ferdinand Vögele (Foto: SWR3)
Sara Talmon
SWR3 Moderatorin Sarah Talmon (Foto: SWR3)

Wie kann ich pünktlich zur Arbeit kommen und welche Konsequenzen drohen, wenn ich es nicht schaffe? Hier findest du Antworten rund um angekündigte Streiks.

Auf die erste Verhandlungsrunde folgt die erste Eskalation. Die Lokführergewerkschaft GDL hat zu einem bundesweiten Streik aufgerufen. Ab Mittwochabend (15. November) 22 Uhr bis Donnerstagabend 18 Uhr wird der Bahnverkehr bestreikt. Die Deutsche Bahn rechnet mit massiven Auswirkungen und hat einen Notfahrplan erstellt. Das Angebot an Fahrten falle deutlich kleiner aus, dafür werden für diese Fahrten längere Züge mit mehr Sitzplätzen eingesetzt. „Dennoch kann eine Mitfahrt nicht garantiert werden“, so die Bahn.

Die Empfehlung der Bahn: Wer schon ein Ticket gebucht hat, die Reise aber verschieben kann, sollte das tun. Die Zugbindung ist aufgehoben. Du kannst also zum Beispiel einen Zug nehmen, der fährt, bevor der Streik losgeht. Wenn du nicht fährst, kannst du dir das Geld für das Ticket auch zurückbezahlen lassen. Auf bahn.de kannst du prüfen, ob dein Zug fährt.

Rechtliche Fragen bei Bahnstreiks

Du bist auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen, um zur Arbeit zu kommen? Deine Kinder fahren mit der Bahn zur Schule? Wenn die GDL streikt, stehen viele Menschen vor der Frage: Wie komme ich zur Arbeit oder in die Schule? Was, wenn ich nicht erscheinen kann? Muss ich einen großen Umweg in Kauf nehmen? Welche Konsequenzen kann es geben?

Wie kann ich mich auf einen Bahnstreik vorbereiten?

Mit der Ankündigung eines Streiks im öffentlichen Verkehr, sind einige Fragen offen. Damit du nicht planlos bist, checke deine Möglichkeiten am besten so früh wie möglich:

  • 🚃
    • Schaue auf die Infos deines örtlichen Verkehrsverbund: Vielleicht ist deine Verbindung gar nicht betroffen? Wir drücken die Daumen!
  • 🚲
    • Sieh den Streik als Motivation, mal wieder mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren. Wenn du es nicht ganz so weit hast und das Wetter mitspielt, wäre das eine gute Alternative.
  • 🛵/🛴
    • Du wohnst in einer Stadt? Leih dir doch mal einen E-Scooter.
  • 👥
    • Wenn du kein Auto hast, kannst du mit Freunden oder Kollegen Fahrgemeinschaften bilden.
  • 🚗
    • Wenn du mit deinem Auto fährst, ziehe in Betracht, dass du früher losfahren musst. Wenn viele auf die Straße ausweichen, kann es zu Staus kommen.
  • 💻
    Besteht die Möglichkeit, Homeoffice zu machen? Kläre das möglichst früh mit deinem Chef oder deiner Chefin ab.

Muss ich bei Streik zur Arbeit?

Ja. Als Arbeitnehmer trifft dich das sogenannte Wegerisiko. Es liegt in deiner Verantwortung, pünktlich am Arbeitsplatz zu sein. Einfach wegbleiben von der Arbeit, weil du es nicht oder nicht pünktlich hinschaffst – das geht auf keinen Fall. Das Wichtigste ist: mit deinem Chef sprechen und gemeinsam nach Lösungen suchen. Wenn der Streik – wie in diesem Fall – angekündigt ist, musst du das im Vorfeld tun. Auch wenn mal spontan gestreikt wird, solltest du so schnell wie möglich Kontakt mit deinem Arbeitgeber aufnehmen. Grundsätzlich wird zwischen zwei Fällen unterschieden:

Angekündigte Streiks

Bei angekündigten Streiks bist du verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, um rechtzeitig an deinem Arbeitsplatz zu sein. Also so ähnlich wie bei Eis und Schnee im Winter. Das bedeutet jetzt an den Streik-Tagen: früher aufstehen, mit dem Auto oder Fahrrad fahren, Fahrgemeinschaften bilden, frühzeitig Staus und Umwege einplanen. Wenn dir dadurch höhere Kosten entstehen, zum Beispiel fürs Benzin, bleibst du in der Regel darauf sitzen.

Spontane Streiks

Auch wenn ganz spontan gestreikt wird, gelten erstmal diese Regeln. Auch dann musst du dich also bemühen, pünktlich bei der Arbeit zu sein. Die Anforderungen sind dann aber nicht ganz so streng, weil der Streik dich unvorbereitet trifft.

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Nachrichten Lokführer-Streik: Deutsche Bahn warnt vor Zugausfällen

Dauer

SWR3-Reporter Lars Hofmann zu den Streiks der Lokführer

Was ist zumutbar, um zur Arbeit zu kommen?

Zumutbar ist fast alles. Nur im Ausnahmefall kann es mal sein, dass etwas nicht mehr verhältnismäßig ist: Wenn du zum Beispiel nicht so viel verdienst und für den weiten Weg nur ein Taxi nehmen könntest. Dann kann es ausnahmsweise in Ordnung sein, an Streik-Tagen mal nicht zur Arbeit zu fahren.

Habe ich einen Anspruch auf Homeoffice?

Seit der Corona-Pandemie ist Homeoffice viel verbreiteter als zuvor. Aber: Einen Anspruch darauf hast du nicht. Du kannst also nicht einfach sagen: „Chef, heute wird gestreikt, ich arbeite von zu Hause aus.“ Klar: Wenn der Streik deinen Weg zur Arbeit erschwert und es dein Job zulässt, kann es sinnvoll sein, im Homeoffice zu bleiben. Das geht aber nur, wenn dein Chef einverstanden ist.

Wie spontan kann ich Urlaub nehmen?

Eine weitere Möglichkeit: Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen. Wenn keine wichtigen betrieblichen Gründe dagegensprechen, muss der Arbeitgeber das kurzfristig genehmigen. Auch hier lohnt es sich, im Gespräch nach guten Lösungen zu suchen.

Werde ich bezahlt, wenn ich durch den Streik zu spät komme?

Nein. Für die Zeit, die du wegen des Streiks nicht arbeitest, wirst du nicht bezahlt. Der Grundsatz lautet hier: „Ohne Arbeit kein Geld.“ Natürlich gibt es ein paar Situationen, in denen es sich anders verhält:

  • Du bist krank – dann spricht man von „Lohnfortzahlung im Krankheitsfall“.
  • Du hast bezahlten Urlaub genommen.
  • Kurzfristige und unverschuldete Verhinderung wie zum Beispiel einem Todesfall im engsten Familienkreis.

Ein Streik ist aber keine persönliche Verhinderung, weil seine Wirkungen nicht nur dich, sondern auch viele andere Menschen treffen. Deshalb bleibt es bei dem Grundsatz „Ohne Arbeit kein Geld“, wenn du wegen eines Streiks bei Bus und Bahn zu spät kommst.

Zu spät zur Arbeit wegen Streik: Darf ich die Zeit einfach nacharbeiten?

Dein Chef muss dir nicht erlauben, die ausgefallene Zeit nachzuarbeiten, damit du doch wieder auf deinen vollen Lohn kommst. Einen gesetzlichen Anspruch darauf hast du nicht. Deshalb ist es zulässig, dass die Überweisung am Monatsende etwas knapper ausfällt. Oft dürfte Nacharbeiten aber die beste Lösung für alle sein. Deshalb ist es auch bei dieser Frage sinnvoll, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen.

Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen, wenn ich zu spät komme?

Wenn du wegen des Streiks nicht oder nicht rechtzeitig bei der Arbeit erschienen bist, kann es im Extremfall eine Abmahnung von deinem Chef geben. Voraussetzung dafür ist, dass dich ein Verschulden trifft. Bedeutet: Für so eine Abmahnung muss dir dein Chef konkret etwas vorwerfen können. Zum Beispiel, dass du dich nicht genug darum gekümmert hast, trotz des Streiks pünktlich zu sein. Oder dass du ihm nicht Bescheid gesagt hast, dass du zu spät kommst.

Mit einer Abmahnung beanstandet er also einen konkreten Pflichtverstoß und fordert dich auf, sowas künftig zu unterlassen, um eine Kündigung zu vermeiden. Kündigen kann er dich bei einem einmaligen Vorfall aber nicht.

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