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Wir alle kennen die Situation: Du sitzt im Auto, musst nach da drüben, doch da steht dieses Verkehrsschild „Anlieger frei“. Aber darf ich jetzt durchfahren? Weil mein Anliegen ist es ja, zu meinem Ziel zu kommen ...
Genau diese Situation hat auch SWR3 Moderator Basti Müller erlebt. Er wollte eine Anlieger-frei-Straße benutzen, um zu der Straße, in der er wohnt, zu gelangen. Eine etwas ältere Dame hatte ihm allerdings erklärt, dass das überhaupt nicht gehe. Und das war jetzt eine diplomatische Beschreibung der Situation. Aber stimmt das?
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Verkehrsrecht Basti Müller bekommt Ärger, weil er durch eine „Anlieger-frei“-Straße fahren will
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Wir alle kennen die Situation: Du sitzt im Auto, musst nach da drüben, doch da steht dieses Verkehrsschild „Anlieger frei“. Na und darf ich jetzt durchfahren? Weil mein Anliegen ist es ja, zu meinem Ziel zu kommen ...
Genau diese Situation hat auch SWR3 Moderator Basti Müller erlebt. Er wollte eine Anlieger-frei-Straße benutzen, um zu der Straße in der er wohnt zu gelangen. Eine etwas ältere Dame hatte ihm allerdings erklärt, dass das überhaupt nicht gehe. Und das war jetzt eine diplomatische Beschreibung der Situation. Aber stimmt das?
Noch so ein Verkehrsschild, bei dem viele denken, die Bedeutung zu kennen. Aber: Der Schein trügt ...
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Bedeutung „Anlieger frei“: Dort wohnen oder einen echten Grund haben
Luis Bolte aus der SWR3 Rechtsredaktion, die immer Recht hat, sagt: Die Frau hat Recht! Klären wir aber erstmal, was ein Anlieger ist:
Ein Anlieger hat ein Anliegen oder er liegt an der Straße an. Das heißt, er wohnt an diesem Ort. Oder er hat eben einen Grund, da zu sein.
Okay, da wohnen, also Anlieger sein, klingt logisch. Aber wann ist es ein Grund, wann ist mein Anliegen berechtigt? Bolte erklärt: „Der Grund muss mehr sein, als nur die Straße oder die Parkplätze zu benutzen. Es ist also wichtig, dass man vor Ort etwas zu erledigen hat.“
Und hier gibt es laut Verkehrsrecht jetzt auch wirklich Spielraum. Ein Anliegen kann beispielsweise sein:
- 🧑⚕️Arztbesuch
- 🛒Einkaufen
- 🧑🤝🧑Jemanden abholen
- 💐Jemanden besuchen
- ...
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„Anlieger frei“: Was nicht erlaubt ist und welche Bußgelder drohen
Diese Gründe muss man aber auch wirklich haben. Diese also nur vorzugeben, zählt nicht. Bolte konkretisiert: „Was nicht geht: Viele Stunden irgendwo parken und dann sagen, man wollte nur mal eben etwas einkaufen gehen.“
Solche Situationen können tatsächlich dann auch ein Bußgeld nach sich ziehen. Laut ADAC muss derjenige, der eine Anliegerstraße mit dem Auto unberechtigt befährt, ein Verwarnungsgeld von 50 Euro bezahlen.
Wer sein Auto parkt, ohne Anlieger zu sein, riskiert sogar eine Strafe ab 55 Euro.
Und weil Bußgelder nun mal so schön sind: Auch mit dem Fahrrad darf man nicht ohne Grund oder weil man auf der anderen Seite wohnt, durch eine Anliegerstraße fahren. Es drohen immerhin noch 25 Euro Strafe.
Basti durfte nicht durch die „Anlieger-frei“-Straße fahren
Tja, Basti hatte somit zurecht von der älteren Dame Ärger bekommen. Auch wenn er nicht weit davon entfernt wohnt, er wohnt eben nicht in der Anlieger-Straße und ist somit kein Anlieger. Einfach Durchfahren wollen, gilt als Grund beziehungsweise Anliegen nicht und somit fallen beide Situationen bei Basti raus.
Die Frau hatte recht und Basti hat sich ganz brav bei ihr im Radio entschuldigt. Wie das klingt, könnt ihr euch hier nochmal anhören.